Année politique Suisse 2007 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Sanierungsmassnahmen
Der Nationalrat Markus Hutter (fdp, ZH) reichte zwei Motionen zum Thema Schuldenbremsenkonformität ein. Die erste der beiden wollte, dass im Falle von im Parlament nicht schuldenbremsenkonform verabschiedeten Budgets der Bundesrat die budgetierten Zusagen so weit reduziert, bis die Schuldenbremse wieder eingehalten werden kann. Der Bundesrat lehnte dies mit der Begründung ab, dass es nicht angehe, im Falle eines durch das Parlament nicht schuldenbremsenkonform verabschiedeten Voranschlags die Budgethoheit an den Bundesrat zu delegieren. Der Nationalrat sprach sich gegen die Motion aus. Die zweite Motion verlangte vom Bundesrat, keine Frühpensionierungen beim Bundespersonal auf Staatskosten mehr vorzunehmen, sofern die Haushaltsführung des Bundes nicht schuldenbremsenkonform ausgestaltet ist. Auch diese Motion wurde knapp mit 80 zu 91 Stimmen abgelehnt [51].
Obwohl eine parlamentarische Initiative der Fraktion der SVP, welche eine Verschärfung der Schuldenbremse bewirken wollte, indem sämtliche Ausgaben obligatorisch unter die Schuldenbremse unterstellt worden wären, vom Nationalrat abgelehnt wurde, arbeitete das Finanzdepartement an einem Vorentwurf für eine Gesetzesvorlage, die in eben diese Richtung zielt. Die Schuldenbremse soll darin ausgeweitet werden und auch die ausserordentlichen Ausgaben erfassen. Prinzipiell dürfe nicht mehr ausgegeben werden als eingenommen wird [52].
Ende Februar war ein Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt worden, welcher auf eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion aus dem Jahr 2004 zurückgeht, welche das Finanzreferendum auf Bundesebene einführen wollte. Verpflichtungskredite, welche neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Mio Fr. oder neue wiederkehrende Ausgaben ab 20 Mio Fr. vorsehen, sollten damit dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Initianten hatten sich davon ein grösseres Interesse des Volkes an Abstimmungen und eine bremsende Wirkung auf die Ausgaben und die Schulden erhofft. Während sich die Wirtschaftsverbände und die bürgerlichen Parteien positiv zu der Initiative äusserten, gab es insbesondere von linker Seite und Teilen der CVP Widerstand. Auch die Konferenz der Finanzdirektoren (FDK) wies auf kritische Punkte hin, obwohl sich der Vorstand insgesamt für ein Finanzreferendum auf Bundesebene ausgesprochen hatte. Als entscheidend erachtete diese, dass der Bund für die Kantone ein verlässlicher Partner bleibe und dass Kredite, die für den Vollzug der Programmvereinbarungen nötig sind, als gebunden qualifiziert und nicht dem Finanzreferendum unterstellt werden. Einige Kantone befürchteten zudem rechtliche Unsicherheiten, da sich auch in der kantonalen Praxis bisweilen Abgrenzungsprobleme in der Frage ergeben, bei welchen Beschlüssen das Finanzreferendum zur Anwendung kommen kann. Im Anschluss an die Vernehmlassung und nach der Prüfung verschiedener Umsetzungsmöglichkeiten der Initiative beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten und die Initiative dem Rat zur Abschreibung zu beantragen [53].
Eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) forderte den Bundesrat auf, zu Beginn jeder Session eine Übersicht über behandelte Geschäfte mit Auswirkungen auf den Steuerertrag von Bund und Kantonen zu publizieren. Nur mit einer solchen Übersicht könne genügend Transparenz in Bezug auf die zahlreichen Steuervorhaben hergestellt werden. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat nahmen die Motion gemäss Empfehlung des Bundesrates an [54].
 
[51] AB NR, 2007, S. 191 f.
[52] AB NR, 2007, S. 1441 f.; BZ, 2.7.07; TA, 6.9.07.
[53] BBl, 2007, S. 1758 und 8373 ff.; NZZ, 21.2. und 28.8.07; vgl. SPJ 2004, S. 111. Siehe auch oben, Teil I, 1c (Volksrechte)
[54] AB NR, 2007, S. 1141; AB SR, 2007, S. 867 f.