Année politique Suisse 2007 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt / Natur- und Heimatschutz
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Verbandsbeschwerderecht
Im Herbst 2006 hatte der Bundesrat bekannt gegeben, dass er die Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit den Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz“ ablehne. Er unterstützte damals die Gesetzesrevision, mit der das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gestrafft wurde, um möglichen Missbräuchen entgegenzuwirken. Die entsprechende Vorlage des Parlaments wurde mit geringfügigen Änderungen bereinigt. Gleichwohl stiess der Bundesrat im Berichtsjahr seinen Entscheid um, und empfahl die Initiative zur Annahme. Seinen Entscheid begründete er damit, dass ihm die beschlossene Gesetzesrevision zu wenig weit gehe. Umweltorganisationen sollten seiner Ansicht nach nicht berechtigt sein, durch Parlament und Volk legitimierte Projekte gerichtlich anzufechten. Diese Kehrtwende der Landesregierung wurde von den Umweltverbänden scharf kritisiert [57].
Der Ständerat beschloss in der Wintersession die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Er bemängelte insbesondere die unklare Formulierung des Initiativtextes und den Eingriff in kantonales Verfahrensrecht. Mit 23 zu 9 Stimmen verwarf die kleine Kammer einen Antrag von Frick (cvp, SZ), der die Vorlage an die Rechtskommission zurückweisen und diese mit der Prüfung eines indirekten Gegenvorschlags beauftragen wollte. Mit allfälligen Gesetzesänderungen sollte das Spannungsfeld zwischen demokratisch gefällten Entscheiden und Verbänden, die diese Entscheide in Frage stellten, geklärt werden. Fricks Antrag umfasste neben Verfahrensfragen auch materielle Änderungen des Umweltrechts, wie beispielsweise eine verbesserte Koordination von Raumplanungs- und Umweltschutzinteressen [58].
Ständerat Hofmann (svp, ZH) zog in der Sommersession eine Motion zurück, durch welche der Bundesrat aufgefordert werden sollte, die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung den im Dezember 2006 beschlossenen Änderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) anzupassen, und die beiden geänderten Erlasse gleichzeitig in Kraft zu setzen. Dies, weil die Landesregierung beabsichtigte, die Änderungen des USG im Juli 2007 in Kraft zu setzen und es nicht möglich war, die Verordnungen bis zu diesem Zeitpunkt auszuarbeiten. Gleichzeitig reichte er eine neue, abgeänderte Motion ein, die die Regierung verpflichtet die Umweltverträglichkeitsprüfung möglichst rasch anzupassen und schrittweise bis spätestens im Juni 2008 in Kraft zu setzen [59].
Im Dezember eröffnete das Uvek die Anhörung zu den entsprechenden Anpassungen der Verordnungen zu Verbandsbeschwerderecht und Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Schwelle für die Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht soll bei Parkieranlagen von 300 auf 500 Parkplätze heraufgesetzt und bei Einkaufszentren und Fachmärkten von 4000 auf 7500 Quadratmeter Verkaufsfläche erhöht werden. Völlig überarbeitet wurde der Bereich Abfallanlagen. Hier sollen die Schwellenwerte entsprechend den unterschiedlichen Behandlungsarten differenziert und deutlich angehoben werden. Änderungen sind ferner bei der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen geplant. Im Zentrum steht dabei die Konkretisierung der unter den neuen gesetzlichen Vorgaben noch zulässigen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Umweltorganisationen. Der Verordnungsentwurf will beschwerdeberechtigte Organisationen zudem verpflichten, die Öffentlichkeit jährlich über ihre Einsprache- und Beschwerdetätigkeit zu informieren [60].
 
[57] BBl, 2007, S. 4347 ff.; NZZ, 3.5. und 9.6.07; BaZ und BZ, 9.6.07. Vgl. SPJ 2006, S. 173 f.
[58] AB SR, 2007, S. 1197 ff.
[59] AB SR, 2007, S. 614 f.; Mo 07.3418 (neu eingereichte Motion). Vgl. SPJ 2006, S. 174.
[60] BaZ und TA, 29.12.07.