Seit 1990 führt eine europäische Stiftung alle fünf Jahre eine Erhebung zur Ermittlung der Arbeitsbedingungen im internationalen Vergleich durch. Die Schweiz nahm 2005 erstmals daran teil. Die Ergebnisse der Umfrage unter Arbeitnehmenden, welche dieses Mal in insgesamt 31 Ländern durchgeführt wurde, stellten der Schweizer Wirtschaft ein gesamthaft gutes Zeugnis aus. 91% der Befragten gaben an,
mit ihrer Arbeitssituation zufrieden bis sehr zufrieden zu sein. Nur Norwegen, Dänemark und Grossbritannien lagen noch weiter vorn. 88% der Befragten in der Schweiz erklärten, dass sich ihre Arbeitszeiten gut oder sogar sehr gut mit familiären oder sozialen Verpflichtungen verbinden lassen. Im europäischen Durchschnitt fällten nur 78% ein derart positives Urteil. Zudem nahmen überdurchschnittlich viele schweizerische Erwerbstätige an vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildungen teil. Nur in Finnland und Schweden waren es noch mehr. Getrübt wurde das Bild durch die unter dem Mittel liegende Anzahl von Frauen in Chefpositionen. Lediglich 21% der Befragten gaben an, einen weiblichen Vorgesetzten zu haben. Im europäischen Mittel liegt dieser Wert bei 24%, in Finnland sogar bei 39%. Dies dürfte auch damit zusammenhängen, dass nirgendwo in Europa ein so kleiner Anteil erwerbstätiger Frauen in Vollzeitstellen anzutreffen ist wie in der Schweiz (39%). Nicht besonders zufrieden sind die schweizerischen Beschäftigten mit dem Gesundheitsschutz. Zwar weniger als im Mittel der anderen Staaten, aber doch immerhin fast ein Drittel der Berufstätigen erachtete ihre Gesundheit durch die Arbeit beeinträchtigt. Besonders häufig waren diese Klagen in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Industrie und auf dem Bau
[2].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Robbiani (cvp, TI) angenommen, die den Bundesrat auffordert, bei der
EU vorstellig zu werden, um übersichtlichere
Melde- und Kontrollverfahren für Arbeitnehmende aus der Schweiz zu fordern, die aufgrund des Freizügigkeitsabkommens kurzfristig (weniger als 90 Tage) dort beschäftigt sind. Da der Bundesrat mit der Motion einverstanden war, überwies sie nun auch der Ständerat
[3].