Année politique Suisse 2007 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen / Invalidenversicherung
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Übrige Massnahmen
Im Vorjahr hatte der Ständerat oppositionslos eine Motion seiner GPK verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, die Entwicklung der Invalidenrenten in der Bundesverwaltung näher zu durchleuchten, da seit Jahren die öffentlichen Verwaltungen eine überdurchschnittliche Invalidisierungsquote aufweisen. Der Nationalrat überwies nun den Vorstoss ebenfalls [12].
Die Bestimmung des Invaliditätsgrades und damit die Höhe der Invalidenrente stützt sich auf einen Vergleich zwischen dem Einkommen, das die versicherte Person ohne Gesundheitsschaden erzielen würde, und jenem, das sie mit der ihr verbleibenden Arbeitsfähigkeit bestenfalls noch erreichen kann. Bei der Ermittlung dieses Ersatzeinkommens war es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen. In einem Grundsatzurteil hatte das Eidgenössische Versicherungsgericht festgehalten, dass nicht das Lohnniveau der betreffenden Gegend, sondern die Durchschnittswerte der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung massgebend sein sollen, wodurch IV-Rentner in strukturschwachen Regionen nicht mehr benachteiligt werden. In einer mit Zustimmung des Bundesrates überwiesenen Motion forderte Robbiani (cvp, TI) die Landesregierung nun auf, die Vollzugsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung anzupassen [13].
Im Einverständnis mit dem Bundesrat stimmte der Nationalrat einer Motion Müller (fdp, SG) zu, welche eine gesetzliche Anpassung in dem Sinn verlangt, dass den Patienten der Invalidenversicherung bei öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern grundsätzlich die gleichen Tarife und Kosten verrechnet werden wie den Patienten der obligatorischen Krankenversicherung. Je nach Kanton können die IV-Tarife höher ausfallen, da für diese Patienten die anteilsmässige Kostenbeteiligung der Kantone nicht explizit festgeschrieben ist. Der Rat befand, angesichts der schwierigen finanziellen Lage der IV sei diese Differenzierung nicht länger zu rechtfertigen [14].
Mit einer Interpellation verlangte Ständerat Reimann (svp, AG) vom Bundesrat Auskunft darüber, wie die Nationalitäten unter den IV-Bezügerinnen und -bezügern verteilt sind, da seine Partei immer wieder mutmasst, die finanzielle Schieflage der IV sei insbesondere durch eine rapide Zunahme der Bezüger in der ausländischen Bevölkerung verursacht. Aus der Antwort des Bundesrates ging hervor, dass 65% der in der IV registrierten Personen einen Schweizer Pass besitzen. 2006 gingen 68% der Leistungen an schweizerische Staatsangehörige. Auf Fragen aus der SVP in den Fragestunden des Nationalrates führte der Bundesrat aus, bei den Neurenten sei der Anteil von Personen aus Ex-Jugoslawien überproportional [15].
 
[12] AB NR, 2007, S. 113 f. Siehe SPJ 2006, S.199.
[13] AB NR, 2007, S. 1139.
[14] AB NR, 2007, S. 1710.
[15] AB SR, 2007, S. 889 f.; AB NR, 2007, S. 767, 769 und 1524 f. Siehe auch die Stellungnahme des BR zu zwei noch nicht behandelten Vorstössen (Geschäfte 07.3198 und 07.3518).