Reicht nach einer Scheidung oder Trennung das Einkommen nicht für zwei Haushalte, sind doppelt so viele Frauen von Armut betroffen wie Männer. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) legte dazu eine Studie vor und forderte Massnahmen für eine geschlechtergerechte Aufteilung der wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Grund für das
hohe Armutsrisiko geschiedener Frauen ist unter anderem die gängige Rechtspraxis, wonach der unterhaltspflichtigen Person – aufgrund der traditionellen Rollenverteilung nach wie vor meist der Mann – nicht ins Existenzminimum eingegriffen wird. Um die festgestellten Benachteiligungen und Rechtsungleichheiten zu beseitigen, empfiehlt die EKF eine Reihe von Massnahmen, unter anderem ein nationales Rahmengesetz für die Sozialhilfe
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