Année politique Suisse 2007 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
Kinder- und Jugendpolitik
Gemäss Artikel 141 Abs. 2 Bst. g des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat in seinen Botschaften zu Erlassentwürfen unter anderem die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind. Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Markwalder Bär (fdp, BE), diese Begriffe seien durch jenen der
Generationenverträglichkeit zu ergänzen. Sie machte geltend, Entscheide würden oft nur unter kurzfristigen Gesichtspunkten getroffen. Die Lasten, die dadurch entstehen, müssten möglicherweise aber künftige Generationen tragen. Dabei sollten deren Chancen auf Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht mindestens so sehr berücksichtigt werden wie jene der heutigen Generationen. Die Motion wurde von beiden Kammern diskussionslos angenommen
[47].
Die Schweiz hatte die
UNO-Kinderrechtskonvention nur mit mehreren Vorbehalten ratifiziert. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind gehalten, die Möglichkeit des Rückzugs von Vorbehalten zu prüfen und gegenstandslos gewordene Vorbehalte zurückzuziehen. Dieses Vorhaben kündigte der Bundesrat im April für zwei Bestimmungen an. Aufgrund der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht, das vorsieht, dass Jugendliche getrennt von den Erwachsenen inhaftiert werden, wurde der Vorbehalt betreffend Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen in der Untersuchungshaft gegenstandslos. Zudem können seit dem Inkrafttreten der Änderungen des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts staatenlose Kinder unabhängig vom Ort ihrer Geburt nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, weshalb auch dieser Vorbehalt zurückgezogen werden kann
[48].
„Jung und arm: das Tabu brechen!“ hiess der neueste Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ), der Ende August den Medien vorgestellt wurde. Darin prangerte die Kommission die materielle Unsicherheit an, von der ein Teil der Jugend betroffen ist: Fast 45% der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern oft arbeitslos und oder alleinerziehend sind. Viele dieser Familien haben einen Migrationshintergrund. Fatal für die Zukunft ist die Tatsache, dass 70% der jugendlichen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Die EKKJ forderte eine nationale Politik zur
Bekämpfung von Armut und präsentierte eine Reihe von politischen Forderungen, die auf das Kleinkindalter, Bildung, Gesundheit und Familienpolitik zielen
[49].
An einer seiner letzten Sitzungen der Wintersession befasste sich der Nationalrat intensiv mit Kinder- und Jugendfragen sowie den dazu eingereichten Vorstössen. Drei Motionen beschlugen die Jugendpolitik an und für sich. Amherd (cvp, VS) forderte den Bundesrat auf, dem Parlament einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die
Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz zu unterbreiten. Der Bund soll die Möglichkeit erhalten, Handlungsbedarf aufzuzeigen, Anstösse zu geben, eine Harmonisierung der Massnahmen zu erwirken, Mindeststandards festzulegen und Unterstützung zu leisten. Dabei sollen die Kompetenzen der Kantone nicht beschnitten, sondern eingebunden werden. Der Bundesrat verwies auf die Arbeiten zu einer vom Nationalrat 2001 überwiesenen Motion Janiak (sp, BL) für ein Rahmengesetz zur Kinder- und Jugendpolitik, die vom Ständerat allerdings in ein Postulat umgewandelt worden war, und beantragte Ablehnung des Vorstosses, doch wurde dieser mit 95 zu 91 Stimmen angenommen. CVP, GP und SP stimmten praktisch geschlossen dafür, FDP und SVP ebenso nahezu einhellig dagegen. Eine ähnlich lautende Motion Galladé (sp, ZH) wurde ebenfalls gegen den Willen der Regierung mit 105 zu 64 Stimmen an den Ständerat überwiesen; die SVP zeigte sich erneut ablehnend, die FDP diesmal gespalten. Mit 99 zu 90 Stimmen verworfen wurde hingegen eine Motion der Zürcher SP-Nationalrätin Fehr, welche die bereits mehrmals erhobene Forderung nach der Schaffung eines eigentlichen Bundesamtes für Kinder- und Jugendpolitik aufnahm. Hier konnte der Bundesrat glaubhaft darlegen, dass in den letzten Jahren in diesem Bereich Fortschritte erzielt worden seien, vor allem durch das 2006 im BSV geschaffene Geschäftsfeld "Familie, Generationen und Gesellschaft", welches die Arbeiten der anderen Departemente bei dieser Querschnittsaufgabe koordiniert, weshalb ein eigentliches Bundesamt nicht mehr nötig sei
[50].
Die meisten Vorstösse befassten sich in der einen oder anderen Form mit dem in den letzten Jahren stark thematisierten Problem der Jugendgewalt. Diese Frage nahm dementsprechend bereits in der allgemeinen Debatte einen breiten Raum ein. Dabei kam klar zum Ausdruck, dass die Eindämmung der Jugendgewalt eine Querschnittsaufgabe aller Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) und Bereiche (Elternhaus, Schule, Ausländerintegration) ist, dass es einerseits darum geht, auch repressive Massnahmen ins Auge zu fassen, dass aber andererseits auf dem Gebiet der Prävention noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen nach dem Motto „fordern und fördern“, welches schon die Ausgestaltung des neuen Ausländergesetzes geprägt hatte. Je nach politischer Ausrichtung der Parteien wurde eher der eine oder der andere Aspekt in den Mittelpunkt gerückt.
Bei einer ersten Gruppe von Vorstössen ging es gewissermassen um eine
Bestandesaufnahme. Allemann (sp, BE) wollte den Bundesrat verpflichten, die verschiedenen Akteure, die sich mit dieser Frage beruflich auseinander setzen, zu einer nationalen Konferenz einzuladen und damit bei der Eindämmung der Jugendgewalt eine aktive und koordinierende Rolle zu übernehmen. Der Bundesrat verwies auf laufende Arbeiten im BSV, welche 2008 in einen Bericht münden sollen; dieser sei bewusst breit angelegt und beziehe alle involvierten Kreise ein, weshalb eine nationale Konferenz keine neuen Erkenntnisse bringen würde. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 129 zu 51 Stimmen abgelehnt. Gegen den Willen des Bundesrates angenommen – und zwar sehr deutlich mit 114 zu 37 Stimmen – wurde hingegen eine weitere Motion Allemann, die verlangt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sei eine gesamtschweizerisch einheitliche Meldepflicht für Vorfälle menschlicher Gewalt einzuführen. Die Regierung vertrat die Ansicht, eine gesamtschweizerische Statistik zu Gewaltdelikten und deren Opfer könne durchaus sinnvoll sein, eine Meldepflicht insbesondere für Ärzte und Ärztinnen sei aber wegen des Berufsgeheimnisses problematisch und könnte sich auch als kontraproduktiv erweisen, da viele Opfer sich scheuen würden, die Tat zu thematisieren, wenn ihnen bewusst sei, dass die Information nicht vertraulich behandelt werde
[51].
Unter dem Titel der Prävention wurde die
Inpflichtnahme der Eltern thematisiert. Eine besonders harte Gangart schlug dabei die SVP-Fraktion an, die mit einer Motion eine Änderung des ZGB verlangte, so dass Eltern und andere Erziehungsberechtigte in jedem Fall verantwortlich sind für Schäden, die durch unmündige Hausgenossen und Familienangehörige verursacht werden. Den Eltern müsse wieder klar vor Augen gehalten werden, dass sie ihre Erziehungsverantwortung nicht einfach an die Schule delegieren könnten. Der Bundesrat erklärte dazu, die heute geltende so genannte milde Kausalhaftung sei seiner Ansicht nach ausreichend; eine reine Kausalhaftung würde allenfalls die Tendenz der Eltern fördern, ihre Verantwortung einer Haftpflichtversicherung zu übergeben, was einem erzieherischen Nutzen eher entgegen stehen würde. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss mit 117 zu 67 Stimmen abgelehnt
[52].
Die Forderung von Nationalrätin Menétrey-Savary (gp, VD) nach einer gesamtschweizerisch einheitlichen und durch den Bund zu koordinierende
Datenerhebung für Gewaltdelikte an Minderjährigen hatte keinen Erfolg. Der Bundesrat wies auf bereits erfolgte Studien sowie die revidierte polizeiliche Kriminalstatistik hin, die weit aussagekräftigere Informationen über strafbare Handlungen gegenüber Minderjährigen liefern wird als dies bisher der Fall war, weshalb sich seiner Meinung nach eine zusätzliche zentrale Datenbank erübrige. Auf seinen Antrag wurde die Motion knapp abgelehnt. Überwiesen wurden hingegen ein Postulat von Nationalrätin Fehr (sp, ZH), die den Bundesrat zu einem Aktionsplan mit konkreten Massnahmen gegen Gewalt in der Familie aufrief, und ein Postulat Galladé (sp, ZH) für die Prüfung einer einheitlichen Gesetzgebung für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Angenommen wurde zudem ein 2005 aus der SVP bekämpftes Postulat der SP-Fraktion, das neben einer raschen Revision des Waffengesetzes insbesondere durch ein Verbot des Tragens von Gegenständen, die je nach Umständen auch als Waffe eingesetzt werden können, eine landesweite Kampagne zur Information der Jugendlichen zu den Ursachen von Gewalt und zum richtigen Verhalten in gefährlichen Situationen anregte
[53].
Im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat ein Postulat Vermot-Mangold (sp, BE) an, welches ihn auffordert, bei den 260 schweizerischen Zivilstandsämtern die Zahl der Geburtsregistrierungen ausländischer Kinder zu eruieren, die wegen
fehlender Papiere der Eltern problematisch sind. In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, es gebe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Fälle, in denen Neugeborenen die Aufnahme in die Zivilstandsregister dauerhaft verweigert werde. Auch sei es möglich, selbst ohne gültige Ausweispapiere die Ausrichtung von Kinderzulagen zu beantragen
[54].
Seit 1984 sind in der Schweiz zwei internationale Abkommen in Kraft, welche den Schutz von Kindern
bei Entführung
durch einen Elternteil regeln, nämlich das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Europäischen Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts. Was anfänglich nur eine verschwindend kleine Zahl von Kindern betraf, hat sich im Zug der globalen Migrationsströme und der damit einhergehenden Zunahme der Ehen von Partnern nicht nur unterschiedlicher Nationen, sondern verschiedener Kulturkreise als ernst zu nehmendes Problem entwickelt, wobei die Kritik an den beiden Abkommen, die in erster Linie eine juristische Dimension haben, das Kindswohl aber nichts ins Zentrum stellen, stets lauter geworden ist. Ausgehend von den Arbeiten einer 2005 eingesetzten Expertenkommission beantragte der Bundesrat dem Parlament einerseits die Ratifizierung des Haager Übereinkommens vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern, andererseits eines für die Umsetzung notwendigen Bundesbeschlusses. Dieser strebt im Interesse der Kinder eine Beschleunigung der Rückführungsverfahren an, indem der kantonale Instanzenzug verkürzt wird und vermehrt gütliche Regelungen zwischen den zerstrittenen Eltern gefördert werden. Zudem soll ein Rückführungsentscheid auch die Vollstreckungsmodalitäten regeln und in der ganzen Schweiz anwendbar sein
[55].
Eintreten war im
Nationalrat nicht bestritten. Der Rat beschloss abweichend vom Entwurf, dass Eltern gleich von Beginn an mittels Schlichtungsverfahren und Mediation zu verpflichten sind, einvernehmliche Lösungen zu suchen. Das Kind soll von Anfang an einen eigenen Beistand haben, damit seine Interessen gleichberechtigt mit jenen der Eltern in die Verfahren einfliessen. Um diese Vertretung rasch sicherzustellen, soll – auch dies war ein Vorschlag der Kommission – ein Netz von abrufbaren Fachleuten geschaffen werden. Im
Ständerat war Eintreten genauso wenig bestritten. Zwei Präzisierungen des Nationalrats wurden zwar auf Antrag der Kommission gestrichen, doch waren diese mehr redaktioneller denn inhaltlicher Natur, weshalb der Nationalrat bei der Differenzbereinigung der Streichung nicht opponierte. Der Bundesbeschluss wurde schliesslich von beiden Kammern einstimmig verabschiedet
[56].
Ein mysteriöser Kriminalfall, bei welchem im Sommer ein scheinbar zufällig ausgewähltes Kind ohne klar erkennbares Motiv entführt und ermordet worden war, bewog die Rechtskommission des Nationalrats zu einer Motion, die ein zwischen Bund und Kantonen institutionalisiertes
Entführungsalarmdispositiv verlangt. Dieses System soll es ermöglichen, bei Kindsentführungen rasch zu reagieren und koordiniert vorzugehen. Dabei geht es insbesondere um eine massive, sofortige und systematische Verbreitung von Meldungen und Informationen, welche die Bevölkerung zu besonderer Aufmerksamkeit und zur Zusammenarbeit aufrufen. Beide Kammern stimmten der Motion diskussionslos zu
[57] .
Mit einer von beiden Ratskammern überwiesenen Motion forderte Nationalrätin Hubmann (sp, ZH) den Bundesrat auf, eine Bundesstelle zu bezeichnen, welche eine aktualisierte Übersicht über die geltenden kantonalen Vorschriften betreffend
Jugendschutz (Alkohol- und Tabakverkauf, Verkauf und Ausleihe von DVDs) zur Verfügung stellt und entsprechend Auskunft geben kann. Der Bundesrat teilte die Ansicht, dass eine Übersicht über Jugendschutzbestimmungen sowohl für die Unternehmen als auch für die kantonalen Präventions- und Vollzugsstellen sinnvoll und nötig sei und gab an, diese Aufgabe werde von bestehenden Bundesstellen (BAG, BSV) übernommen
[58].
Im Rahmen der grossen kinder- und jugendpolitischen Debatte in der Wintersession des Nationalrats wurde auch ein Postulat Galladé (sp, ZH) behandelt, welches eine Aufwertung der Anliegen und Vorstösse der
Jugendsession anregte. Insbesondere sollte in einem Bericht die Möglichkeit geprüft werden, nicht nur Petitionen, sondern auch verbindliche Vorstösse ans Bundesparlament zu richten. Der Bundesrat erklärte dazu, die in der Jugendsession engagierten Jugendlichen seien zur Zeit aus eigener Initiative dabei, Funktionsweise und Wirksamkeit der Jugendsession zu überdenken und neue Ideen zu entwickeln. Die Resultate dieses Prozesses würden als Grundlage dienen, allfällige Änderungen in der Ausgestaltung der Jugendsession anzugehen. Der Bundesrat erachte es unter diesen Umständen nicht für angezeigt, selber noch einen Bericht zur Aufwertung der Anliegen der Jugendsession zu erarbeiten. Verbindliche Aufträge der Jugendsession habe er allerdings schon in der Vergangenheit abgelehnt. Das Postulat wurde mit 101 zu 88 Stimmen verworfen; einmal mehr standen sich in dieser jugendpolitischen Frage das links-grüne Lager und die Fraktionen von FDP und SVP gegenüber, während die CVP gespalten war
[59].
[47]
AB NR, 2007, S. 637;
AB SR, 2007, S. 847 f.
[49]
Lit. Eidgenössische;
Bund,
BüZ und
SZ, 29.8.07. Siehe auch oben, Teil I, 7b (Sozialhilfe).
[50]
AB NR, 2007, S. 1989 ff. (allgemeine Debatte) und 2005 f. Siehe
SPJ 2006, S. 226. Für das Postulat Janiak siehe
SPJ 2006, S. 248 f.
[51]
AB NR, 2007, S. 1989 ff., 2006 und 2008. Nicht überwiesen wurde eine Motion Savary (sp, VD) für ein spezielles NFP zur Jugendgewalt; in seiner ablehnenden Stellungnahme hatte der BR die wissenschaftlichen Projekte der letzten Jahre aufgelistet, welche zu diesem Thema bereits publiziert wurden (
AB NR, 2007, S. 1710).
[52]
AB NR, 2007, S. 1989 ff. und 2008. Eine stärkere Mitverantwortung der Eltern verlangt auch die „Ausschaffungsinitiative“ der SVP (siehe oben, Ausländerpolitik).
[53]
AB NR, 2007, S. 1989 ff. und 2004 f. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen durch Cyberkriminalität siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[54]
AB NR, 2007, S. 574.
[55]
BBl, 2007, S. 2595 ff. In der gleichen Botschaft unterbreitete der BR auch das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen zur Ratifizierung. Dieses beschlägt in erster Linie Fragen des grenzüberschreitenden Vormundschaftsrechts.
[56]
AB NR, 2007, S. 1639 ff., 1958 f. und 2077;
AB SR, 2007, S.1056 ff. und 1212 f.;
BBl, 2008, S. 33 ff.
[57]
AB NR, 2007, S. 1636;
AB SR, 2007, S. 1059.
[58]
AB NR, 2007, S. 1139;
AB SR, 2007, S. 1111 f.
[59]
AB NR, 2007, S. 1989 ff. und 2004.
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