Année politique Suisse 2007 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Radio und Fernsehen
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Privates sprachregionales Fernsehen
Die regionalen TV-Veranstalter erhalten künftig 32 Mio Fr. pro Jahr und Privatradios 16 Mio Fr. aus den Gebührengeldern. Im Juli definierte der Bundesrat 13 Versorgungsgebiete für Regionalfernsehstationen, pro Versorgungsregion wird ein Veranstalter eine Konzession mit Gebührenanteil bekommen. Die Gebiete sind relativ gross und sprengen die Kantonsgrenzen. Damit wollte der Bundesrat sicherstellen, dass die jeweiligen Veranstalter auch über genügend wirtschaftliches Potential verfügen. In der Romandie wird beispielsweise der Kanton Freiburg mit einem Programmfenster aus dem Kanton Waadt versorgt und die Kantone Neuenburg und Jura sowie der Berner Jura werden im Versorgungsgebiet „Arc jurassien“ zusammengefasst. Im Raum Zürich und Ostschweiz gibt es zwei Versorgungsgebiete. Das eine umfasst die Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau, das andere St. Gallen, die beiden Appenzell und die östlichen Thurgauer Bezirke Arbon und Bischofszell. Für die UKW-Radios legte der Bundesrat 34 Versorgungsgebiete fest, dabei lehnte er sich stark an die bestehende Radiolandschaft an. In 23 der 34 Versorgungsgebiete wird es zur Ausschreibung einer Konzession mit Gebührenanteil kommen, in den übrigen 11 wird eine Konzession zur bevorzugten Nutzung von knappen Frequenzen erteilt [29].
Im August wurden die entsprechenden Konzessionen ausgeschrieben. Sie werden 2008 vergeben [30].
Der Kabelnetzbetreiber Cablecom strich im Berichtsjahr, den deutschsprachigen Sender „U1 TV“ aus dem analogen Grundangebot und verbreitete ihn nur noch digital. „U1 TV“ wollte sich nicht damit abfinden und beantragte beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Aufschaltverfügung. Eine solche ist gemäss dem neuen Radio- und Fernsehgesetz für Programme mit Service Public Charakter vorgesehen. Gemäss dem Entscheid des Bakom erfüllt der Sender die Bedingungen einer Aufschaltpflicht jedoch nicht und Cablecom muss ihn in ihren Kabelnetzen daher nicht ausstrahlen [31].
 
[29] Lib., NZZ und SGT, 5.7.07. Vgl. SPJ 2006, S. 253.
[30] NZZ, 31.8.07.
[31] BZ, 22.8. und 23.8.07; BaZ, 28.8. und 22.12.07; NZZ, 28.8. und 20.12. 07.