Année politique Suisse 2008 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
print
Stimmrecht – Droit de vote
BASEL-STADT: Senkung des aktiven Wahl- und Stimmrechts auf 16 Jahre (Änderung der Verfassung und des Wahlgesetzes). Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 13.11.; www.bs.ch).
BERN: 1) Volksinitiative „zäme läbe – zäme schtimme“. Ausländer, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz und seit fünf Jahren im Kanton Bern wohnen, sollen in Gemeindeangelegenheiten mitstimmen können. Das Ausländerstimm- und -wahlrecht würde allerdings nicht flächendeckend eingeführt, sondern nur dann, wenn eine Gemeinde dies beschliesst. Das von den Gewerkschaften, der SP und den Grünen lancierte Volksbegehren wird eingereicht (Bund, 12.1., 11.7., 12.8.)– 2) Der Regierungsrat beantragt eine Verfassungsänderung für die Senkung des Wahlrechtsalters auf 16 Jahre (Bund, 13.12.).
URI: Volksinitiative zur Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre. Jugendliche sollen ab 16 Jahren an Abstimmungen, Wahlen und Gemeindeversammlungen teilnehmen können. Das von den Juso lancierte Volksbegehren wird eingereicht. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen (NLZ, 29.12.).