Année politique Suisse 2008 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Bürgerrecht, Niederlassungsrecht –
Droit de bourgeoisie, droit d’établissement
AARGAU: Einführungsgesetz zum Ausländerrecht. Mit dem neuen Erlass wird eine Integrationskommission geschaffen. Zudem leistet der Kanton künftig eine finanzielle Unterstützung für Integrationsmassnahmen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 24.9., 26.11.).
APPENZELL INNERRHODEN: Gesetz über die Einführung der Integrationsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (www.ai.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Neu dürfen die Einbürgerungsgebühren nicht mehr als 2000 Fr. betragen (bisher waren Gebühren in der Höhe von bis zu einem Zwölftel des steuerbaren Jahreseinkommens möglich). Auch bei negativen Einbürgerungsentscheiden können Gebühren erhoben werden. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 24.1., 22.2.).
BASEL-STADT: Volksinitiative für eine faire Einbürgerung. Ausländer sollen nur noch eingebürgert werden können, wenn sie ein Sprachzertifikat auf dem europäisch zertifizierten Niveau B2 abgelegt haben. Das Volksbegehren wird von der SVP lanciert (BaZ, 15.8.).
BERN: Einführungsgesetz zum Ausländer und Asylgesetz. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (www.be.ch).
FRIBOURG : Les citoyens fribourgeois ont rejeté à 59,5% le référendum de l’UDC à l’encontre de la nouvelle loi cantonale sur le droit de cité (participation : 41,3%). Ainsi, le droit de cité communal sera désormais octroyé par les exécutifs communaux et non plus par les parlements communaux (Lib. et LT, 2.6 ; voir APS 2007, p. 294).
GLARUS: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Vom Landrat verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 4.5. gutgeheissen (www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Einführungsgesetz zum Ausländer- und Asylgesetz. Anpassung an das neue Ausländergesetz und das teilrevierte Asylgesetz des Bundes. Durch den neuen Erlass werden im Wesentlichen die Zuständigkeiten angepasst sowie neue Grundlagen für Integrationsförderung und Zwangsmassnahmen geschaffen. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 10.12., 11.12.).
NIDWALDEN: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer sowie zum Asylgesetz. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
SCHWYZ: 1) Volksinitiative „Einbürgerungen ins Amtsblatt“. Einbürgerungsgesuche sollen künftig im Amtsblatt publiziert werden. Das von der CVP lancierte Volksbegehren wird eingereicht (NLZ, 11.1., 9.7.). – 2) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 28.9. mit 67,6% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 32,8% (www.sz.ch).
ZUG: Änderung der Verfassung und des Bürgerrechtsgesetzes. Umwandlung der Kompetenzordnung bei Einbürgerungen. Während gegenwärtig noch die Bürgergemeindeversammlungen und der Kantonsrat über Einbürgerungsgesuche entscheiden, wird dies künftig Aufgabe des Bürgerrats respektive der Regierung sein. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (NLZ, 28.11.; www.zg.ch).