Année politique Suisse 2008 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 3. WIRTSCHAFT – ECONOMIE
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Jagd, Fischerei, Tierschutz –
Chasse, pêche, protection des animaux
AARGAU: Totalrevision des Jagdgesetzes. Der neue Erlass regelt sämtliche Aspekte der Jagd, unter anderem die Reviere, die Pacht und die Rolle der Jagdgesellschaften, die im Auftrag des Staates arbeiten. Festgelegt werden auch die Abgeltungen für Schäden, welche Wildtiere an den landwirtschaftlichen Kulturen anrichten. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (AZ, 29.10.).
APPENZELL INNERRHODEN: Teilrevision des Jagdgesetzes. Einführung von Wildruhezonen, in denen die Tiere vor grossen Störungen, z.B. durch Schneeschuhlaufen oder Tourenfahren, zu bewahren sind. Vom Grossen Rat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet (SGT, 21.10.; www.ai.ch).
BERN: Revision des Fischereigesetzes. Fischerinnen und Fischer benötigen künftig einen Sachkundeausweis, damit sie ein Angelpatent lösen können. Vom Grossen Rat in 1. und einziger Lesung verabschiedet (Bund, 21.11.).
GENEVE : Les citoyens genevois ont accepté par 65,1% des voix (participation : 61,6%) l’initiative « Pour l’interdiction des races de chiens d’attaque et autres chiens dangereux ». Cette interdiction concerne douze races, mais n’aura pas d’effet rétroactif. A l’avenir, une autorisation de détention devra notamment être obtenue pour les chiens de plus de 25 kilos (TG, 25.2).
SANKT GALLEN: Revision des Fischereigesetzes. Die Pacht- und Patentfischerei wird neu geregelt. Renaturierungsfragen bilden künftig Gegenstand des Wasserbaugesetzes. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 23.1., 21.2.; www.sg.ch).
SCHAFFHAUSEN: Revision des Hundegesetzes. Ein Halteverbot für Kampfhunde und das Erfordernis eines generellen Nachweises einer praktischen Hundeausbildung werden abgelehnt. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SN, 8.4., 6.5., 19.8., 28.10.).
SOLOTHURN: Totalrevision des Fischereigesetzes. Die bisherige Fischereipacht wird abgeschafft und durch ein kantonales Fischerpatent abgelöst. Mit dem neuen Erlass wird zudem eine Fischereiprüfung eingeführt, die Jugendförderung verbessert und der Vereinszwang abgeschafft. Vom Kantonsrat gutgeheissen (www.so.ch).
THURGAU: Volksinitiative für ein Verbot der Hasenjagd. Tiere, die auf der roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten stehen, sollen nicht mehr gejagt werden dürfen. Das Volksbegehren wird vom Thurgauischen Tierschutzverband lanciert und vom WWF und von Pro Natura unterstützt (NZZ, 17.9.).
ZÜRICH: Hundegesetz. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Den Stimmberechtigten werden zwei Varianten vorgelegt – eine mit und eine ohne Verbot bestimmter Hunderassen. Beide Fassungen führen eine Bewilligungspflicht und eine Prüfung von Hund und Halter ein. In der Volksabstimmung vom 30.11. werden die Vorlage mit dem Kampfhundeverbot mit 61,1% und die Hauptvorlage des Regierungsrats mit 79,9% der Stimmen gutgeheissen. In der Stichfrage obsiegt die Variante mit dem Kampfhundeverbot mit 55,2% der Stimmen; Stimmbeteiligung: 50,5% (NZZ, 5.2., 4.3., 15.4., 1.12.).