Année politique Suisse 2008 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
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Energie
AARGAU: „Energie-Initiative“. Der Regierungsrat unterstützt das Volksbegehren, während die Grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau und Verkehr es dem Ratsplenum zur Ablehnung empfiehlt (AZ, 18.10., 24.11., 22.12.; vgl. SPJ 2007, S. 310).
APPENZELL INNERRHODEN: Revision des Energiegesetzes. Anpassung an die technischen Entwicklungen. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (www.ai.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: Volksinitiative „weg vom Öl – hin zu erneuerbaren Energien“. Bis 2030 sollen 50% des Gesamtenergieverbrauchs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das im Februar 2007 eingereichte Volksbegehren der Grünen Partei wird vom Regierungsrat abgelehnt (BaZ, 15.10.).
BASEL-STADT: Volksinitiative gegen eine Privatisierung der Industriellen Werke Basel (IWB). Die IWB soll nicht mehr nur wie bisher als Teil der Verwaltung, sondern auch als öffentlich-rechtliche Anstalt betrieben werden können. Eine Privatisierung oder ein Verkauf wäre aber nicht mehr möglich. Der Anteil erneuerbarer Energien von heute 75% soll auf 100% erhöht werden. Das vom Nordwestschweizer Aktionskomitee gegen Atomkraftwerke lancierte Volksbegehren wird eingereicht und der Grosse Rat erklärt es für rechtlich zulässig (BaZ, 15.5.; www.bs.ch).
LUZERN: Volksinitiative zur Förderung von erneuerbaren Energien. Der Kantonsrat lehnt das Volksbegehren ab und stimmt einem Gegenvorschlag zur Änderung des Energiegesetzes zu. Dieser beinhaltet das Ziel, bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am kantonalen Verbrauch von 20 auf 40% zu steigern. Die Änderung des Energiegesetzes wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Initiative wird zurückgezogen (NLZ, 4.3.; www.lu.ch).
SANKT GALLEN: „Energie-Initiative“. Vom Kantonsrat gutgeheissen (SGT, 21.2.; vgl. SPJ 2007, S. 310).
THURGAU: Volksinitiative „Nationalbankgold für einen Thurgauer Energiefonds“. Der Grosse Rat lehnt das Volksbegehren ab und heisst den Gegenvorschlag gut, der eine massive und dauerhafte Aufstockung der Gelder des Kantons für Energieförderung (7 bis 10 Mio Fr. pro Jahr) vorsieht. Diese Änderung des Energienutzungsgesetzes wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet und in der Schlussabstimmung gutgeheissen. Die Grünen ziehen ihr Volksbegehren zurück (SGT, 13.3., 28.8., 11.9.; vgl. SPJ 2007, S. 310).
ZÜRICH: 1) Volksinitiative für eine sichere und saubere Stromversorgung. Der Regierungsrat lehnt das Volksbegehren ab. Der Kantonsrat beauftragt die Kommission für Energie-, Verkehr und Umwelt mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (www.zh.ch; vgl. SPJ 2007, S. 310).  – 2) Volksinitiative für eine „2000-Watt-Gesellschaft“. Der Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien pro Person soll bis 2030 im Vergleich zu 2010 halbiert werden. Das von den Grünen lancierte Volksbegehren kommt zustande. Der Regierungsrat lehnt es ab. Der Kantonsrat beauftragt die Kommission für Energie-, Verkehr und Umwelt mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (NZZ, 14.3., 11.11.; www.zh.ch).