Année politique Suisse 2008 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
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Strassenbau und –
finanzierung – Construction et financement des routes
BASEL-LANDSCHAFT: Gemeindeinitiative über Kantonsbeiträge für den Unterhalt der Gemeindestrassen. Der Landrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung und verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (www.bl.ch).
BERN: Strassengesetz. Nach geltendem Recht beschliesst der Regierungsrat alle zwei Jahre ein Strassenbauprogramm, das auf vier Jahre ausgelegt ist. Neu soll mit einem Strassennetzplan über einen Zeitraum von 16 Jahren geplant werden. Zudem werden die Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden entflochten, indem künftig der Kanton für die Kantons- und die Gemeinden für die Gemeindestrassen zuständig sind. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (Bund, 24.1., 5.6.).
SCHAFFHAUSEN: Stellungnahme des Kantons Schaffhausen zuhanden des Bundes über die Aufnahme der J15 (Schaffhausen – Thayngen) ins Nationalstrassennetz. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit 88,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 60,8% (www.sh.ch).