Année politique Suisse 2008 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
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Übrige Verkehrsfragen –
Autres questions relatives au trafic
AARGAU: Kredit für den Erwerb von Stockwerkeigentum im Bahnhof Aarau. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 66,8% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 32,7% (AZ, 25.2.).
BASEL-LANDSCHAFT: Volksinitiative für einen leistungsstarken öffentlichen Verkehr. Der Landrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung. In der Volksabstimmung vom 28.9. mit einem Nein-Stimmenanteil von 58,3% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 33,6% (BaZ, 29.9.; www.bl.ch; vgl. SPJ 2007, S. 310).
BASEL-STADT: 1) Volksinitiative für mehr Trams in Basel. Im Umweltschutzgesetz und im Gesetz über den öffentlichen Verkehr soll verankert werden, dass das Tram zu erhalten und auszubauen sei sowie innerhalb der Agglomeration die Hauptlast des Verkehrsaufkommens übernehme. Zudem wird eine zusätzliche Verbindung zwischen Gross- und Kleinbasel via Johanniterbrücke unter Anbindung des Kinderspitals, des Universitätsspitals sowie unter Einbezug der ganzen Feldbergstrasse gefordert. Das Volksbegehren wird von einem überparteilichen Initiativkomitee lanciert (BaZ, 2.7.). – 2) Volksinitiative „freie Bahn!“ Die Streckenführung der Wiesentalbahn in Riehen (Regio S-Bahn) soll unterirdisch werden. Das Volksbegehren wird von der FDP lanciert (www.fdp-bs.ch).  – 3) Volksinitiative für ein wohnliches Gundeldingen. Auf den drei Längsachsen Güterstrasse, Dornachstrasse und Gundeldingerstrasse sollen Tempo 30 und ein Nachftahrverbot eingeführt sowie innerhalb von fünf Jahren der Verkehr um mindestens 20% reduziert werden. Das Volksbegehren wird von der Quartierkoordination lanciert (BaZ, 29.8.).  – 4) Volksinitiative für einen starken öffentlichen Fuss- und Veloverkehr. Das von der Umweltorganisation „Umverkehr“ lancierte Volksbegehren wird eingereicht (BaZ, 4.12.).
GENEVE : Les citoyens genevois ont refusé à 67,2% (participation : 61,6%) l’initiative « Pour la gratuité des transports publics genevois » lors de la votation cantonale du 24 février (TG, 25.2).
GRAUBÜNDEN: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr. Kernpunkt des Erlasses ist die Steuerermässigung von 60 bis 80% für emissionsarme Fahrzeuge. Massgebendes Kriterium für die Steuererleichterung ist der Kohlendioxidausstoss eines Fahrzeugs. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 12.6.).
LUZERN: 1) Kredit von 68,3 Mio Fr. für die Verlegung der Richtung Nidwalden und Obwalden führenden Zentralbahn in einen Tunnel. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 79,2% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 42,5% (NLZ, 25.2.; www.lu.ch).  – 2) Volksinitiative zur Verdoppelung des Veloanteils. Innerhalb von 10 Jahren soll der Veloanteil am Verkehr verdoppelt werden. Das Volksbegehren wird von der VCS Sektion Luzern, von „Pro Velo“ und von „Velociped“ (einem Velogeschäft) lanciert (NLZ, 8.5.).  – 3) Volksinitiative „Bussengelder für Steuerrabatte“. Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag abzulehnen (NLZ, 18.11.).
NIDWALDEN: 1) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).  – 2) Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Strassenverkehr. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).  – 3) Gesetz über die Verkehrssteuern. Besitzer von Autos mit grossem Hubraum werden stärker zur Kasse gebeten, während Halter von Wagen der Effizienzkategorie A der Energieetikette des Bundes für 3 Jahre von der Steuer befreit werden. Eigentümer von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb werden von einer dauerhaften Ermässigung profitieren können. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 18.9.; www.nw.ch).
OBWALDEN: 1) Ökologisierung der Strassenverkehrssteuer. Auf Autos der Kategorie A der Energieetikette des Bundes müssen während drei Jahren keine Steuern bezahlt werden und bei Wagen der Kategorie B reduziert sich die Besteuerung während zwei Jahren auf 50%. Fahrzeuge mit Alternativantrieb sollen unbefristet steuerfrei sein. Damit der Kanton den Ertragsausfall kompensieren kann, wird auf den Autos der Kategorie G ein Zuschlag von 60% erhoben. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 24.10.; NZZ, 5.12.).  – 2) Kantonales Strassenverkehrsgesetz. Harmonisierung der Gesetzgebung der Kantone Ob- und Nidwalden, um dem Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden effiziente Betriebsabläufe zu ermöglichen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch).
SANKT GALLEN: 1) Änderung des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben. Halter von umweltschonenden Autos werden während drei Jahren von der Motorfahrzeugsteuer befreit. Besitzer von Autos mit hohem Benzinverbrauch bezahlen dagegen mehr. Massgebend für den Erlass der Motorfahrzeugsteuern ist die Energieetikette des Bundes. Die Steuerbefreiung gilt für die Fahrzeuge der umweltfreundlichsten Kategorie A. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 3.6., 23.9., 25.9.).  – 2) Volksinitiative für eine Vorfinanzierung der Infrastrukturprojekte des Bundes. Der Kanton soll Bestimmungen erlassen, welche die Vorfinanzierung von Infrastruktur-Projekten des Bundes im Schienenverkehr – namentlich des Kapazitätsausbaus durch Erweiterung von Doppelspur-Abschnitten – durch den Kanton vorsehen. Das Volksbegehren wird lanciert (SGT, 28.8.).
ZÜRICH: 1) Volksinitiative „für mehr Veloverkehr“. Der Regierungsrat lehnt das Volksbegehren ab. Der Kantonsrat beschliesst einen Gegenvorschlag ausarbeiten zu lassen. Daraufhin zieht „Pro Velo“ die Initiative zurück (NZZ, 26.3., 8.7.; www.provelozuerich.ch; vgl. SPJ 2007, S. 311).  – 2) Volksinitiative zur Verwendung von Ordnungsbussen im Strassenverkehr. Ein Viertel der Einnahmen aus Ordnungsbussen des Kantons Zürich sowie der Städte Zürich und Winterthur soll in einen zweckgebundenen Fonds überwiesen werden. Dieses Geld würde dann der Finanzierung von Präventionsmassnahmen zur Verkehrssicherheit dienen. Das von der Zürcher Sektion des ACS lancierte Volksbegehren kommt zustande (NZZ, 24.4., 30.9., 20.11.).  – 3) Volksinitiative für eine Vorfinanzierung der 2. Doppelspur Effretikon-Winterthur. Damit der Bahnkorridor zwischen Winterthur und Effretikon rasch von zwei auf vier Spuren erweitert werden kann, soll der Kanton den rund 520 Mio Fr. teuren Gleisausbau vorfinanzieren. Das von der Zürcher Sektion des VCS lancierte Volksbegehren kommt zustande (NZZ, 26.4., 31.10., 20.12.).  – 4) Volksinitiative „mit dem Tram direkt zum Zoo; Rahmenkredit für die Verlängerung der Tramlinie auf den Zürichberg bis zum Haupteingang des Zoo Zürich und zur Masoala-Halle“. Der Kantonsrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit einem Nein-Stimmenanteil von 73% verworfen; Stimmbeteiligung: 51,8% (NZZ, 27.5., 1.12.).  – 5) Volksinitiative „Halbstündliche S-Bahn für alle“. Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat das Volksbegehren zur Ablehnung (NZZ, 6.6.; vgl. SPJ 2007, S. 311).