Année politique Suisse 2008 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen /
4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
AARGAU:
1) Volksinitiative „gegen Bauverhinderung, für neue Arbeitsplätze“. Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit einem Nein-Stimmenanteil von 63,8% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 32,7% (AZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 312).
– 2) Wassernutzungsgesetz. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (AZ, 12.3.; vgl. SPJ 2007, S. 312).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Teilrevision des Umwelt- und des Gewässerschutzgesetzes. Vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet (www.ar.ch; vgl. SPJ 2007, S. 312).
BASEL-LANDSCHAFT: Zwei Volksinitiativen zur Sanierung der Muttenzer Deponien. Das erste Volksbegehren fordert die Totalsanierung der drei Chemiemülldeponien. Dabei sollen die Kosten gemäss dem gesetzlichen Verursacherprinzip vollständig durch die verantwortlichen Chemie- und Pharmafirmen getragen werden. Die zweite Initiative will die Chemiefirmen Novartis, Clariant, Syngenta und Ciba auch bei der laufenden Untersuchung des Trinkwassers und den Massnahmen wie Aktivkohlefiltern in Pflicht nehmen. Die von den Grünen lancierten Volksbegehren kommen zustande. Der Rechtsdienst des Regierungsrats erklärt die erste Initiative als bundesrechtswidrig, weil der Bund den Umgang mit Altlasten abschliessend regelt und der Kanton deshalb keine weitergehenden Bestimmungen erlassen darf (BaZ, 10.1., 1.4., 20.8.).
BASEL-STADT: 1) Volksinitiative für die Öffnung des Birsig. Der Flusslauf des Birsig soll teilweise freigelegt werden. Zudem ist der Birsigparkplatz aufzuheben und zu einer verkehrsfreien Flanier- und Einkaufszone umzugestalten. Des Volksbegehrens wird von den Grünen lanciert (http://bs.gruene.ch/).
– 2) Volksinitiative zum Schutz der Auenlandschaft an der Wiese. Der Grosse Rat beschliesst zur Umsetzung der Initiative den Landschaftsschutz an der Wiese im Zonenplan festzuschreiben und bewilligt einen Kredit von 2 Mio Fr. für die Revitalisierung der Auenlandschaft. Das Initiativkomitee sieht damit seine Anliegen als erfüllt an und zieht die Wiesen-Initiative zurück (BaZ, 22.11.; www.bs.ch; vgl. SPJ 2006, S. 274).
FRIBOURG : Les députés ont adopté la révision de la loi sur les forêts, qui intègre le désengagement fédéral et les conséquences de la nouvelle péréquation financière entre Confédération et communes (Lib., 2.7).
GRAUBÜNDEN: 1) Wasserbaugesetz. Der Erlass regelt bauliche Schutzmassnahmen gegen Hochwasser und konkretisiert das Rahmengesetz des Bundes. Am Grundsatz, dass die Gemeinden für den Wasserbau zuständig sind, wird festgehalten. Der Kanton übernimmt unterstützende, koordinierende und aufsichtsrechtliche Aufgaben. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 28.8.).
– 2) Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz. Künftig sollen alle Abfälle des Kantons Graubünden in der Kehrichtverbbrennungsanlage Trimmis verbrennt werden. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 12.12.).
JURA : Les députés ont adopté la révision de la loi sur la gestion des eaux. Cette loi consacre notamment la notion de bien public pour l’eau (ce qui exclut toute privatisation) et initie un concept de gestion globale traitant de l’alimentation, de l’épuration et de la revitalisation des cours d’eau. Malgré l’opposition de l’UDC, elle a été adoptée en 1re lecture. En 2e lecture, sous la menace d’un référendum des communes, la redevance a finalement été fixée à 40 centimes. Le référendum des communes a abouti (le minimum requis de huit communes le supportant étant atteint) fin juin. Celles-ci estimaient que le fonds cantonal mis en place pour mener une telle politique n’était pas adéquat. Elles s’élevaient également contre la redevance de 40 centimes (qui pourrait d’ailleurs augmenter jusqu’à 60 centimes) par mètre cube perçue par le canton sur la consommation d’eau (LT, 22.5 et 1.7).
LUZERN: Ausbau des Reusswehrs. An das 23-Millionen-Projekt zahlen der Kanton 4,1 Mio, die Stadt 2,2 Mio und der Bund 8,7 Mio Fr. Ausserdem beteiligen sich die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden an den Kosten. In der Volksabstimmung vom 1.6. wird der Kantonsbeitrag mit 58,1% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 45,3% (NLZ, 2.6.).
NIDWALDEN: Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
SANKT GALLEN: Wasserbaugesetz. Das neue Gesetz trägt sowohl dem Hochwasserschutz, als auch der Ökologie Rechnung. Gewässer werden in drei Kategorien eingeteilt. Je nach Kategorie sind Wasserbaupflicht, Unterhalt, Zuständigkeit und Finanzierung unterschiedlich geregelt. Damit soll eine gerechte Verteilung der Kosten auf Kanton, Gemeinden und Private erreicht werden. Weil die neue Regelung für den Kanton Mehrausgaben zur Folge hat, unterliegt das Gesetz dem obligatorischen Finanzreferendum. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 25.9., 26.11.).
ZUG: 1) Änderung des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz. Die Anforderungen für die Unterschutzstellung werden erhöht und die Regierung wird gesetzlich verpflichtet, bei der Wahl der Denkmalkommission auf eine ausgewogene Interessensvertretung zu achten. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch). – 2) Änderung des Gesetzes über die Gewässer. Die Ungleichbehandlung von privaten Gewässern innerhalb und ausserhalb des Waldes wird eliminiert. Neu ist der Kanton für alle Gewässer ausserhalb der Bauzone zuständig und die Gemeinden für die privaten Gewässer innerhalb der Bauzone. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch).
ZÜRICH: Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative „für mehr Ufer“. In der Bundesverfassung soll verankert werden, dass der Bund durch Gesetz die Pegelstände der Binnenseen festlegt. Im Interesse der Hochwassersicherheit und der Schaffung einer neuen Uferzone sind dabei die Pegelstände des Zürichsees im Vergleich zu den aktuellen Pegelständen um mindestens 1 Meter zu senken. Das Volksbegehren wird lanciert (www.mehr-ufer.ch).
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