Année politique Suisse 2008 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
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Elementarschäden –
Dégâts causés par les forces naturelles
APPENZELL AUSSERRHODEN: Teilrevision des Gesetzes über die Gebäude- und Grundstückversicherung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ar.ch).
LUZERN: Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes. Die externe Kontrolle der Jahresrechnung wird verbessert. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 4.3., 29.4.; www.lu.ch).
OBWALDEN: Feuerwehrgesetz. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch).
SCHAFFHAUSEN: Revision des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehren. Der Subventionssatz des Kantons für Investitionen und Anschaffungen im Bereich der Feuerwehren wird von 50 auf 30% gekürzt. Die bisher vom Kanton gewährten Beiträge an die Investitionen zur Versorgung der Gemeinden mit Löschwasser werden Ende 2012 aufgehoben. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (SN, 9.12.).
VAUD : Les députés ont adopté en première lecture une loi-cadre permettant au canton de prendre des mesures de protection contre les crues (Lib., 5.11).
ZUG: Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz. Die Brandschutzauflagen werden liberalisiert und die Kompetenzabgrenzung zwischen den Gemeinden und dem Amt für Feuerschutz wird auf gesetzlicher Ebene festgeschrieben. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.zg.ch).
ZÜRICH: Gesetz über die Anpassung des Feuerwehrwesens an das Konzept „Feuerwehr 2010“. Künftig ist beispielsweise die Hilfe bei Erdbeben ausdrücklich Aufgabe der Feuerwehren. Zudem regelt das Gesetz, in welchen Fällen Gemeinden die Kosten von Feuerwehreinsätzen verrechnen können. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 28.10.; www.zh.ch).