Année politique Suisse 2008 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Familienrecht, Familienzulagen, Gleichstellung der Frau –
Droit de la famille, allocations familiales, égalité entre femmes et hommes
AARGAU: 1) Gesetz gegen häusliche Gewalt. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (AZ, 9.1.; vgl. SPJ 2007, S. 315).  – 2) Revision des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch und des Partnerschaftsgesetzes. Der Polizei wird eine Ausweisungskompetenz bei häuslicher Gewalt eingeräumt. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 2.7., 12.11.).  – 3) Gesetz über die Familienzulagen. Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden ab 2009 auf Basis einer Übergangsverordnung und ab 2010 auf der Grundlage eines Einführungsgesetzes auf das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum von 200 Fr. für Kinder unter 16 Jahren und 250 Fr. für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung erhöht. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (AZ, 17.12.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen. Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden auf das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum von 200 Fr. für Kinder unter 16 Jahren und 250 Fr. für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung erhöht. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ar.ch).
APPENZELL INNERRHODEN: Gesetz über die Familienzulagen. Vom Landrat in 2. Lesung zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch; vgl. SPJ 2007, S. 315).
BASEL-STADT: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Familienzulagen. Die Kinderzulagen betragen wie bisher 200 Fr., die Ausbildungszulagen werden – gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben – von 220 auf 250 Fr. erhöht. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (www.bs.ch).
BERN: Ausführungsgesetz zu den Familienzulagen. Der Rat befürwortet einen gemeinsamen Antrag von EVP, EDU und Grünen, der die Kinderzulagen bei 230 Fr. und die Ausbildungszulagen bei 287.50 Fr. festsetzt. Sie liegen damit 30 bzw. 37.50 Fr. über dem bundesrechtlich geforderten Minimum. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (Bund, 11.4., 12.6.).
FRIBOURG : Les députés ont modifié la loi cantonale sur les allocations familiales en l’adaptant à la loi fédérale. L’allocation mensuelle sera désormais de 200 francs par enfant, et de 250 francs pour les jeunes en formation professionnelle (Lib., 9.10).
GENEVE : Devant adapter la législation cantonale à la nouvelle loi fédérale sur les allocations familiales, les députés ont décidé d’accorder des allocations familiales qui passeront à 200 francs par mois pour chaque enfant jusqu’à 16 ans. La loi prévoit également une allocation de formation professionnelle de 250 francs par mois pour tous les jeunes entre 16 et 25 ans. Un projet de loi socialiste, plus généreux, a été écarté (LT, 20.9).
GLARUS: Gesetz über die Familienzulagen. Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden auf das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum von 200 Fr. für Kinder unter 16 Jahren und 250 Fr. für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung erhöht. Neu werden auch die selbständig Erwerbenden der Familienausgleichskasse unterstellt. Vom Landrat verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 4.5. gutgeheissen (NZZ, 5.5.; www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Teilrevision des Gesetzes über die Familienzulagen. Die Familienzulagen werden auf 220 Fr. für Kinder unter 16 Jahren und auf 270 Fr. für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung erhöht. Sie liegen damit 20 Fr. über dem bundesrechtlich geforderten Minimum. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 13.6.).
JURA : Le Parlement a révisé la loi sur les allocations familiales. L’allocation pour enfant a été fixée à 240 francs en 1re lecture (QJ, 23.5).
LUZERN: Gesetz über die Familienzulagen. Die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen bleiben unverändert (Kinderzulage: 200 Fr. bzw. ab dem 12. Altersjahr 210 Fr.; Ausbildungszulage: 250 Fr.). Die Geburtszulage wird von 800 auf 1000 Fr. erhöht, zudem gewährt der Kanton eine Adoptionszulage von ebenfalls 1000 Fr. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 24.6., 9.9.).
NIDWALDEN: 1) Gesetz über die Anpassung von Gesetzen an das Partnerschaftsgesetz. Vom Landrat in 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch; vgl. SPJ 2007, S. 316).  – 2) Gesetz über die Familienzulagen. Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden auf 240 Fr. für Kinder unter 16 Jahren und auf 270 Fr. für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung erhöht. Sie liegen damit 40 bzw. 20 Fr. über dem bundesrechtlich geforderten Minimum. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 29.5.; www.nw.ch).
OBWALDEN: Gesetz über die Familienzulagen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch).
SANKT GALLEN: Nachtrag zum Gesetz über die Kinderzulagen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 24.9., 25.11., 26.11.).
SCHAFFHAUSEN: 1) Gesetz über Familien- und Sozialzulagen. Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden auf das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum von 200 Fr. für Kinder unter 16 Jahren und 250 Fr. für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung erhöht. Zudem wird ein Lastenausgleichsfonds zugunsten der Familienausgleichskassen geschaffen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit 66% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 60,8% (SN, 2.9., 23.9., 1.12.; www.sh.ch).  – 2) Volksinitiative „Schluss mit Diskriminierung der klassischen Familie“. Der Fremdbetreuungsabzug für Kinder soll abgeschafft werden, damit Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, materiell nicht benachteiligt werden. Das von der Jungen SVP lancierte Volksbegehren kommt zustande (SN, 25.11., 3.12.).
SCHWYZ: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 28.9. mit 79,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 32,8% (www.sz.ch).
SOLOTHURN: 1) Änderung des Sozialgesetzes. Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden auf das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum von 200 Fr. für Kinder unter 16 Jahren und 250 Fr. für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung erhöht. Neu gibt es einen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen. Vom Grossen Rat verabschiedet (SZ, 28.8.). – 2) Volksinitiative „familienfreundliche Tagesstrukturen in den Solothurner Gemeinden“. Der Regierungsrat verabschiedet zuhanden des Kantonsrats einen Gegenvorschlag zum Volksbegehren. Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, bedarfsgerechte Tagesstrukturen zu gewährleisten. Im Gegensatz zur Initiative plädiert der Gegenvorschlag aber für Tagesstrukturen mit pädagogischen Inhalten. Die Organisation und Gestaltung der Tages- bzw. Betreuungsstrukturen soll in Zusammenarbeit mit den lokalen Schulen erfolgen (SZ, 26.11.; vgl. SPJ 2007, S. 316).
THURGAU: Gesetz über die Familienzulagen. Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden auf das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum von 200 Fr. für Kinder unter 16 Jahren und 250 Fr. für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung erhöht. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 14.8., 28.8., 11.9.).
URI: Gesetz über die Familienzulagen. Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden beim bundesrechtlichen Minimum von 200 Fr. für Kinder unter 16 Jahren und 250 Fr. für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung angesetzt. Der Landrat kann allerdings höhere Zulagen in einer Verordnung vorsehen. Neu richtet der Kanton eine Adoptionszulage von 1000 Fr. aus. Vom Landrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 28.9. mit 77,3% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 35,7% (www.ur.ch).
VALAIS : Le Grand Conseil a décidé d’entrer en matière sur la révision de la loi sur les allocations familiales (NF, 12.6).
VAUD : Les personnes indépendantes et celles sans activité lucrative bénéficieront à l’avenir d’allocations familiales à partir du 1er janvier 2009. Les députés ont adopté en première lecture la révision correspondante de la loi sur allocations familiales. Cette décision a ensuite été confirmée en deuxième lecture (LT, 17.9 ; 24h, 24.9).
ZÜRICH: 1) Volksinitiative „Kinderbetreuung Ja“. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Volksbegehren abzulehnen und ihm einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Anders als von den Initianten gefordert bleiben gemäss dem Gegenvorschlag neben den Eltern allein die Gemeinden für die Finanzierung der Angebote zuständig (NZZ, 7.11.; vgl. SPJ 2007, S. 316).  – 2) Gesetz über die Kinderzulagen. Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden auf das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum von 200 Fr. für Kinder unter 16 Jahren und 250 Fr. für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung erhöht. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet. Da die höheren Zulagen nach Bundesrecht ab 2009 ausgerichtet werden müssen, setzt die Regierung die Erhöhung mittels Notverordnung um (NZZ, 16.12.; www.zh.ch).