Année politique Suisse 2008 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Schulen – Ecoles
AARGAU: 1) „Bildungskleeblatt“. Der Kindergarten wird abgeschafft und die Kinder besuchen künftig eine vierjährige Eingangsstufe. Zudem sollen die integrative Schulung ausgebaut und Einführungs- und Kleinklassen aufgehoben werden. Die Gemeinden sind neu verpflichtet, Tagesstrukturen bereitzustellen. Die Sekundarstufe I bleibt weiterhin dreigliedrig (im Planungsbericht war noch eine zweigliedrige Oberstufe mit einer Sek M (maturitätsvorbereitend) und einer Sek B (berufsvorbereitend) vorgesehen). Der Regierungsrat hat aber die Verpflichtung, auf die 2. Lesung hin eine Botschaft über ein dreigliedriges, mit dem Bildungsraum Nordwestschweiz kompatibles Modell auszuarbeiten. Schliesslich werden die Lektionen künftig mit Hilfe eines Sozialindex auf die Gemeinden verteilt. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (AZ, 3.9., 10.9.; vgl. SPJ 2007, S. 319).  – 2) Volksinitiative zur Verhinderung der Schulreform. Durch gesetzgeberische Massnahmen soll die bestehende Struktur der Schule Aargau gestärkt werden. Kindergarten, Primarschule und dreigliedrige Oberstufe mit Bezirks-, Sekundar- und Realschule sind beizubehalten. Unklar ist, was mit den anderen vom Parlament gutgeheissenen Reformpunkten – z.B. Tagesschulen oder Lektionenzuteilung nach Sozialindex – passieren soll. Das von der SVP lancierte Volksbegehren wird eingereicht (AZ, 12.9.; www.svp-ag.ch).
APPENZELL AUSSERRHODEN: „Schulnoteninitiative“. Der Kantonsrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung und verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (SGT, 16.9.; www.ar.ch; vgl. SPJ 2007, S. 319).
APPENZELL INNERRHODEN: Revision des Schulgesetzes. An der Landsgemeinde vom 27.4. mit klarem Mehr abgelehnt (; vgl. SPJ 2007, S. 319) www.ai.ch.
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Revision des Bildungsgesetzes. Vom Landrat in 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 11.1.; vgl. SPJ 2007, S. 319).  – 2) Revision des Bildungsgesetzes. Die zweijährige Diplommittelschule (DMS 2) bleibt vorerst bestehen. Der Regierungsrat wird aber beauftragt, zur Zukunft der DMS 2 eine neue Vorlage zu erarbeiten. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 11.1., 22.2.). – 3) Volksinitiative für eine freie Schulwahl. Der Besuch einer Privatschule soll in der Höhe der Durchschnittskosten staatlicher Schulen entgolten werden. Im Gegenzug muss der Zugang an die privaten Schulen unabhängig von ethnischen, religiösen oder finanziellen Aspekten gewährt werden. Der Landrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung und befürwortet den Gegenvorschlag der Bildungskommission (Revision des Bildungsgesetzes). Gemäss diesem leistet der Kanton einen jährlichen Beitrag von 2500 Fr. für den Besuch einer Privatschule. In der Volksabstimmung vom 30.11. wird die Initiative mit einem Nein-Stimmenanteil von 79,2% abgelehnt und der Gegenvorschlag mit 56,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 47% (BaZ, 12.9., 30.11.; www.bl.ch; vgl. SPJ 2007, S. 319). – 4) „Schulgebühren-Initiative“. Für Schullager und Exkursionen sollen an den Sekundarschulen keine Beiträge mehr erhoben werden. Das Volksbegehren wurde von der SP lanciert und vor vier Jahren eingereicht. Der Landrat empfiehlt es zur Ablehnung, heisst aber einen Gegenvorschlag des Regierungsrats gut. Dieser sieht vor, die Gebühren nicht gänzlich zu streichen, aber doch zu regeln und deutlich zu senken (BaZ, 6.6.; vgl. SPJ 2007, S. 319).
BASEL-STADT: 1) Volksschulreform. Einführung teilautonomer Leitungsstrukturen an der Basler Volksschule. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine zweite Lesung findet nicht statt. Das von der Gewerkschaft VPOD ergriffene Referendum kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 1.6. wird die Volksschulreform mit 52,5% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 49,9% (BaZ, 4.4., 2.6.; www.bs.ch).  – 2) Volksinitiative für ein unentgeltliches, flächendeckendes Tagesschulangebot. Die Tagesschulen sollen den Eltern unentgeltlich zur Verfügung stehen, nach pädagogischen Grundsätzen funktionieren und mit qualifiziertem Personal ausgestattet sein. Das Volksbegehren wird von der SP lanciert (BaZ, 26.2.).  – 3) Volksinitiative für eine freie Schulwahl. Der Besuch einer Privatschule soll in der Höhe der Durchschnittskosten staatlicher Schulen entgolten werden. Im Gegenzug muss der Zugang an die privaten Schulen unabhängig von ethnischen, religiösen oder finanziellen Aspekten gewährt werden. Das Volksbegehren wird vom Verein Elternlobby lanciert (BaZ, 26.11.).
BERN: 1) Teilrevision des Volksschulgesetzes. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (Bund, 30.1.; vgl. SPJ 2007, S. 319).  – 2) Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte. Vom Grossen Rat in 1. und einziger Lesung verabschiedet (www.be.ch).  – 3) Volksinitiative für familienfreundliche Tagesschulen. Das Initiativkomitee zieht sein Begehren zurück, weil der Grosse Rat das revidierte Volksschulgesetz gutgeheissen und dort die Primärforderungen der Initianten aufgenommen hat (BZ, 31.1.).  – 4) Beitritt zum Konkordat HarmoS. Vom Grossen Rat gutgeheissen (www.be.ch).
FRIBOURG : 1) Lors de la votation cantonale du 1er juin, les citoyens fribourgeois ont accepté à 78,8% (participation : 41,3%) un crédit d’engagement de 58 millions de francs pour la rénovation et l’extension du Collège de Gambach situé en ville de Fribourg (LT, 2.6). – 2) En deuxième lecture de la révision de la loi scolaire, les députés ont confirmé ce qu’ils avaient décidé en première lecture, à savoir introduire une année d’école enfantine supplémentaire et rendre les deux ans obligatoires. La révision de la loi a été adoptée en vote final (Lib., 5 et 6.9).
GENEVE : Les députés ont adopté le projet de réforme de l’école secondaire obligatoire. Le texte, qui constitue un contre-projet à l’initiative populaire « pour un cycle qui oriente » lancée par l’Association Réel, prévoit de remplacer les filières actuelles A et B par trois regroupements en 7e année, en fonction des notes obtenues à la fin de l’école primaire. Les défenseurs de l’initiative ont eu gain de cause en saisissant le Tribunal administratif : le scrutin du 30 novembre sur cette question a été annulé au titre que le Conseil d’Etat a failli à son devoir d’information objective dans la brochure explicative des votations (LT et TG, 13.6 ; LT, 19.11).
GLARUS: 1) Memorialsantrag zur Verankerung der musikalischen Bildung im Schulgesetz. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde den Antrag abzulehnen und den Gegenvorschlag zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Musikunterrichts schulpflichtiger Kinder anzunehmen. Das revidierte Gesetz hält am Grundsatz fest, dass der freiwillige, ausserschulische Musikunterricht durch private Institutionen in der unterrichtsfreien Zeit erteilt wird. An der Landsgemeinde vom 4.5. werden der Memorialsantrag abgelehnt und der Gegenvorschlag gutgeheissen (www.gl.ch).  – 2) Beitritt zum Konkordat HarmoS. An der Landsgemeinde vom 4.5. gutgeheissen (NZZ, 5.5.; www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: 1) Beitritt zum Konkordat HarmoS. Vom Grossen Rat gutgeheissen. Das Referendum gegen den Beschluss des Grossen Rats kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 30.11. wird der Beitritt zum Konkordat HarmoS mit einem Nein-Stimmenanteil von 66,7% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 44,9% (BüZ, 13.2., 28.5., 1.12.; www.gr.ch). – 2) Teilrevision des Volksschulgesetzes. Auch an den Deutschbündner Primarschulen bleibt Italienisch (ab der 3. Klasse) die erste Fremdsprache; Englisch wird ab der 5. Klasse als Zweitsprache eingeführt. Mit einem Anreizmodell sollen die Gemeinden motiviert werden, Schulleitungen einzuführen. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 22.4., 23.4.).  – 3) Teilrevision des Gesetzes über die Mittelschule. Die Untergymnasien werden beibehalten, die Ausbildung wird aber neu gestaltet und stärker auf Begabtenförderung ausgerichtet. Für den Eintritt ins Obergymnasium müssen künftig alle Schülerinnen und Schüler, auch jene des Untergymnasiums, eine Prüfung absolvieren. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 23.4.).  – 4) „Ethikinitiative“. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats sieht vor, dass an der Volksschule künftig eine Wochenlektion Religion sowie neu eine obligatorische Lektion „Religionskunde und Ethik“ unterrichtet werden (BüZ, 29.10.; vgl. SPJ 2007, S. 320).
JURA : 1) La loi sur le Centre jurassien d’enseignement et de formation (CEJEF) a été approuvée en 1re lecture sans opposition (QJ, 4.9.08)– 2) Les députés ont examiné la révision partielle de la loi sur l’enseignement et sur la formation, et qui concerne surtout les responsabilités des enseignants. La révision a été approuvée en première, puis en 2e lecture (QJ, 2.10).
LUZERN: 1) Beitritt zum Konkordat HarmoS. Das Referendum eines überparteilichen Komitees kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 28.9. wird der Beitritt zum Konkordat HarmoS mit einem Nein-Stimmenanteil von 61,4% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 44% (NLZ, 3.1., 4.1., 25.1., 29.9.).  – 2) Revision des Volksschulbildungsgesetzes. Die Gemeinden werden verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an schulergänzender Kinderbetreuung bereitzustellen. Die Eltern erhalten aber auch künftig keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 18.6., 9.9.).  – 3) Volksinitiative „Musikschulen ins Volksschulbildungsgesetz“. Der Gegenvorschlag (Änderung des Volksschulbildungsgesetzes) des Regierungsrats sieht vor, dass der Kanton Qualitätsstandards setzt und für die Weiterbildung der Musiklehrer verantwortlich ist. Der Kantonsrat heisst den Gegenvorschlag in 1. Lesung gut und empfiehlt den Stimmbürgern das Volksbegehren zur Ablehnung (NLZ, 1.7., 4.11.; vgl. SPJ 2007, S. 320).
NIDWALDEN: Beitritt zum Konkordat HarmoS. Das Referendum der SVP kommt zustande (NLZ, 29.5., 2.8.).
SANKT GALLEN: 1) Volksinitiative „unsere Regeln gelten für alle“. Moslemische Schülerinnen und Schüler sollen nicht mehr vom Sportunterricht dispensiert werden können und Kopftücher in der Schule würden verboten. Das Volksbegehren wird vom Regierungsrat für ungültig erklärt, weil es die Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt (SGT, 6.2., 1.3.).  – 2) Volksinitiative für Sonderklassen. Ausländische Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen sollen in Sonderklassen unterrichtet werden. Die Kosten für den Unterricht müssten die Eltern tragen. Das Volksbegehren wird von der JSVP lanciert; der Regierungsrat erklärt es für unzulässig (SGT, 1.3.; www.abstimmungen.sg.ch).  – 3) Beitritt zum Konkordat HarmoS. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen. Das Referendum der SVP kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 30.11. wird der Beitritt zum Konkordat HarmoS mit 52,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 45,9% (NZZ, 27.3.; SGT, 15.4., 10.6., 1.12.; www.sg.ch).
SCHAFFHAUSEN: 1) Revision des Schulgesetzes. Schaffung einer neuen rechtlichen Basis für die Volksschule, die dem Wunsch nach geleiteten Schulen, der Forderung nach Integration statt Separation sowie dem Zwang zur grenzüberschreitenden Harmonisierung der Lehrpläne entsprechen soll. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SN, 15.1., 19.2., 18.3., 6.5., 11.11.). – 2) Volksinitiative für eine freie Schulwahl. Der Besuch einer Privatschule soll in der Höhe der Durchschnittskosten staatlicher Schulen entgolten werden. Im Gegenzug muss der Zugang an die privaten Schulen unabhängig von ethnischen, religiösen oder finanziellen Aspekten gewährt werden. Das Volksbegehren wird von den Jungfreisinnigen lanciert (SN, 3.9.).  – 3) Volksinitiative zum Wiederaustritt aus dem HarmoS-Konkordat. Das Volksbegehren wird lanciert (SN, 1.11.).
SOLOTHURN: 1) Änderung des Stipendiengesetzes. Für Ledige steigen die Höchstsätze der Ausbildungsbeiträge von 13 000 auf 16 000 Fr. pro Jahr und für in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft lebende Personen auf maximal 22 000 Fr. (bisher 18 000 Fr.). Dieser Betrag erhöht sich auf 32 000 Fr., wenn beide Partner in Ausbildung sind. Vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 12.3.).  – 2) Volksinitiative für eine freie Schulwahl. Der Besuch einer Privatschule soll in der Höhe der Durchschnittskosten staatlicher Schulen entgolten werden. Im Gegenzug muss der Zugang an die privaten Schulen unabhängig von ethnischen, religiösen oder finanziellen Aspekten gewährt werden. Das Volksbegehren wird vom Verein Elternlobby lanciert (SZ, 23.9.).
THURGAU: 1) Änderung des Volksschulgesetzes. In den Primarschulen werden Blockzeiten von 3,5 Stunden und in den Kindergärten solche von 3 Stunden eingeführt. Die Kindergärten können die Blockzeiten in eigener Kompetenz auf 3,5 Stunden erhöhen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 30.9., 23.10., 6.11., 20.11.).  – 2) Volksinitiative für eine freie Schulwahl. Der Besuch einer Privatschule soll in der Höhe der Durchschnittskosten staatlicher Schulen entgolten werden. Im Gegenzug muss der Zugang an die privaten Schulen unabhängig von ethnischen, religiösen oder finanziellen Aspekten gewährt werden. Das Volksbegehren wird vom Verein Elternlobby lanciert (SGT, 10.10.).  – 3) Beitritt zum Konkordat HarmoS. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,6% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 45,2% (SGT, 1.12.; www.tg.ch).
VAUD : Le Grand Conseil a accepté le projet HarmoS malgré l’opposition de l’UDC. Vue l’acceptation nette du projet au parlement, l’UDC a renoncé à lancer le référendum (NF, 8 et 23.5).
ZUG: Teilrevision des Lehrerbesoldungsgesetzes. Vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch; vgl. SPJ 2007, S. 320).
ZÜRICH: 1) Volksinitiative gegen „grössere Schulklassen“. Das Volksbegehren wird vom Initiativkomitee „Pro Bildung“ zurückgezogen. Der Gegenvorschlag, der ein Rückgängigmachen der Sparmassnahmen zu einem Drittel verlangt, soll gültig werden (NZZ, 15.1.). – 2) Beitritt zum Konkordat HarmoS. SVP und EVP reichen das Behördenreferendum ein. In der Volksabstimmung vom 30.11. wird der Beitritt zum Konkordat HarmoS mit 62,4% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 51,3% (NZZ, 27.5., 1.7., 1.12.).  – 3) Volksinitiative „Ja zur Mundart im Kindergarten“. Die Bestimmung, dass im Kindergarten teilweise Hochdeutsch gesprochen werden muss, soll gestrichen werden. Im ersten Kindergartenjahr wäre grundsätzlich und im zweiten Jahr mehrheitlich Mundart als Unterrichtsprache zu verwenden. Das von der EVP lancierte Volksbegehren wird eingereicht (NZZ, 2.7., 22.8., 26.11.).  – 4) Volksinitiative „für mehr Verkehrsbildung“. Ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur, wo gesonderte Regelungen getroffen würden, soll der Verkehrsunterricht künftig in allen Gemeinden durch die Kantonspolizei erteilt werden. Das Volksbegehren wird von Pro Velo Zürich lanciert. Der Regierungsrat empfiehlt es dem Kantonsrat zur Ablehnung (NZZ, 22.8.).