Année politique Suisse 2008 : Grundlagen der Staatsordnung / Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein / Grundsatzfragen
Nach den Vorkommnissen an den
Bundesfeiern auf dem Rütli (UR) in den letzten Jahren wurde die Veranstaltung im Berichtsjahr in kleinerem Rahmen durchgeführt. Insbesondere wurde auf den Auftritt eines Mitglieds der Landesregierung verzichtet, was das Interesse der Medien markant schrumpfen liess. Um die Rechtsextremisten fernzuhalten, welche die Feier bis 2006 jeweils gestört und die riesige Medienpräsenz für einen propagandistischen Auftritt genutzt hatten, wurden auch dieses Jahr nur angemeldete und akzeptierte Gäste zugelassen. Eine als Ersatz für den entgangenen Auftritt von rund 300 Faschisten am 3. August auf dem Rütli durchgeführte Kundgebung fand praktisch keine Beachtung in den Medien. Die
Rechtsextremen hatten sich ohnehin, nach ihrer Verdrängung vom Rütli im Vorjahr, andere patriotische Feiern zur Markierung ihrer Präsenz ausgesucht. Anfangs April traten sie an der Gedenkfeier zur Schlacht von Näfels (1388) im Kanton Glarus auf, und im Juni marschierten sie bei der Feier zur Schlacht von 1386 in Sempach (LU) mit. Die Luzerner Behörden sahen keinen Anlass, etwas gegen die Beteiligung der PNOS (Partei National Orientierter Schweizer) und anderer Rechtsextremisten an der Sempacher Feier zu unternehmen. Diese hätten sich in den Vorjahren stets anständig benommen und ihr Kranzlegungsritual mit der sich an der faschistischen Frontenbewegung der 30er Jahre orientierenden Symbolik erst nach der offiziellen Feier durchgeführt
[2].
Im November beantragte die Rechtskommission des Nationalrats der Bundesversammlung ein Gesetz über die Rehabilitierung der
schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im
Spanischen Bürgerkrieg von 1936-39. Von den rund 650 Bürgerkriegsteilnehmern waren nach ihrer Rückkehr in die Schweiz über 400 zumeist wegen der Leistung von Kriegsdienst in einer ausländischen Armee verurteilt worden. Diese Urteile wollte die Kommission nun mit dem neuen Gesetz generell aufheben. Sie begründete ihr Vorhaben damit, dass diese Personen die „auch für unser Staatswesen grundlegenden Werte der Freiheit und Demokratie verteidigt“ haben. Ihre Verurteilungen seien zwar nach dem damals und auch heute noch geltenden Strafrechtsartikel, welcher den Dienst in fremden Heeren untersagt, juristisch korrekt gewesen. Ihr Kampf gegen den Faschismus solle aber aus heutiger Sicht als historische Leistung gewürdigt und ihre Verurteilung aufgehoben werden. Ein Anspruch auf irgendwelche Entschädigungszahlungen ergebe sich daraus nicht und sei von den Betroffenen auch nie erhoben worden. Die Aktivität der Rechtskommission des Nationalrats war durch eine 2006 eingereichte parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) ausgelöst worden. Nahezu alle anderen westlichen Staaten haben ihre Spanienkämpfer schon seit langem rehabilitiert. Die Kommission hatte dem Vorstoss gegen die Stimmen der SVP Folge gegeben und die Rechtskommission des Ständerats hatte sich diesem Entscheid im Frühjahr 2008 einstimmig angeschlossen. Bei der im Jahr 2002 erfolgten Behandlung der Vorlage über die Rehabilitierung der Flüchtlingshelfer im zweiten Weltkrieg war der Einbezug der Spanienkämpfer noch nicht mehrheitsfähig gewesen. Der Bundesrat hatte gegen die Vorschläge der Rechtskommission nichts einzuwenden. Als Erstrat befasste sich der
Nationalrat in der Dezembersession damit. Das Gesetz wurde von der SVP bekämpft, deren Sprecher Heer (ZH) argumentierte, dass diese Personen zu Recht verurteilt worden seien und es kein ehrenhaftes Motiv gegeben habe, sich für die Republikaner im Spanischen Bürgerkrieg zu engagieren. Der Rückweisungsantrag wurde allerdings nur von einer Minderheit der SVP-Fraktion unterstützt; die Mehrheit der SVP enthielt sich der Stimme oder befand sich im Moment der Abstimmung nicht im Saal. Alle anderen Fraktionen befürworteten die Rehabilitierung der Spanienkämpfer einhellig
[3].
Im Tessin monierte Marco Solari, die für ca. 2020 vorgesehene Eröffnung des Gotthardbasistunnels mit einer
Landesausstellung
im Tessin und allfällig auch den Nachbarkantonen Graubünden, Uri und Wallis zu kombinieren. Die Tessiner Regierung nahm diese Idee auf und versprach, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Erste Vorabklärungen über die Durchführung der nächsten Landesausstellung in ihrer Region führten auch die Ostschweizer Kantone St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau durch
[4].
Als Zweitrat hiess auch der Nationalrat die Beteiligung der Schweiz an der
Weltausstellung von
2010 in Schanghai (China) gut und bewilligte den Kredit von 20 Mio Fr. Ein Antrag Rennwald (sp, JU), der die Beteiligung der Schweiz von einer formellen Verpflichtung Chinas zu einer menschen- und sozialrechtskonformen Politik abhängig machen wollte, scheiterte deutlich
[5].
Die Vernehmlassung über den Vorentwurf für ein
Gesetz zum Schutz der Marke Schweiz und des Schweizer Wappens ergab einige Kritik. Einerseits wurde die Bestimmung kontrovers beurteilt, dass bei Industrieprodukten ein Mindestanteil von 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen muss, wenn das Erzeugnis die Bezeichnung „Swiss made“ tragen soll. Andererseits kritisierten einige Firmen und Interessenverbände, die bisher das Schweizer Wappen (Schild mit Schweizer Kreuz) verwendet hatten, dass sie in Zukunft nur noch die Schweizer Fahne oder das Schweizer Kreuz auf ihren Produkten oder in ihrem Logo einsetzen dürfen. Die Bundesverwaltung konterte dies mit dem Hinweis, dass die Verwendung des Wappens bereits heute auf der Grundlage des Wappenschutzgesetzes von 1931 an sich nicht erlaubt sei und das neue Gesetz in dieser Beziehung deshalb keine Verschärfung darstelle. Im Oktober beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage. Dabei ging er auf die Vernehmlassungsergebnisse ein, indem er beschloss, dass Firmen und andere Institutionen, welche das Schweizer Wappen seit Jahrzehnten auf ihren Produkten oder in ihrem Logo verwendet haben, dies auch weiterhin tun dürfen
[6].
[2] Rütli:
NLZ, 23.4.08; Presse vom 2.8.08;
Blick und
NZZ, 4.8.08. Näfels:
BüZ, 7.4.08. Sempach:
TA, 23.4. und 6.6.08;
BZ, 27.6.08;
SoZ, 29.6.08. Siehe
SPJ 2007, S. 14 f.
[3]
BBl, 2008, S. 9147 ff. und 9161 (BR);
AB NR, 2008, S. 1636 ff.;
TA, 27.11.08. Zu den Flüchtlingshelfern siehe
SPJ 2002, S. 15.
[4] Tessin:
SGT, 3.5.08. Ostschweiz:
SGT, 13.9.08. Für die letzte Landsausstellung, expo.02, siehe
SPJ 2007, S. 18 ff.
[5]
AB NR, 2008, S. 38 ff.;
BBl, 2008, S. 2489;
Bund, 5.3.08. Siehe
SPJ 2007, S. 15.
[6]
NLZ, 1.4.08;
NZZ, 16.10.08. Zu den wirtschaftlichen Aspekten siehe unten, Teil I, 4a (Strukturpolitik). Siehe
SPJ 2007, S. 15.
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