Année politique Suisse 2008 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Gewalt bei Sportanlässen
In der Sommersession stimmte der Ständerat sowohl der vom Bundesrat vorgeschlagenen Verfassungskompetenz zum Erlass von bundesgesetzlichen Massnahmen gegen Gewalt bei und im Umfeld von Sportveranstaltungen als auch einer als Alternative dazu möglichen kantonalen Konkordatslösung zu. Nachdem die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren dargelegt hatte, dass die Konkordatslösung in allen Kantonen bereits weit fortgeschritten ist, beschloss der Nationalrat auf Antrag seiner Rechtskommission, auf die Variante Bundesverfassung nicht einzutreten und die Stellungnahme zur Konkordatslösung zu sistieren. Die kleine Kammer verzichtete daraufhin ebenfalls auf die Bundeslösung und beide Räte beschränkten sich darauf, die Bundesgesetze an die Bestimmungen des Konkordats anzupassen. Es handelte sich dabei um die Bestimmungen über die Eintragung von Gewalttätern in eine nationale Datenbank sowie über ein vom Bund zu vollziehendes temporäres Ausreiseverbot in ein Land, in welchem eine konfliktgefährdete Sportveranstaltung stattfindet [43].
 
[43] AB SR, 2008, S. 402 ff., 710 und 829; AB NR, 2008, S. 1215 ff., 1339 f. und 1574; BBl, 2008, S. 8255 f. Siehe SPJ 2007, S. 26.