Année politique Suisse 2008 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
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Organisation
Auch der Ständerat stellte sich hinter die Motion Noser (fdp, ZH), die verlangt, dass sämtliche zur Bundesverwaltung gehörenden IT-Dienstleistungsstellen beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation zusammengefasst werden [15].
Der Ständerat überwies die Motion von Nationalrat Barthassat (cvp, GE) ebenfalls; sie verlangt, dass bis 2009 die Bürgerinnen und Bürger ihren Verkehr mit der Bundesverwaltung vollständig auf elektronischem Weg abwickeln können. Er schwächte sie aber stark ab, da ihm die verlangte Umsetzung sowohl inhaltlich als auch zeitlich unmöglich erschien. Der Bund soll gemäss dem neuen Motionstext vor allem die häufig genutzten Behördenkontakte und -dienstleistungen möglichst bald und vollständig in elektronischer Form anbieten. Der Nationalrat schloss sich dieser realistischeren Version an [16].
Der Nationalrat hiess als Zweitrat die Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) gut. In Abweichung von der kleinen Kammer beschloss er, dass für die Einsetzung von Kommissionen und die Wahl ihrer Mitglieder immer der Gesamtbundesrat zuständig ist und er diese Aufgabe nicht an die Departemente delegieren kann. Damit soll der Bundesrat in seiner Funktion als Führungsorgan gegenüber den einzelnen Departementen gestärkt werden. Der Ständerat übernahm in der Differenzbereinigung diese Version. Ein Antrag der Linken im Nationalrat, anstelle einer „ausgewogenen“ Vertretung der Geschlechter eine Mindestquote von 40% vorzuschreiben, scheiterte [17].
 
[15] AB SR, 2008, S. 63. Siehe SPJ 2007, S. 35.
[16] AB SR, 2008, S. 63 f.; AB NR, 2008, S. 519. Siehe SPJ 2007, S. 35.
[17] AB NR, 2008, S. 20 ff. und 486; AB SR, 2008, S. 78 f. und 209; BBl, 2008, S. 2303 ff. Siehe SPJ 2007, S. 35. Vgl. auch den Bericht des BR über die Besetzung der Expertenkommissionen für die Periode 2008-2011 in BBl, 2008, S. 3345 ff.