Année politique Suisse 2008 : Grundlagen der Staatsordnung / Wahlen / Ersatzwahlen
Die nach der Wahl von Werner Luginbühl (svp) in den Ständerat nötig gewordene Ersatzwahl wurde bereits im Nominationsprozess der SVP entschieden, da keine andere Partei den Anspruch der SVP auf den frei werdenden Sitz in Frage stellte. Das Rennen um die Nominierung war allerdings spannend und lange offen: Die SVP Berner Oberland stellte nicht die Favoritin Ursula Haller aus Thun auf, sondern Christian Rubin und Anita Luginbühl. Haller, durch diese Entscheidung brüskiert, verzichtete in der Folge auf eine Kandidatur. Die SVP Oberaargau nominierte Therese Rufer und Werner Salzmann. Weitere Kandidaten waren Lorenz Hess (Region Mittelland) und Samuel Leuenberger (Emmental). Kurz vor der Nominationsversammlung gab der ehemalige Parteisekretär der kantonalen SVP,
Christoph Neuhaus (Belp), seine Kandidatur bekannt. Er äusserte sich, dass er Haller unterstützt hätte und nicht gegen sie angetreten wäre. An der Nominationsversammlung setzte sich Neuhaus im fünften Wahlgang gegen Leuenberger durch. Er blieb der einzige Kandidat für die Nachfolge von Werner Luginbühl. Trotzdem war im Kanton Bern gemäss der geltenden Gesetzgebung keine stille Wahl möglich. Da gleichzeitig seit 2005 nur angemeldete Kandidierende gültig gewählt werden können, ergab sich die Situation, dass Neuhaus bereits gewählt gewesen wäre, wenn er eine einzige gültige Stimme erhalten hätte. Der Burgdorfer Anwalt Daniel Kettiger reichte deshalb Wahlbeschwerde ein. Seiner Ansicht nach war die verfassungsrechtliche Garantie auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe verletzt. Der Regierungsrat wies die Beschwerde ab und die Wahl konnte stattfinden. Neuhaus erhielt bei einer tiefen Stimmbeteiligung von 24,3% 103 141 Stimmen. Fast 29% der Stimmzettel waren leer und 11,5% ungültig. Kettiger und der Berner Fürsprecher Rudolf Hausherr zogen Beschwerden gegen die Wahl bis vor das Bundesgericht weiter. Dieses lehnte die Beschwerden ab. Es begründete dies damit, dass die Möglichkeit, eine leere oder ungültige Stimme einzulegen, dem Recht auf freie Willensäusserung genüge
[17].
[17] Wahl vom 24.2.08: Presse vom 25.2.08. Wahlkampf:
BZ, 22.-25.10., 30.11., 1.12., 7.12. und 12.12.07;
Bund, 29.-30.11., 4.12. und 13.-15.12.07. Wahlverfahren:
BZ, 28.12.07, 10.-11.1., 17.1., 28.2. und 26.3.08;
Bund, 11.1., 17.1., 6.2., 1.4., 10.5. und 22.-23.12.08.