Année politique Suisse 2008 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Ausgabenordnung
Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Revision des Finanzhaushaltgesetzes mit dem Ziel, eine Ergänzungsregel zur Schuldenbremse einzuführen. Nach den gegenwärtigen Bestimmungen haben ausserordentliche Einnahmen und Ausgaben keinen Einfluss auf den ordentlichen Haushalt, womit sichergestellt wird, dass einmalige und unvorhersehbare Transaktionen nicht zu grossen Schwankungen in den ordentlichen Ausgaben führen und somit die Stetigkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung gefährden. Diese Handhabung des ausserordentlichen Haushalts bewirkt aber auch, dass die nominellen Bundesschulden selbst bei einer schuldenbremsenkonformen Finanzpolitik ansteigen können. Die nun unterbreitete Gesetzesrevision belässt zwar den ausserordentlichen Haushalt als Sicherheitsventil ausserhalb der Schuldenbremse, soll aber durch eine Ergänzung der bestehenden Regel einen schleichenden Schuldenanstieg verhindern. Die Grundidee besteht darin, Defizite des ausserordentlichen Haushaltes über den ordentlichen Haushalt mittelfristig zu kompensieren. Als Steuerungsgrösse dient ein „Amortisationskonto“, das neu eingeführt wird. Darin werden die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben erfasst. Weist es einen Fehlbetrag aus, so ist dieser während der folgenden sechs Jahre durch Überschüsse im ordentlichen Haushalt abzutragen. Die neue Regel ist insofern flexibel ausgestaltet, als sie Bundesrat und Parlament keine Vorgaben macht, wie der Amortisationsbetrag auf die Frist von sechs Jahren zu verteilen ist. Die Sanierung des ausserordentlichen Haushaltes erfolgt zudem „nachrangig“ zum ordentlichen Haushalt, weshalb sie allfälligen konjunkturellen Schwankungen Rechnung tragen kann [25].
Der Ständerat nahm in der Wintersession als erster die Behandlung dieses Geschäfts auf. Während die bürgerliche Mehrheit der Finanzkommission auf den Entwurf eintreten wollte, beantragte Fetz (BS) im Namen der SP Nichteintreten. In dieser finanzpolitisch turbulenten Zeit sei es der vollkommen falsche Zeitpunkt, eine neue einengende Regel in der Finanzpolitik zu beschliessen, vor allem weil man noch wenig Erfahrung mit der 2003 eingeführten Schuldenbremse habe, da man sie noch nicht über einen ganzen Konjunkturzyklus erlebt habe. Ausserdem sei sie klar dagegen, dass das Parlament einen weiteren Abbau seiner Budgethoheit vornehme. Sie konnte sich mit ihrer Argumentation aber nicht durchsetzen: Eintreten wurde mit 27 zu 8 Stimmen beschlossen.
In der Detailberatung folgte die kleine Kammer mit einer einzigen Ausnahme dem Bundesrat, indem sie festhielt, dass das Parlament im Fall von ausserordentlichen Entwicklungen die Amortisation über die Frist von sechs Jahren hinaus erstrecken kann. Obgleich das Finanzdepartement diesen Zusatz ursprünglich als unnötig bezeichnet hatte, da eine Finanzregel grundsätzlich vom Normalfall auszugehen habe, signalisierte Bundesrat Merz hier Einlenken. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 26 zu 7 Stimmen angenommen [26].
 
[25] BBl, 2008, S. 2491 ff.
[26] AB SR, 2008, S. 1016 ff.