Der Nationalrat schrieb mit 123 zu 60 Stimmen gegen den Widerstand der SVP, welche den Vorstoss 2003 eingereicht hatte, eine parlamentarische Initiative ab, mit der auf Bundesebene ein
Finanzreferendum verlangt wurde. 2004 hatte der Rat dem Begehren in einer ersten Phase Folge gegeben. Nach einer breiten Vernehmlassung war die Kommission in der Zwischenzeit aber zur Einsicht gelangt, dass ein Finanzreferendum auf Bundesebene umstritten ist und wohl auch nicht zweckmässig wäre. Bundesrat Merz sprach sich ebenfalls für eine Abschreibung aus, da es zielführendere Instrumente zur Eindämmung der Bundesausgaben gebe, insbesondere die Schuldenbremse, zudem würden mit diesem Instrument Ausgaben, die von Bundesrat und Parlament als dringlich erachtet werden, über Gebühr verzögert
[27].
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AB NR, 2008, S. 453 ff. Ausser der SVP stimmten alle Fraktionen praktisch geschlossen für die Abschreibung; einzig bei der CVP fanden sich zwei Neinstimmen (Lustenberger, LU und Pfister, ZG). Siehe
SPJ 2007, S. 145 f. Dazu und zur abgelehnten pa.Iv. der GP für eine Mitbestimmung des Volkes bei Militärausgaben, siehe auch oben, Teil I, 1c (Volksrechte).