Année politique Suisse 2008 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Bodenrecht
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Zweitwohnungen
Der Bundesrat empfahl die Ende 2007 von der Stiftung Helvetia Nostra eingereichte Volksinitiative für die Einschränkung des Baus von Ferien- und anderen Zweitwohnungen („Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“) zur Ablehnung. Die Forderung, dass in keiner Gemeinde der Anteil von Ferienwohnungen mehr als 20% der Gesamtfläche des Wohnungsbestandes betragen darf, sei für die Tourismusregionen viel zu restriktiv. Sie würde für einen Grossteil der auf den Fremdenverkehr ausgerichteten Gemeinden praktisch einem Baustopp gleichkommen und damit die Bauwirtschaft ruinieren. Heute fällt die Kompetenz zur Regulierung des Ferienwohnungsbestandes in die Kompetenz der Gemeinden. Einige Kantone ermächtigen ihre Gemeinden ausdrücklich, im Sinne des haushälterischen Umgangs mit dem Boden entsprechende Vorschriften zu erlassen. Gemäss der eidgenössischen Volkszählung von 2000 betrug der Anteil der Zweit- oder Ferienwohnungen 11,8% des schweizerischen Wohnungsbestandes. Dieser Wert variiert jedoch regional sehr stark und liegt in den Tourismuskantonen Graubünden und Wallis bei 35%. In knapp einem Viertel aller schweizerischen Gemeinden (rund 650) übertrifft er die 20%-Marke; diese befinden sich vorwiegend in den touristisch geprägten Gebieten der Kantone Graubünden, Wallis, Tessin, Bern und Waadt. Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme zur Initiative zwar, dass es raumplanerische Probleme im Zusammenhang mit dem kaum eingeschränkten Bau von Zweitwohnungen gibt. Konkrete Massnahmen möchte er aber wie bisher den Kantonen überlassen, welche besser in der Lage seien, den lokalen Verhältnissen angepasste Lösungen zu finden. Der Bund soll diese lediglich dazu verpflichten, sich der Problematik anzunehmen und in ihren Richtplänen diejenigen Gebiete zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen notwendig sind, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Eine entsprechende Teilrevision des Raumplanungsgesetzes hatte er als flankierende Massnahme zur Aufhebung der „Lex Koller“ vorgeschlagen (siehe dazu oben) [7].
Vor dem ungebremsten Bau von Zweitwohnungen in den Berggebieten warnten auch Vertreter der Tourismusbranche. Die intakte und möglichst wenig überbaute Natur sei ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität einer Ferienregion. Der Direktor des Interessenverbandes Schweiz Tourismus, Jürg Schmid, forderte die Kantone deshalb zum Handeln auf, da die Gemeinden nicht in der Lage seien, das Problem selbst zu lösen [8].
 
[7] BBl, 2008, S. 8757 ff.; SGT, 30.10.08. Vgl. auch Die Volkswirtschaft, Nr, 5, 2008, S. 51-58. Siehe SPJ 2007, S. 188. Zur gleichzeitig von Helvetia Nostra eingereichten Volksinitiative gegen den Bau von umweltbelastenden Anlagen siehe unten, Teil I, 6d (Protection des sites et de la nature).
[8] Bund, 9.4.08.