Année politique Suisse 2008 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen / Ausländerpolitik
2007 hatte der Ständerat eine Motion angenommen, welche den Erlass eines
Rahmengesetzes zur Integration verlangte. Auf Antrag des Bundesrates, der das Anliegen in weiten Teilen durch die Inkraftsetzung des neuen Ausländergesetzes auf den 1. Januar 2008 als erfüllt erachtete, hatte der Nationalrat die Motion in einen Prüfungsauftrag umgewandelt, eine Änderung, welcher die kleine Kammer nun oppositionslos zustimmte. Allerdings wurde dabei betont, dass die Abschwächung nicht mit einer Abwertung des Anliegens verwechselt werden dürfe. Die Integration insbesondere der ausländischen Jugendlichen sei eine zentrale Herausforderung für die heutige Schweiz
[9].
Seinerseits hatte der Nationalrat, gegen den Willen des Bundesrates, der auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung verwies, eine Motion der SP-Fraktion gutgeheissen, welche den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen
nationalen Aktionsplan Integration zu erarbeiten. Insbesondere soll diese Integrationsoffensive die schulischen und sprachlichen Defizite der Kinder mit Migrationshintergrund beheben helfen. Für Eltern (insbesondere die Mütter) sollen zudem bedarfsgerechte Sprachlernangebote konzipiert werden. Obgleich der Bundesrat auch zwischenzeitlich nicht von seiner Position abgerückt war, wurde die Motion vom Ständerat mit 26 zu 5 Stimmen angenommen
[10].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Haller (svp, BE) angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Visumserteilung, des Familiennachzugs und des Ehevorbereitungsverfahrens allen ausländischen Personen, die ihren
ehelichen Wohnsitz in der Schweiz haben werden, schriftliche Informationen über zentrale schweizerische Rechtsvorschriften in einer für die Betroffenen verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Der Ständerat überwies diese Motion diskussionslos
[11].
Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn und Zürich starteten einen Pilotversuch mit
Integrationsvereinbarungen. Teil dieser Vereinbarung ist es, die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung künftig mit der Bedingung zu verknüpfen, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird. Das BFM, welches den Versuch begleitet, will so das Erlernen der Landessprache sowie Kenntnisse über die gesellschaftlichen Verhältnisse und das Rechtssystem in der Schweiz fördern. Im Sinn eines Anreizes können die Kantone gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern die Niederlassungsbewilligung vorzeitig erteilen
[12].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion der SVP-Fraktion angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, in den
Kriminalstatistiken des Bundes in Zukunft auch das Herkunftsland des Täters aufzuführen. Der Ständerat stimmte ebenfalls zu. Bundesrätin Widmer-Schlumpf erläuterte in diesem Zusammenhang noch einmal die Haltung des Bundesrates, wonach die Herkunft nur bei Ausländern und nicht bei Eingebürgerten erhoben wird
[13].
[9]
AB SR, 2008, S. 106 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 246.
[10]
AB SR, 2008, S. 362 f. Siehe
SPJ 2007, S. 247.
[11]
AB SR, 2008, S. 711. Siehe
SPJ 2007, S. 245 f.
[13]
AB SR, 2008, S. 744. Siehe
SPJ 2007, S. 247.
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