Année politique Suisse 2008 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen / Familienpolitik
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Familienzulagen
Da er im Vorjahr einer analogen Motion Zeller (fdp, SG) bereits zugestimmt hatte, überwies der Nationalrat diskussionslos eine Motion Schiesser (fdp, GL) der kleinen Kammer für die rasche Schaffung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters. Damit soll verhindert werden, dass beide Elternteile, ob aus Nichtwissen oder aus missbräuchlicher Absicht, einen Antrag auf Kinderzulagen stellen können, wenn sie beispielsweise nicht den gleichen Familiennamen tragen oder in unterschiedlichen Kantonen erwerbstätig sind. Der Ständerat seinerseits überwies ebenso diskussionslos die Motion Zeller der grossen Kammer [31].
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) tritt per 1. Januar 2009 in Kraft. Bis dahin mussten die Kantone ihre diesbezüglichen Gesetzgebungen an den vom FamZG vorgegebenen Rahmen anpassen. Alle Kantone haben diesen Prozess abgeschlossen und ihre Regelungen angepasst [32].
 
[31] AB NR, 2008, S. 1165 f.; AB SR, 2008, S. 1045. Siehe SPJ 2007, S. 255.
[32] Presse vom 19.12.08. Siehe dazu auch unten, Teil II, 5e.