Année politique Suisse 2008 : Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Der Nationalrat begann mit den Beratungen zum neuen Kulturförderungsgesetz und bezog dabei die Revision des Pro-Helvetia-Gesetzes mit ein. – Der Ständerat nahm das Gesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes einstimmig an. – Die schweizerische Bevölkerung steht im europäischen Vergleich bezüglich der Beherrschung von Fremdsprachen gut da. – Die Volksinitiative für ein Verbot von Minaretten wurde eingereicht.
 
Kulturpolitik
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Kulturförderungsgesetz
Der Nationalrat befasste sich als erster mit dem vom Bundesrat 2007 vorgelegten Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz (KFG). Wegen der Parallelität der Geschäfte beschloss die vorberatende Kommission, das ebenfalls zur Totalrevision stehende Pro-Helvetia-Gesetz (PHG) ins KFG zu integrieren, wobei die Sprecherin im Nationalrat deutlich machte, dass dieses Vorgehen nur im Sinn einer Einheit der Materie zu sehen sei und keinesfalls eine Schmälerung der Autonomie der Pro Helvetia bezwecke.
Für das KFG stellte die SVP einen Nichteintretensantrag, für das PHG einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Gesetz auf der Basis des bisherigen Gesetzes zu gestalten; zudem seien die Verwaltungskosten der Pro Helvetia massiv zu reduzieren, die Auslandsvertretungen nicht weiter auszubauen und die Rekursmöglichkeiten der Gesuchsteller auf das Notwendigste zu beschränken. Für ihre Ablehnung machte sie geltend, mit dem KFG werde die Grundlage für eine „Staatskultur“ gelegt, die sich einseitig an gewissen politischen und gesellschaftlichen Modellen orientiere, konkret an den Idealen der 68er-Generation mit ihren Vorstellungen von Multikulturalität, Gleichstellung und nachhaltiger Entwicklung. Kunst sei dort zu fördern, wo sie entstehe, nämlich in den Kantonen und Gemeinden, weshalb der allgemeine Verfassungsauftrag genüge und es kein eigenständiges Gesetz brauche. Beim PHG bemängelte sie vor allem, dass die „Volkskultur“ nicht mehr im Entwurf figuriere, weshalb es besser wäre, beim heutigen Gesetz zu bleiben, welches diese explizit erwähne. Die Kommissionssprecher machten allerdings darauf aufmerksam, dass dies keinesfalls zutreffe; im Gegenteil, in der Kommission seien fast alle Anträge der SVP auf Einbezug der Volkskultur genehmigt worden.
Die Verfechter der neuen Kulturgesetzgebung – ausser der SVP die Vertreter aller Parteien – vertraten die Auffassung, Kultur sei ein wichtiges Element der Identitätsbildung in einem föderalistisch organisierten Land mit unterschiedlichen Landessprachen. Gerade zur Überwindung der Sprachgrenzen sei eine Förderung durch den Bund zentral. Kultur nehme wie ein Seismograph die unterschwelligen Bewegungen innerhalb der Gesellschaft auf, verbinde Tradition mit Zukunft und zeuge vom Geist einer Epoche. Zudem präge das kulturelle Schaffen ganz wesentlich die Sicht des Auslandes auf die Schweiz und sei ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor und ein wichtiger Standortvorteil. Betont wurde aber auch die Bedeutung der Unabhängigkeit der Pro Helvetia. Im Forschungsbereich begnüge sich der Staat ebenfalls damit, wissenschaftliches Arbeiten zu ermöglichen, ohne auf die Inhalte Einfluss zu nehmen.
Bundesrat Couchepin sparte nicht mit Kritik an der Arbeit der Kommission. Die Vermengung der Kompetenzen von BAK und Pro Helvetia führe zu einem Verlust von Know-how; durch die Verschiebung der Nachwuchsförderung vom BAK zur Pro Helvetia müsse diese neue Strukturen ausbilden, die im BAK seit Jahren bestens funktioniert hätten. Die Übertragung der Organisation von kulturellen Veranstaltungen mit nationaler Ausstrahlung an die Pro Helvetia berge die Gefahr einer Politisierung der Stiftung, da diese damit eine strategische Rolle erhalte, die der Bundesrat eigentlich sich selber vorbehalten wollte. Anstatt dass mit dem vorgesehenen vierjährigen Rahmenkredit Ruhe einkehre, werde es weiterhin zum üblichen Geplänkel in der Budgetberatung kommen, weil einer Gruppe im Parlament der eine oder andere Entscheid der Pro Helvetia nicht passe. Er bezweifelte auch die Tauglichkeit des von Kulturorganisationen geforderten und von der Kommission eingefügten „Kulturrats“, welcher ohne eigene Budgetverantwortung den Bundesrat beraten soll. Mit all diesen von der Kommission beantragte Änderungen werde nur ein ineffizienter Kompetenzenwirrwar provoziert. Zudem würden diese Korrekturen des bundesrätlichen Vorschlags jährliche Mehrkosten von rund 18 Mio Fr. auslösen. Dennoch sprach er sich für Eintreten aus, hatte auch nichts gegen die vorläufige Zusammenführung von KFG und PHG, drückte aber die Hoffnung aus, dass der Ständerat, falls der Rat an den Änderungsvorschlägen der Kommission festhalten sollte, den Entwurf nachbessern werde. Eintreten wurde mit 122 zu 52 Stimmen beschlossen.
In der Detailberatung kam zwar eine gewisse Unzufriedenheit über die Vorlage zum Ausdruck, dennoch wurden nur zwei Minderheitsanträge angenommen, ansonsten folgte der Nationalrat mit geringen, in erster Linie redaktionellen Änderungen seiner Kommission. Bei der Einleitung setzte sich mit 94 zu 82 Stimmen ein von der FDP, der SVP und einem Drittel der CVP unterstützter Antrag Wasserfallen (fdp, BE) durch, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben, wonach dieser lediglich die Durchführung der Kulturförderung übernimmt; die Mehrheit der Kommission wollte dem Bundesrat eine aktivere Rolle übertragen und hier neben der Kunst auch die Unterstützung der Kulturschaffenden und der Nachwuchsausbildung explizit erwähnen. Ein Antrag Freysinger (svp, VS), anstatt des Begriffs, dass der Bundesrat den Austausch zwischen den kulturellen und sprachlichen Minderheiten fördert, nur den Austausch über die Sprachgrenzen festzuschreiben, da sonst auch kulturelle Ghettos unterstützt werden müssten, was deren gesellschaftlicher Integration hinderlich wäre, wurde dagegen mit 121 zu 53 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag aus der SVP, welcher die nach der Vernehmlassung fallen gelassenen „Leuchttürme“, d.h. Institutionen, die nicht im Kompetenzbereich des Bundes liegen, aber doch eine grosse Ausstrahlung haben (Opernhäuser, Museen etc.), sowie „anerkannte Kompetenzzentren“ wieder in die Vorlage einzubeziehen, wurde aus Kostengründen – und weil man der SVP in diesem Bereich nicht unbedingt lautere Absichten unterstellte, da dies ja auch eine Unterstützung der von ihr vehement bekämpften „elitären“ Kultur sein könnte – mit 110 zu 63 Stimmen verworfen. Während Anträge der Ratslinken, den sozialen Schutz der Kunstschaffenden insbesondere bei der Altersvorsorge klar festzuschreiben von fast allen bürgerlichen Vertretern abgelehnt wurden (die Ausnahmen stammten aus der CVP), nahm die grosse Kammer mit 101 zu 77 Stimmen einen Antrag Bortoluzzi (svp, ZH) an, wonach der Bund von seinen Unterstützungsbeiträgen einen Anteil an die Vorsorgeeinrichtung der Kunstschaffenden überweist [1].
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Kulturgüterschutz
Im Vorjahr hatte der Nationalrat gegen den Widerstand der SVP-Fraktion zwei Vertragswerke der UNESCO gutgeheissen, nämlich das Übereinkommen zur Wahrung des immateriellen Kulturerbes und die Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Der Ständerat folgte ihm und beide Abkommen konnten im Berichtsjahr definitiv verabschiedet werden, im Nationalrat mit 150 zu 40 resp. mit 134 zu 53 Stimmen, in der kleinen Kammer einstimmig [2].
Das BAK legte den Bericht «Memopolitik. Eine Politik des Bundes zu den Gedächtnissen der Schweiz» vor. Dieser gibt einen Überblick über die zu bewältigenden Herausforderungen bei der Erhaltung und Vermittlung des Gedächtnisses der Schweiz und über dessen Veränderungen im digitalen Zeitalter. Anfang Dezember wurden die Ergebnisse der Anhörung präsentiert. Sie zeigten alle einen dringlichen Handlungsbedarf auf, wobei sich die angefragten Fachkreise generell ein koordiniertes Vorgehen auf Bundesebene wünschen. Dabei soll der Bund die Koordination über seine eigenen Institutionen hinaus unterstützen und sich auch an den internationalen Bestrebungen zur Digitalisierung von Kulturgütern beteiligen [3].
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Filmförderung
Wie eine Analyse des BFS in Zusammenarbeit mit der Cinémathèque Suisse und dem Schweizer Filmarchiv zeigte, hat sich die Anzahl der in der Schweiz produzierten Filme seit den späten 60er Jahren stark erhöht. Mit Ausnahme der Jahre 1939-42 wurden bis in die Mitte der 60er-Jahre weniger als zehn Schweizer Kino-Langfilme pro Jahr produziert. Seit 1968 hat sich das Produktionsvolumen verdreifacht und beträgt seit 2002 durchschnittlich 70 Filme pro Jahr. Die Anzahl internationaler Koproduktionen (davon mehr als 80% mit europäischen Ländern) hat sich im selben Zeitraum vervierfacht. Das häufigste Genre in der Schweizer Filmproduktion ist der Dokumentarfilm [4].
Für die Zusatzbotschaft zum Filmförderungsabkommen MEDIA mit der EU siehe unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).
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Museen
2007 hatte der Bundesrat dem Parlament einen neuen Vorschlag für ein Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes zugestellt, nachdem ein erster Entwurf vom Parlament zurückgewiesen worden war, weil eine eigentliche Strategie vermisst wurde. Das neue Gesetz verpflichtet einerseits sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen andererseits einen verbindlichen Grundauftrag. Zudem bildet es die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum. Der Ständerat trat ohne Gegenstimme auf die neue Vorlage ein. Allgemein begrüsst wurde die mit diesem Entwurf angestrebte einheitliche Organisation. Der Antrag einer Minderheit Maissen (cvp, GR), wonach der Bund sich auch an öffentlichen oder privaten Einrichtungen von landesweitem Interesse beteiligen kann, wurde mit 25 zu 11 Stimmen verworfen, ebenso mit 13 zu 13 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten ein Antrag Luginbühl (svp, BE), der verlangte, dass die verschiedenen Landesteile im Museumsrat ausgewogen vertreten sein müssen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig an [5].
Im Vorjahr hatte die kleine Kammer oppositionslos der Verlängerung der befristeten Rechtsgrundlage für Finanzhilfen des Bundes an das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern bis 2011 zugestimmt und dafür einen Zahlungsrahmen von 5,32 Mio Fr. gesprochen. Mit dem Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes, welches unter anderem die Subventionierung von Museen und Sammlungen Dritter, die dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen, durch den Bund regelt, wird dieses Bundesgesetz aufgehoben werden können. Der Nationalrat stimmte inhaltlich vollumfänglich zu. Da die alte Gesetzesgrundlage aber Ende 2007 ausgelaufen war, konnte er diese nicht wie der Ständerat bloss verlängern, sondern musste sie neu beschliessen. Er fand dabei die Unterstützung der kleinen Kammer, und das Geschäft konnte definitiv verabschiedet werden [6].
Mit der zivilen Baubotschaft hiessen National- und Ständerat im Berichtsjahr einen Verpflichtungskredit für die Erweiterung des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich und der Cinémathèque Suisse in Penthaz (VD) gut [7].
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Buchmarkt
Die WAK des Nationalrats verabschiedete im Oktober mit 13 zu 10 Stimmen einen Gesetzesentwurf für eine staatliche Buchpreisbindung. Damit soll die seit Mai 2007 geltende freie Preisgestaltung im Buchhandel wieder abgeschafft werden. Der Entwurf sieht vor, dass Verleger oder Importeure für jeden Titel einen Preis festlegen. Die Dauer der Preisbindung würde 18 Monate betragen, könnte aber von den Verlegern oder Importeuren verlängert werden. Buchhändler hätten die Möglichkeit Rabatte bis zu 5% zu erteilen. Für den Fall, dass die Preisbindung nicht eingehalten würde, soll ein Schiedsgericht geschaffen werden. Bei Buchpreisen, die markant über jenen im Ausland lägen, hätte der eidgenössische Preisüberwacher einzugreifen [8].
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Urheberrecht
Wenn ein Betrieb für seine Mitarbeitenden Fotokopien aus urheberrechtlich geschützten Werken (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen) herstellt, so braucht er dazu zwar keine Bewilligung, ist den Urhebern gegenüber aber grundsätzlich zu einer Abgeltung verpflichtet, welche in erster Linie von der Verwertungsgesellschaft ProLitteris geltend gemacht wird. Für die meisten vergütungspflichtigen Betriebe sehen die mit den massgebenden Nutzerverbänden ausgehandelten und von der Eidgenössischen Schiedskommission genehmigten Tarife so genannte Pauschalvergütungen vor. Die Höhe dieser jährlichen Vergütungen bemisst sich einerseits nach der Branche, der eine Firma angehört, und andererseits nach der Anzahl der in diesem Unternehmen angestellten Mitarbeitenden. Diese Angaben muss sich die ProLitteris allerdings selber beschaffen, was nur teilweise und mit aufwändigen schriftlichen und telefonischen Anfragen gelingt. Zahlreiche vergütungspflichtige Betriebe verweigern jedoch jegliche Auskunft, so dass die Verwertungsgesellschaft die notwendigen Berechnungskriterien (Branche und Anzahl Mitarbeitende) schätzen muss, ganz im Gegensatz zur Billag, welche für die Erhebung der Fernseh- und Radiogebühren Zugang zu den Daten der Behörden bezüglich der Anzahl und Identität der Haushaltungen erhält. Das führt dazu, dass viele Nutzer die Rechnungen als unangemessen betrachten und nicht bezahlen, worauf die Verwertungsgesellschaft ihre Forderung über den Rechtsweg einklagen muss, was zu hohen Verwaltungskosten führt und die Abgeltung an die Urheber schmälert. Mit einer Motion verlangte deshalb Ständerat Stadler (cvp, UR) in diesem Bereich eine Gleichstellung der ProLitteris mit der Billag. Nachdem der Bundesrat der Motion zustimmte, wurde sie diskussionslos angenommen [9].
 
Sprachen
Wie eine Studie des Schweizerischen Nationalfonds zeigte, stehen die Schweizer in Europa bezüglich der Beherrschung von Fremdsprachen statistisch auf Rang drei, wobei allerdings der Grad der Kenntnisse nicht erhoben wurde, sondern nur die Selbstwahrnehmung. Übertroffen wird dieser Wert nur noch von Luxemburg (3,0) und den Niederlanden (2,2). Der Durchschnittswert liegt in der gesamten EU bei 1,14. Deutschschweizer und Tessiner beherrschen im Schnitt 2,2 Fremdsprachen, die Romands 1,7. Das Englische hat dabei eine weniger dominierende Rolle als oft angenommen; in den drei wichtigsten Sprachgebieten belegt es nur Rang 3; besser schnitt es beim Kriterium der Nützlichkeit ab, wo es an erster Stelle lag [10].
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Berücksichtigung der Sprachminderheiten
Die angemessene Vertretung der Sprachgruppen in der Bundesverwaltung ist im Parlament immer wieder ein Thema, wobei die Abgeordneten aus dem lateinischen Sprachraum sehr oft eine Diskriminierung wittern. In Beantwortung einer Interpellation Parmelin (svp, VD) legte der Bundesrat die entsprechenden Zahlen per Ende Februar 2008 vor: Demzufolge waren die Deutschsprachigen (-1,9%) und die Romands (-1,0%) gegenüber dem Verhältnis in der Gesamtbevölkerung leicht untervertreten; die Italienischsprachigen lagen hingegen über dem Referenzwert (+2,2%). Zudem stellte er einen diesbezüglichen Evaluationsbericht des Eidgenössischen Personalamts über die Entwicklung in den Jahren 2004-2007 in Aussicht [11].
Für die Unterstützung der romanischen Tageszeitung „La Quotidiana“, siehe unten, Teil I, 8c (Presse).
 
Kirchen
Die Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ wurde im Sommer mit 113 540 gültigen Unterschriften eingereicht. Nur wenig später veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft, worin er das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfahl. Es gefährdet seiner Ansicht nach den religiösen Frieden, schadet dem Ansehen des Landes und erhöht das Risiko, dass die Schweiz ins Visier gewaltbereiter Extremisten gerät. Er erachtet die Initiative aber als gültig, obwohl sie nicht mit international garantierten Menschenrechten wie der Religionsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot vereinbar ist [12].
Das Kopftuchtragen einer muslimischen Frau rechtfertigt keine Verweigerung einer Einbürgerung. Zu diesem Grundsatzurteil kam das Bundesgericht im Fall von zwei Beschwerden. Das Tragen eines Kopftuches als religiöses Bekenntnis sei durch die verfassungsrechtliche Verankerung der Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt. Wenn keine anderen Gründe gegen eine Einbürgerung sprächen, beispielsweise eine mangelnde Beherrschung einer Landessprache, verletze eine verweigerte Einbürgerung das Diskriminierungsverbot der Verfassung [13].
 
Weiterführende Literatur
Barrelet, Denis / Egloff, Willi, Das neue Urheberrecht: Kommentar zum Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Bern (3., vollst. überarb. und ergänzte Aufl.) 2008.
Tanner, Erwin, Die muslimische Minderheit und ihre Religion: Strukturrechtliche und institutionsrechtliche Grundfragen im Bereich des Religionsrechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Zürich (Diss. jur. Freiburg) 2008.
Werlen, Ivar / Rosenberger, Lukas / Baumgartner, Jachin, Sprachkompetenzen der erwachsenen Bevölkerung in der Schweiz, Zürich 2009.
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M.B.
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[1] AB NR, 2008, S. 1393 ff. und 1404 ff. Siehe SPJ 2007, S. 276.
[2] AB SR, 2008, S. 7 f. und 209; AB NR, 2008, S. 487. Beide Abkommen wurden von der Schweiz ratifiziert und traten auf den 16. Oktober in Kraft (BBl, 2008, S. 2335 ff.; NZZ, 16.10.08).
[3] Bund und SGT, 8.7.08; Bündner Tagblatt, 3.12.08.
[4] BüZ, 18.4.08.
[5] AB SR, 2008, S. 147 ff. Siehe SPJ 2007, S. 278.
[6] BBl, 2008, S. 2309 f.; AB NR, 2008, S. 77 ff. und 486; AB SR, 2008, S. 110 und 209. Die ablehnenden Stimmen im NR kamen ausschliesslich aus der SVP. Im SR erfolgte die Genehmigung einstimmig. Siehe SPJ 2007, S. 278.
[7] AB SR, 2008, S. 675 ff.; AB NR, 2008, S. 1856 ff.
[8] BZ, BüZ und SGT, 15.10.08. Siehe SPJ 2007, S. 279.
[9] AB SR, 2008, S. 1029.
[10] Lit. Werlen; Bund, SGT und TA, 4.3.08.
[11] AB NR, 2008, S. 1018.
[12] BBl, 2008, S. 6851 f. (Zustandekommen) und 7603 ff. (BR); Bund und TA, 30.7.08 (Zustandekommen); Blick und NZZ, 28.8.08 (BR). Siehe SPJ 2007, S. 281.
[13] BaZ, BZ und SGT, 6.3.08.
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