Année politique Suisse 2008 : Bildung, Kultur und Medien / Medien
 
Medienpolitische Grundfragen
Zur Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“, siehe oben, Teil I, 1c (Abstimmungen und Wahlen).
Seit Jahren wird in der Schweiz über die Abschaffung von Artikel 293 Strafgesetzbuch debattiert. Die Bestimmung stellt die Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen unter Strafe und wird hauptsächlich gegen Medienschaffende angewendet. In seiner Stellungnahme zu einer Motion Lang (gp, ZG) sprach sich der Bundesrat im März gegen die Aufhebung dieses Straftatbestandes aus, weil dadurch Lücken im Geheimnisschutz entstünden. Die Landesregierung stellte aber eine Revision in Aussicht. In einem Urteil von 2007 gegen einen Journalisten der Sonntags-Zeitung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nämlich verlangt, dass nicht einfach auf den formellen Geheimnisbegriff abgestellt werden dürfe. Vielmehr gelte es, im Einzelfall durch Interessenabwägung zu ermitteln, ob eine Verurteilung berechtigt sei [1].
 
[1] AZ, Bund und NZZ, 8.5.08. Vgl. SPJ 2007, S. 282.