Année politique Suisse 2008 : Bildung, Kultur und Medien
Medien
Auch die Medienhäuser wurden von der Finanzkrise im Mitleidenschaft gezogen: Ihre Einnahmen aus Inseraten in Schweizer Zeitungen und Zeitschriften brachen gegenüber dem Vorjahr ein. – Die Verleger und die SRG wurden im Berichtsjahr in den Presserat aufgenommen. – Das Uvek fällte die Konzessionsentscheide für regionale Radio- und Fernsehstationen. – Der Bundesrat will die Ressourcen zur Bekämpfung von Netzwerkkriminalität aufstocken.
 
Medienpolitische Grundfragen
Zur Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“, siehe oben, Teil I, 1c (Abstimmungen und Wahlen).
Seit Jahren wird in der Schweiz über die Abschaffung von Artikel 293 Strafgesetzbuch debattiert. Die Bestimmung stellt die Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen unter Strafe und wird hauptsächlich gegen Medienschaffende angewendet. In seiner Stellungnahme zu einer Motion Lang (gp, ZG) sprach sich der Bundesrat im März gegen die Aufhebung dieses Straftatbestandes aus, weil dadurch Lücken im Geheimnisschutz entstünden. Die Landesregierung stellte aber eine Revision in Aussicht. In einem Urteil von 2007 gegen einen Journalisten der Sonntags-Zeitung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nämlich verlangt, dass nicht einfach auf den formellen Geheimnisbegriff abgestellt werden dürfe. Vielmehr gelte es, im Einzelfall durch Interessenabwägung zu ermitteln, ob eine Verurteilung berechtigt sei [1].
 
Presse
Das Angebot an Gratiszeitungen nahm im Berichtsjahr weiter zu. Im Tessin lancierte die Sonntagszeitung „Il caffè della domenica“ im Februar eine elektronische Abendzeitung. Die Gratiszeitung „20 Minuten“ brachte im Oktober das Wochenmagazin „20 Minuten Friday“ auf den Markt. Das Heft wird durch Kurzinformationen über Konsumprodukte, Veranstaltungen sowie über Stars und Sternchen dominiert. Ein neues Gratisblatt gab es auch in Zürich: Im November ergänzten die Zürcher Oberlandmedien ihr Angebot nämlich um eine Gratis-Wochenzeitung, welche unter dem Titel „regio.ch“ erscheint [2].
Die 2006 von Ringier lancierte Gratiszeitung „heute“ trägt seit Juni den Namen „Blick am Abend“. Die publizistische Ausrichtung auf eine junge Leserschaft wurde beibehalten. Das bisher pastellfarbene Abendblatt erscheint aber neu mit einer grellen Grundfarbe in Pink [3].
Auch im Segment der Sonntagszeitungen wurde das Angebot 2008 erweitert. Seit September erscheint die „Zentralschweiz am Sonntag“, eine Sonntagsausgabe der „Neuen Luzerner Zeitung“ (NLZ). Das neue Sonntagsblatt der NLZ kooperiert eng mit „Sonntag“, der Sonntagsausgabe der Mittellandzeitung. Die beiden Partner bieten einen gemeinsamen Inseratepool an und arbeiten auch auf redaktioneller Ebene zusammen [4].
Das EDA beschloss im August den Subventionsbeitrag für die Zeitschrift „Schweizer Revue“ mit Informationen für Auslandschweizer von 1,8 Mio auf 1,3 Mio Fr. zu kürzen. Dieser Entscheid löste bei den Auslandschweizer-Organisationen (ASO) heftige Proteste aus. Der ASO-Rat verabschiedete einstimmig eine Resolution, die die Folgen einer Beitragskürzung als inakzeptabel bezeichnet und Bundesrat und Parlament aufforderte, davon abzusehen. Meyer-Kaelin (cvp, FR), Vorstandsmitglied der ASO, gelang es bei den Beratungen zum Bundesgesetz über die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die finanzielle Unterstützung von Auslandschweizern in der vorberatenden Kommission einen Artikel durchzubringen, der die Subventionen für die „Revue“ sichert; allerdings legt der Gesetzestext keinen Betrag fest. Dieser Antrag der Kommissionsminderheit wurde vom Nationalrat in der Wintersession mit 86 zu 77 Stimmen gutgeheissen [5].
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Pressekonzentration
Die Nachfrage nach abonnierten Tageszeitungen nahm weiter ab. Dies belegen die Leser- und Verkaufszahlen, welche die AG für Werbemedien im Berichtsjahr veröffentlichte. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Leserschaft beim Tagesanzeiger um 9,1%, bei der NZZ um 6,7% und beim Blick um 5,7% zurück. Gewinner waren dagegen die Gratiszeitungen („20 minutes“ +21%, „Le Matin bleu“ und „Blick am Abend“ (ehemals „heute“) je +12%, „20 Minuten“ +7%). Bei den Verkaufszahlen mussten vor allem die „Tribune de Genève“ (seit 2005 -17%), „Le Matin“ (seit 2005 -20%) und der „Blick“ (seit 2005 -13%) dramatische Verluste hinnehmen [6].
Die Medienhäuser wurden im Berichtsjahr zusätzlich von der Finanzkrise in Mitleidenschaft gezogen. Die Einnahmen aus kommerziellen Inseraten in Schweizer Zeitungen und Zeitschriften brachen im September im Vergleich zum Vorjahr um 13,6% auf 172,6 Mio Fr. ein. Insbesondere die Anzeigen aus der Finanz- und Automobilbranche gingen deutlich zurück [7]. Zahlreiche Verlagshäuser (Edipresse, NZZ-Gruppe, Publigroupe, Ringier, Société neuchâteloise de presse, Tamedia, Weltwoche) bauten im Berichtsjahr Arbeitsplätze ab oder kündigten Stellenstreichungen an [8].
Im August lancierten der Tages-Anzeiger, die Basler Zeitung und die Berner Zeitung ein gemeinsames Online-News-Netzwerk. Seit Oktober koordinieren auch die Luzerner Zeitung, das Sankt Galler Tagblatt, die Zürich Land Medien (Zürichsee-Zeitung, Zürcher Oberländer, Zürcher Unterländer), die Mittelland-Zeitung, die Schaffhauser Nachrichten und die Südostschweiz ihre Internetaktivitäten und betreiben mit „News1.ch“ ein gemeinsames Nachrichtenportal [9].
Der einzigen romanischen Tageszeitung „La Quotidiana“, die durch die Südostschweiz Presse und Print AG herausgegeben wird, drohte aus wirtschaftlichen Gründen die Rückstufung zu einem Wochenblatt. Um das Überleben der Zeitung zu sichern, wurde im Dezember eine enge Zusammenarbeit mit der staatlich subventionierten Agentura da Novitats Rumantscha (ANR) beschlossen. Teile der „Quotidiana“ werden künftig in einem aus dem ANR-Budget finanzierten Redaktionspool generiert. Die Kooperation wurde von der Bündner Regierung und vom Bundesamt für Kultur abgesegnet; mit der Auflage, dass die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der ANR vertraglich gewährleistet werden müsse [10].
Die Zeitung „Der Bund“ muss um ihr Fortbestehen bangen. Der Tamedia Konzern gab im Dezember bekannt, dass das Berner Traditionsblatt als eigenständige Zeitung keine wirtschaftliche Perspektive mehr habe. Bis Mitte 2009 will er zwei Modelle prüfen: Im einen Fall würde der Bund mit der Tages-Anzeiger-Redaktion kooperieren. Im anderen Szenario ginge er in der Berner Zeitung auf. Im Anschluss an die Ankündigung von Tamedia formierte sich ein Komitee, welches sich die Rettung des Bundes zum Ziel gesetzt hat und zu diesem Zweck auch eine Online-Petition lancierte. Nebst den beiden Berner Ständeräten Sommaruga (sp) und Luginbühl (bdp) sind auch die Nationalräte Joder (svp, BE), von Graffenried (gp, BE), Markwalder (fdp, BE) sowie mehrere Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Kultur vertreten [11].
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Arbeitsbeziehungen
Impressum und Comedia forderten den Verlegerverband Schweizer Presse anlässlich seiner Jahresversammlung im September zu Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Deutschschweiz und das Tessin auf. Die Gewerkschaften stützten ihre Forderung auf die Vereinbarung, welche die Verleger beim Beitritt zum Presserat (siehe unten) unterschrieben und in welcher sie das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen GAV anerkannt haben. Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument lehnte dies ab; gemäss seinem Standpunkt vermittelt die Aufnahme der Verleger in den Presserat keinen Anspruch auf Aufnahme von GAV-Verhandlungen [12].
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Qualitätssicherung und Selbstkontrolle
Im Juni wurden die Verleger und die SRG in den Presserat aufgenommen. Die beiden neuen Partner nehmen nun Einsitz in den Stiftungsrat und anerkennen auch den berufsethischen Kodex sowie die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten. Im Vorfeld der Erweiterung der Trägerschaft kam es in den Journalistenverbänden, die den Presserat bisher allein getragen hatten, zu intensiven Debatten über die Unabhängigkeit des Selbstkontrollorgans und zur Frage, wieweit ethische Regeln und Sozialpartnerschaft zusammengehören [13].
Im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse einer Studie über den Presserat veröffentlicht. Bei den befragten Medienschaffenden wird das Qualitätssicherungsorgan zwar als kompetent und fair wahrgenommen, sie wollen ihm aber keine Sanktionsbefugnisse einräumen. Die Verfasser der Studie empfahlen dem Presserat, seine Beratungsfunktion stärker in den Vordergrund zu rücken. Zudem regten sie die Verantwortlichen dazu an, die Richtlinien und Standards des Presserats stärker mit den Qualitätssicherungsprozessen in den Redaktionen zu koppeln [14].
 
Radio und Fernsehen
Das Bundesamt für Kommunikation lässt schweizerische Radio- und Fernsehprogramme künftig regelmässig analysieren. Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Beobachtung werden u.a. die Glaubwürdigkeit und Vielfältigkeit der Programme der SRG und der staatlich unterstützten Privatsender geprüft [15].
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hatte 2007 Vorschläge zur Verbesserung von Information und Mobilisierung der Bevölkerung vor Wahlen und Abstimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Im April wurden die Ergebnisse dieser Konsultation veröffentlicht. Bei der SP, der CVP und den Grünen kamen die Vorschläge gut an. Seitens der SVP und der FDP regte sich hingegen Widerstand. Während die SVP die Vorlage komplett ablehnte, unterstützte die FDP zwar die Grundanliegen des Vorhabens. Sie wandte aber ein, dass Gratis-Werbespots die politische Polarisierung sowie die Tendenz grob vereinfachender Botschaften begünstigen könnten [16].
In der Herbstsession wies der Nationalrat mit 173 zu 1 Stimmen die vom Ständerat 2007 überwiesene Motion Sommaruga (sp, BE) zur Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz an seine vorberatende Kommission zurück. Der Rückweisungsantrag von Triponez (fdp, BE) wurde damit begründet, dass die Motion durch ihre einseitige Ausrichtung auf die Kabelnetzbetreiber geeignet sei, erhebliche Wettbewerbsverzerrungen unter den verschiedenen Verbreitungswegen für digitale TV-Signale zu schaffen [17].
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Radio- und Fernsehgesetz
Der Bundesrat will das Radio und Fernsehgesetz revidieren und das Alkoholwerbeverbot lockern. Eine entsprechende Vorlage hat er im November verabschiedet. Auslöser dafür war die Teilnahme am EU-Filmförderprogramm „Media“, welche die Schweiz verpflichtet, die EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ anzuwenden. Diese sieht vor, dass ausländische Fernsehveranstalter auch in nationalen Werbefenstern für Alkohol, Politik und Religion werben dürfen. Im Auftrag des Parlaments führte der Bundesrat mit der EU Nachverhandlungen über diese Werbebestimmungen. Er konnte dabei erreichen, dass die Schweiz strengere Werberegelungen aufrechterhalten darf, wenn sie verhältnismässig, nicht diskriminierend und im öffentlichen Interesse sind. Die Werbeverbote für Spirituosen, Alcopops, Religion und Politik können damit wohl aufrechterhalten werden. Bei Bier und Wein dürfte dies hingegen nicht gelingen, weil lokale Fernsehveranstalter in der Schweiz bereits für solche Getränke werben dürfen. Um gleich lange Spiesse zu schaffen, will der Bundesrat daher alle Schweizer Fernsehveranstalter für Bier und Wein werben lassen – also auch die nationalen und sprachregionalen Sender [18].
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SRG
Die SRG begann im Berichtsjahr die Zusammenlegung von Radio DRS mit dem Deutschschweizer Fernsehen SF zu prüfen. Wenn Radio und Fernsehen von einer gemeinsamen Redaktion produziert würden, hätte dies wohl eine Konzentration des Deutschschweizer Radios beim Fernsehstudio Leutschenbach (ZH) zur Folge. Heute verfügt das Radio neben dem Studio in Zürich (DRS 1 und 3) auch über ein Standbein in Basel (DRS 2 und Virus) und in Bern (Informationssendungen). Der Regierungsrat von Basel-Stadt zeigte sich aufgrund der Fusionspläne besorgt über die Zukunft des Radiostandorts Basel und kündigte an, er werde gemeinsam mit den Regierungen der Nachbarkantone eine erneute Marginalisierung von Basel bekämpfen. Niklaus Ullrich, Kulturbeauftragter von Basel-Landschaft und Präsident der Trägerschaft SRG Region Basel, initiierte überdies eine Arbeitsgruppe mit Spitzenbeamten aus Basel-Landschaft und Basel-Stadt, welche zur längerfristigen Sicherung des SRG-Medienstandorts Basel beitragen soll [19].
Im Tessin wurde die örtliche Konzentration bereits vollzogen. Im Rahmen des Projekts „Visione 2009“ wurde im Herbst das Radiostudio von Lugano-Besso zum Sitz des Fernsehens in Lugano-Comano gezügelt. Redaktoren von Radio, Fernsehen, Online-Diensten und Teletext arbeiten somit gemeinsam unter einem Dach. Auch in der Westschweiz denken die Verantwortlichen über einen Zusammenschluss der Redaktionen von Radio- und Fernsehen nach. Die Kooperation, die bereits rege läuft, soll damit auch auf den Bereich der Informationsinhalte ausgeweitet werden [20].
Der Bundesrat erteilte der SRG die Genehmigung, den Mittelwelle-Sender Monte Ceneri (TI) auf Ende Juni abzuschalten. Der Sender Rete1, welcher noch über Mittelwelle ausgestrahlt wurde, kann über UKW sowie über das digitale Sendernetz empfangen werden. Zudem darf die SRG künftig das TV-Programm SF info über das digitale Sendernetz (DVB-T) ausstrahlen. Mit diesen Beschlüssen hat die Landesregierung die 2007 erteilte SRG-Konzession erstmals revidiert [21].
Die SRG und das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) einigten sich im Oktober über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Mitarbeitenden leisten künftig eine fixe Jahresarbeitszeit, dadurch erhofft sich die SRG eine Flexibilisierung der Produktion. Der neue GAV gilt ab Januar 2009 für vier Jahre [22].
Im November stimmten die Delegierten der SRG mit grossem Mehr für eine Zentralisierung und Vereinheitlichung der SRG-Führung. Durch die Reform verlieren die sprachregionalen Gesellschaften ihre Kompetenz, die Direktoren und Kaderleute der jeweiligen Unternehmenseinheiten selber zu wählen. Auch in programmrelevanten Fragen werden sie zu einem bloss konsultativen Organ [23].
Ende 2008 war Sendeschluss für den legendären Mittelwelle-Landessender „Beromünster“. Das Programm DRS Musikwelle, welches bisher noch über Mittelwelle verbreitet wurde, kann nur noch über Digitalradio, Satellit oder Kabel empfangen werden. Was mit dem Sendeturm passieren wird, ist noch unklar, die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege stuft die Anlage als Denkmal von nationaler Bedeutung ein, dies bezüglich der Technik- und Sozialgeschichte [24].
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Privates Radio- und Fernsehen
Im Berichtsjahr fällte das Uvek die Konzessionsentscheide für regionale Radio- und Fernsehstationen. Die Sendekonzessionen gewährleisten einen privilegierten Zugang zu einer der knappen Radiofrequenzen. Darüber hinaus erhalten alle konzessionierten Fernsehstationen sowie 21 Lokalradios in Randgebieten und Bergregionen Gebührengelder von insgesamt rund 50 Mio Fr. In einem ersten Schritt wurden im Juli jene 27 UKW-Radio- und 6 Regionalfernsehveranstalter konzessioniert, die in ihren Versorgungsgebieten ohne Konkurrenz angetreten waren. Im August folgte der Entscheid über die Zuteilung der 14 UKW-Radio- und 7 Regionalfernsehlizenzen, um die sich jeweils mehrere Veranstalter beworben hatten. Zwei Fernseh- und zwei Radiostationen verloren dabei ihre bisherige Konzession an andere Bewerber. In der Innerschweiz wurde „Tele Tell“ (AZ Medien) vom Neubewerber „Tele 1“ (Neue Luzerner Zeitung bzw. NZZ-Gruppe) verdrängt. Im Grossraum Zürich erteilte das UVEK die Konzession an „Tele Top“ von Günter Heuberger und nicht an „Tele Züri“ von Tamedia. Bei den Radioveranstaltern ging im Raum Zürich-Glarus „Radio Energy“ (Ringier) leer aus; es muss seine Sendetätigkeit einstellen oder auf das Internet ausweichen. Die Frequenzen von „Radio Energy“ erhielt „Radio 1“ von Roger Schawinski. Im Arc Lémanique wurde der neue Sender „Buzz FM“ (Stéphan Barbier Mueller) und nicht „Radio One FM“ (Overshop Holding SA) konzessioniert. Allerdings verzichtete „Buzz FM“ noch im November auf seine Sendelizenz und übertrug sie an „One FM“ [25].
Mehrere Veranstalter („Radio AG“ von Roger Schawinski (AG), „RBB – Radio, das mehr Basel bietet“ von Christian Heeb (Raum Basel), „Radio Energy“ von Ringier (Raum Zürich-Glarus), „Radio Südost“ von Roger Schawinski (Südostschweiz), „Tele Säntis“ (Ostschweiz)), welche keine Konzession erhalten hatten, fochten den Entscheid des Uvek beim Bundesverwaltungsgericht an [26].
Das Bundesamt für Kommunikation erteilte im Berichtsjahr die Funkkonzession für die Verbreitung von neuen digitalen Radioprogrammen in der Deutschschweiz. Sie ging an SwissMediaCast, einen Zusammenschluss von privaten Digitalradioanbietern und der SRG [27].
Cablecom muss das Programm von „U1-TV“ nicht mehr über das analoge Netz verbreiten. Das Bundesverwaltungsgericht wies im November die Beschwerde des Senders ab und bestätigte damit den Entscheid des Bundesamts für Kommunikation aus dem Jahr 2007. Im Januar hatte das Gericht bereits das Gesuch von „U1-TV“ um aufschiebende Wirkung abgelehnt, woraufhin Cablecom die analoge Ausstrahlung des Programms einstellte [28].
 
Neue Kommunikationstechnologien
Im Berichtsjahr veröffentlichte das Bundesamt für Statistik eine Publikation mit Indikatoren zur Informationsgesellschaft. Während 1998 rund 10% der Schweizer Bevölkerung ab 14 Jahren das Internet regelmässig nutzte, waren es im Frühjahr 2008 knapp 70%. Der Anteil der Internetnutzer lag bei den Befragten mit Hochschulabschluss oder höherer Berufsbildung deutlich über jenem von Personen, die nur die obligatorische Schule absolviert haben [29].
Der Bundesrat kündigte im Februar an, er werde die Ressourcen für die Überwachung jihadistischer und gewaltextremistischer Internetseiten aufstocken, um wirksamer gegen die Netzwerkkriminalität vorgehen zu können. Keinen Handlungsbedarf sah die Regierung auf gesetzlicher Ebene. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass das geltende Strafrecht die Verantwortlichkeit von Providern und Internetdiensten im Zusammenhang mit Internetkriminalität genügend regle und nahm damit Abstand vom Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2004 [30].
In der Frühjahrssession hiess der Nationalrat eine Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) gut, mit welcher der Bundesrat verpflichtet werden soll, unverzüglich das Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention des Europarats einzuleiten. Zudem wurde die Frist für eine parlamentarische Initiative Aeppli Wartmann (sp, ZH) bis zur Frühjahrssession 2010 verlängert. Dieser Vorstoss zielt auf eine Verbesserung der Strafverfolgung im Bereich der Internetkriminalität [31].
Der Ständerat überwies im Berichtsjahr ein Postulat Frick (cvp, SZ). Der Bundesrat wird damit beauftragt, einen Bericht über den Stand und die Zukunft der öffentlichen Sicherheit der Schweiz im digitalen Zeitalter vorzulegen. Unter anderem sollen Wirksamkeit und Effizienz der präventiven und repressiven Massnahmen zur Bekämpfung von Internetkriminalität untersucht werden. Gegen den Willen der Regierung hiess der Rat auch eine Motion Burkhalter (fdp, NE) gut. Sie will den Bund dazu verpflichten, gemeinsam mit den Kantonen und der Wirtschaft eine nationale Strategie für die Bekämpfung der Internetkriminalität zu entwickeln [32].
 
Weiterführende Literatur
Bundesamt für Statistik, Indikatoren zur Informationsgesellschaft Schweiz, Neuenburg 2008.
Engi, Lorenz, „Medienkonzentration und Inhaltsvielfalt. Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen“, in Medialex, 2008, S. 165 ff.
Hersche, Ottmar, Erinnerungen an den Journalismus, Zürich 2008.
Kley, Andreas, „Beschwerde wegen verweigertem Programmzugang: Trojanisches Pferd oder Ei des Kolumbus?“, in Medialex, 2008, S. 15 ff.
Lüönd, Karl, Ringier bei den Leuten. Die bewegte Geschichte eines ungewöhnlichen Familienunternehmens: 1833-2008, Zürich 2008.
Puppis, Manuel, Organisationen der Medienregulierung: eine Analyse von Selbstregulierungsorganisationen am Beispiel europäischer Presseräte, s.l. (Diss. phil. I Zürich) 2008.
Trebbe, Joachim e.a., Fernsehprogrammanalyse Schweiz, Zürich 2008.
Weber, Rolf H., Rundfunkrecht: Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG), Bern 2008.
Schwaibold, Matthias, „Vergleichende Analyse der Presseratspraxis 2006 und 2007“, in Medialex, 2008, S. 110 ff.
Studer, Peter, Journalisten vor, während und nach Demonstrationen, Jusletter 25. Februar 2008 (www.jusletter.ch).
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A.MO.
 
[1] AZ, Bund und NZZ, 8.5.08. Vgl. SPJ 2007, S. 282.
[2] Bund, 19.2.08 („Il caffè della domenica“); NZZ, 31.10.08 („20 Minuten Friday“); NZZ, 18.4., 28.8. und 5.11.08 („Zürcher Oberländer“).
[3] Bund, 5.3.08; NZZ, 2.6.08. Vgl. SPJ 2006, S. 251.
[4] NZZ, 11.6. und 8.9.08; NLZ, 1.7. und 8.9.08.
[5] AB NR, 2008, S. 1945 ff.; NZZ, 6.8. und 23.8.08; NLZ, 19.8.08. Zum Bundesgesetz über die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die finanzielle Unterstützung von Schweizer Staatsangehörigen im Ausland, vgl. Teil I, 2 (Principes directeurs).
[6] Presse vom 9.9.08 (Leserzahlen); NZZ, 2.10.08 (Verkaufszahlen).
[7] NZZ und TA, 22.10.08.
[8] LT, 28.8.08 (Edipresse); NLZ, 5.11.08 (Publigroupe); LT, 27.11.08 (Ringier); Lib., 8.11.08 (Société neuchâteloise de presse); TA, 20.11.08 (Tamedia); LT, 27.11.08 (Weltwoche).
[9] Presse vom 7.8.08; BZ und TA, 8.8.08.
[10] BüZ, 6.8., 11.11., 26.11. und 24.12.08; NZZ, 7.8. und 27.11.08.
[11] Presse vom, 2.12.08; NZZ, 13.12.08; Bund, 16.12.08; BaZ und SGT, 29.12.08.
[12] AZ und TA, 12.9.08; NZZ, 12.9. und 13.9.08.
[13] NZZ, 6.6. und 5.9.08; TA, 6.6.08. Vgl. SPJ 2006, S. 251.
[14] NZZ, 18.4.08.
[15] NZZ, 8.2. und 10.7.08.
[16] BaZ, 24.4.08; LT, 25.4.08. Vgl. SPJ 2007, S. 285.
[17] AB NR, 2008, S. 1387 ff. Vgl. SPJ 2007, S. 285.
[18] BBl, 2008, S. 9105 ff.; NLZ, NZZ und TA, 27.11.08. Vgl. SPJ 2007, S. 284 f.
[19] TG, 28.1.08; BaZ, 29.1., 30.1. und 17.3.08; AZ, 10.6.08.
[20] TA, 29.1.08; BaZ, 30.1. und 2.12.08; Lib., 2.12.08 (TI); 24h, 7.4.08 (Westschweiz).
[21] BBl, 2008, S. 5779 f.; NZZ, 19.6.08. Vgl. SPJ 2007, S. 285.
[22] NZZ, 23.10.08.
[23] NZZ, 27.2., 10.7., 14.11. und 27.11.08.
[24] NZZ, 14.8.08; AZ, 11.10.08; Bund, 13.10.08.
[25] Lib., NZZ und SGT, 9.7.08; Presse vom 1.11.08; AZ, 8.11.08 (Übertragung der Konzession von „Radio Buzz FM“ an „Radio One FM“). Vgl. SPJ 2007, S. 286.
[26] BaZ, 4.12.08 („RBB“ und „Radio AG“); NZZ, 5.12.08 („Radio Südost“); SGT, 5.12.08 („Tele Säntis“); TA, 8.12.08 („Radio Energy“).
[27] BBl, 2008, S. 2941 ff.; NZZ, 7.3.08.
[28] NZZ, 19.1., 22.1. und 25.11.08. Vgl. SPJ 2007, S. 286.
[29] NZZ, 5.11.08; Lit. Bundesamt für Statistik.
[30] Bund, LT und NF, 29.2.08. Vgl. SPJ 2004, S. 246.
[31] AB NR, 2008, S. 467 (Motion) und 461 (pa. Iv.).
[32] AB SR, 2008, S. 365 ff.
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