Année politique Suisse 2009 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
AARGAU: 1) Justizreform (Änderung der Kantonsverfassung, des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung). U.a. findet ein Wechsel vom Untersuchungsrichter- zum Staatsanwaltschaftsmodell statt, d.h., dass künftig die Strafverfolgung während der ganzen Dauer des Verfahrens unter der Leitung eines Staatsanwalts steht. Neu eingeführt wird zudem ein sog. Zwangsmassnahmengericht als Gegengewicht zur Staatsanwaltschaft. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (AZ, 25.11.; www.ag.ch).
– 2) Änderung des Gesetzes über die Strafrechtspflege. Mit der Revision kann die Vollzugsbehörde bedingt aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug entlassene Personen in eigener Kompetenz für sieben Tage in Sicherheitshaft nehmen. Diese Frist wird in der Praxis als ausreichend angesehen, um im Regelfall ein Rückversetzungsgesuch samt den erforderlichen Akten beim zuständigen Gericht einreichen zu können. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 21.10.; www.ag.ch).
– 3) Änderung des Polizeigesetzes. Mit der Revision werden die drei Massnahmen, Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam für 24 Stunden – die in der Schweiz im Hinblick auf die Euro 08 eingeführt wurden, wegen fehlender Bundeskompetenz in der Verfassung aber Ende 2009 ausgelaufen wären – ins kantonale Recht überführt. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 6.5.; www.ag.ch).
APPENZELL AUSSERRHODEN: 1) Gesetz über die öffentliche Beurkundung. Mit dem Erlass wird das Beurkundungsrecht spezialgesetzlich geregelt, u.a. dürfen neu auch im kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwälte öffentliche Beurkundungen vornehmen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ar.ch).
– 2) Änderung des Polizeigesetzes. Mit der Revision werden gesetzliche Grundlagen für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum geschaffen, ausserdem gilt künftig an Demonstrationen ein Vermummungsverbot. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 17.2.; www.ar.ch).
– 3) Gesetz über die Einwohnerregister. Der Kantonsrat weist die Vorlage an den Regierungsrat zurück, mit dem Auftrag, im Sinne von E-Government eine ganzheitliche und zukunftsgerichtete Lösung zu erarbeiten. Da der Regierungsrat nicht in der Lage ist, die Vorlage so rasch zu überarbeiten, dass sie fristgerecht bis Ende Dezember in Kraft gesetzt werden kann, wird eine dringliche Verordnung erarbeitet (www.ar.ch).
– 3) Kredit zur Erneuerung der Funknetze der Kantone Sankt Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden durch das Schweizerische Sicherheitsfunknetz Polycom. In der Volksabstimmung vom 17.5. wird die Vorlage mit 79,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 42,1% (www.ar.ch).
APPENZELL INNERRHODEN: 1) Justizreform (Änderung der Kantonsverfassung sowie des Gerichtsorganisationsgesetzes, des Verwaltungsgerichtsgesetzes, des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung und des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung). Mit dem Revisionspaket werden die Grundlagen geschaffen, zur Umsetzung der Justizreform des Bundes. Die Verfassungsrevision wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet. Die Gesetzesanpassungen werden ebenfalls gutgeheissen (www.ai.ch). – 2) Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung. Die Vorlage wird an der Landsgemeinde vom 26.4. gutgeheissen (www.ai.ch; vgl. SPJ 2008, S. 271).
– 3) Änderung des Übertretungsstrafgesetzes. Mit der Revision wird die Verunreinigung und Verunstaltung fremden Eigentums unter Strafe gestellt. Ferner kann Nacktwandern künftig als Verstoss gegen die öffentliche Ordnung geahndet werden. Die Vorlage wird an der Landsgemeinde vom 26.4. gutgeheissen (NZZ, 27.4.).
– 4) Kredit zur Erneuerung der Funknetze der Kantone Sankt Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden durch das Schweizerische Sicherheitsfunknetz Polycom. Die Vorlage wird an der Landsgemeinde vom 26.4. gutgeheissen (www.ai.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Änderung der Kantonsverfassung und Erlass eines Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung. Mit der Revision liegt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft beim Regierungsrat. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Da die Vierfünftelmehrheit nicht erreicht wird, findet neben der Verfassungsabstimmung auch eine obligatorische Abstimmung über das neue Gesetz statt. In der Volksabstimmung vom 17.5. werden die Verfassungsänderung mit 76,2% und die Gesetzesänderung mit 76% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 42% (BaZ, 30.1., 18.5.).
– 2) Änderung des Polizeigesetzes. Mit der Revision werden die drei Massnahmen, Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam für 24 Stunden – die in der Schweiz im Hinblick auf die Euro 08 eingeführt wurden, wegen fehlender Bundeskompetenz in der Verfassung aber Ende 2009 ausgelaufen wären – ins kantonale Recht überführt. In der Volksabstimmung vom 29.11. wird die Vorlage mit 90,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 51% (BaZ, 30.11.; www.bl.ch).
– 3) Konkordat gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Der Beitritt wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen. Da die Vierfünftelmehrheit nicht erreicht wird, untersteht die Vorlage der obligatorischen Volksabstimmung. In der Volksabstimmung vom 29.11. wird sie mit 92,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 51% (BaZ, 11.9., 25.9., 30.11.; www.bl.ch).
BASEL-STADT: 1) Änderung des Übertretungsstrafrechts. Die Revision steht im Zusammenhang mit der Änderung des Volksschulgesetzes (vgl. unten, 6a) Schulen) und ermöglicht es, säumigen Eltern eine Busse zu erteilen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 12.3.).
– 2) Revision des Polizeigesetzes. In der Volksabstimmung vom 8.2. wird die Vorlage mit 78,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 55,6% (BaZ, 9.2.; vgl. SPJ 2008, S. 271).
– 3) Änderung des Einführungsgesetzes zum Opferhilfegesetz. Mit der Revision werden die formellen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Bundesrechts geschaffen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (www.bs.ch).
– 4) Konkordat gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Der Beitritt wird vom Grossen Rat gutgeheissen (BaZ, 12.11.).
– 5) Volksinitiative für einen sicheren Kanton. Die Initianten fordern, dass die Präsenz von uniformierten Polizistinnen und Polizisten in den Quartieren erhöht wird. Das Volksbegehren wird von der SVP lanciert (www.bs.ch; www.svp-basel.ch).
– 6) Volksinitiative zur Einführung einer mobilen Abfallpolizei. Die Initianten wollen, dass die neue Polizeibehörde für mehr Sauberkeit in der Stadt sorgt, dazu soll sie u.a. eine Hotline zur Meldung von illegaler Abfallentsorgung betreiben, das Wegwerfen von Abfällen ahnden sowie präventive Aufgaben wahrnehmen. Das Volksbegehren wird von der SVP lanciert (www.bs.ch; www.svp-basel.ch).
BERN: 1) Justizreform (Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft, Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung sowie Gesetz über das kantonale Strafrecht). Mit den neuen Erlassen werden u.a. die erstinstanzlichen Zivil- und Strafgerichte von dreizehn auf vier reduziert. Ausserdem verschmelzen die Untersuchungsrichterämter und die Staatsanwaltschaft zur neuen Einheitsbehörde Staatsanwaltschaft. In Zivilprozessen ist künftig vor jedem Gang zum Richter ein Schlichtungsverfahren nötig, dafür werden vier regionale Schlichtungsstellen geschaffen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (Bund, 3.4., 11.4., 12.6.).
– 2) Änderung des Einführungsgesetzes zum Opferhilfegesetz. Mit der Revision werden die formellen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Bundesrechts geschaffen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (www.be.ch).
FRIBOURG : Le Grand Conseil a adopté sans modification et sans opposition le projet de loi portant adhésion du canton de Fribourg au concordat intercantonal instituant des mesures contre la violence lors des manifestations sportives. Cette loi antihooligans attribue des moyens plus importants que ceux prévus par le concordat. Outre l’interdiction d’accès aux personnes coupables d’actes de violence du périmètre des sites accueillant des événements sportifs à risque, elle prévoit la possibilité de facturer aux organisateurs de manifestations le coût de l’intervention policière et le séquestre d’objets potentiellement dangereux (Lib., 12.9).
GENEVE : Les députés ont adopté une loi qui permettra dorénavant à la police genevoise d’éloigner d’un périmètre, pour une durée allant d’un jour à 3 mois, toute personne menaçant la sécurité publique ou « importunant sérieusement » des tiers (TG, 20.2).
GLARUS: 1) Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Der Beitritt wird an der Landsgemeinde vom 3.5. gutgeheissen (www.gl.ch). – 2) Änderung des Polizeigesetzes. Mit der Revision wird der innerkantonale Instanzenzug für Beschwerdeverfahren angepasst; das Verwaltungsgericht ist künftig die einzige Beschwerdeinstanz. Die Vorlage wird an der Landsgemeinde vom 3.5. gutgeheissen (www.gl.ch).
– 3) Registerharmonisierungsgesetz. Der Erlass dient der Umsetzung des neuen Bundesrechts, welches die Harmonisierung der Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden vorschreibt. Die Vorlage wird an der Landsgemeinde vom 3.5. gutgeheissen (www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: 1) Justizreform (Änderung der Kantonsverfassung). Mit der Revision wird das kantonale Recht an die neue Straf- und Zivilprozessordnung des Bundes angepasst. U.a. kommt es zu einer Aufgabenentflechtung bei der Justiz auf Kreisebene, was zur Folge hat, dass die Kreispräsidenten ihre richterlichen Aufgaben an die Staatsanwaltschaft und die Bezirksgerichte abgeben müssen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat verabschiedet und in der Volksabstimmung vom 17.5. mit 61,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 31,4% (BüZ, 10.2., 18.5.).
– 2) Änderung des Justizvollzugsgesetzes. Mit der Revision werden die kantonalen Bestimmungen an die neue Schweizerische Strafprozessordnung und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung angepasst. U.a. werden Sicherheit und Ordnung, unmittelbarer Zwang sowie das Disziplinarwesen in Vollzugseinrichtungen neu geregelt. Ebenso erfolgt eine Anpassung der Bestimmungen zum Vollzug jugendstrafrechtlicher Sanktionen. Die Änderungen werden vom Grossen Rat verabschiedet (www.gr.ch).
LUZERN: 1) Polizeigesetz. In der Volksabstimmung vom 8.2. wird die Vorlage mit 76,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 49,7% (NLZ, 9.2.; vgl. SPJ 2008, S. 272).
– 2) Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. In der Volksabstimmung vom 17.5. wird der Beitritt mit 90,2% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 38,8% (NLZ, 18.5.).
– 3) Kredit von 55 Mio Fr. für Beschaffung, Aufbau und Betrieb des Schweizerischen Sicherheitsfunknetzes Polycom. In der Volksabstimmung vom 29.11. wird die Vorlage mit 69% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 52% (NLZ, 30.11.).
– 4) Registerharmonisierungsgesetz. Der Erlass dient der Umsetzung des neuen Bundesrechts, welches die Harmonisierung der Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden vorschreibt. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.lu.ch).
– 5) Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz des Bundes. Mit der Revision werden die formellen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Bundesrechts geschaffen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 23.6., 15.9.).
NIDWALDEN: 1) Änderung der Gerichtsorganisation (Änderung der Kantonsverfassung). Die Anpassung wurde aufgrund der neuen Straf- und Zivilprozessordnung des Bundes erforderlich. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch). – 2) Gesetz über die Änderung der Einführungsverordnung zum Obligationenrecht. Mit der Revision werden die formellen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Gesellschaftsrechts des Bundes geschaffen. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
– 3) Änderung des Polizeigesetzes. Die Revision räumt der Kantonspolizei die Kompetenz ein, ausserhalb eines Strafverfahrens zum Auffinden einer vermissten Person eine beschränkte Überwachung des Fernmeldeverkehrs anzuordnen. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
– 4) Registerharmonisierungsgesetz und Revision des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt. Die Bestimmungen dienen der Umsetzung des neuen Bundesrechts, welches die Harmonisierung der Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden vorschreibt. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
SANKT GALLEN: 1) Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz. Mit der Revision wird der Polizei die Kompetenz eingeräumt, das Wegwerfen oder Liegenlassen von Kleinabfall wie Verpackungen, Dosen oder PET-Flaschen künftig mit einer Busse zwischen 50 und 300 Fr. zu ahnden. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 23.4., 3.6.).
– 2) Volksinitiative „mehr Sicherheit durch Transparenz“. Die Initianten wollen die Polizei verpflichten, in Polizeimeldungen und Fahndungsaufrufen die Nationalität von Tätern und Verdächtigen zu nennen. Bei eingebürgerten Personen soll deren ursprüngliche Staatsangehörigkeit angeführt werden. Das von der JSVP lancierte Volksbegehren wird eingereicht (SGT, 22.12.).
SCHAFFHAUSEN: 1) Justizgesetz. Mit dem neuen Erlass kommen bei summarischen Verfahren in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei Übertretungen und Fällen mit wirtschaftlichen Folgen von höchstens 500 Fr. in strafrechtlichen Verfahren künftig Einzelrichter zum Einsatz. Die Parteien können aber verlangen, dass der Fall von einer Kammer, d.h. von drei Richtern beurteilt wird. Eine Änderung gibt es auch bei den kommunalen Friedensrichterämtern. Der Kantonsrat unterbreitet dem Volk in diesem Bereich zwei Varianten zur Abstimmung: Mit der ersten würden die kommunalen Friedensrichterämter zu vier Friedensrichterkreisen zusammengefasst, mit der zweiten käme es zu einer Kantonalisierung des Friedensrichterwesens. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SN, 22.9., 10.11.).
– 2) Anpassung der gesetzlichen Grundlagen an das neue kantonale Justizgesetz (Änderung der Kantonsverfassung sowie verschiedener Gesetze). Die Vorlage wird vom Kantonsrat verabschiedet (SN, 27.10.).
SOLOTHURN: 1) Verpflichtungskredit für die Justizvollzugsanstalt Kanton Solothurn in Flumenthal/Deitingen. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird die Vorlage mit 65,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 40,9% (SZ, 28.9.; www.so.ch).
– 2) Volksinitiative zur Nennung der Nationalitäten in Polizeimeldungen. Das Volksbegehren wird von der SVP eingereicht; der Kantonsrat erklärt es für gültig und stimmt ihm auch inhaltlich zu. Er beauftragt den Regierungsrat einen dem Begehren entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen (SZ, 5.11.; www.svpso.ch; vgl. SPJ 2007, S. 296 f.).
THURGAU: 1) Neueinteilung der Bezirke und Umsetzung des Schweizerischen Zivil- und Strafprozessrechts (Änderung der Kantonsverfassung, des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege, des Gesetzes über die Gemeinden, des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht, des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafrecht). Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.tg.ch).
– 2) Reorganisation des Zivilstandswesens (Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch). Geburten, Todesfälle, Hochzeiten und Scheidungen werden nur noch in einem einzigen Zivilstandsamt, welches im Amt Weinfelden angesiedelt wird, registriert (gegenwärtig existieren noch acht Zivilstandsämter). Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird sie mit einem Nein-Stimmenanteil von 56% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 40,2% (SGT, 26.3., 23.4., 7.5.; www.tg.ch).
– 3) Gesetz über das Einwohnerregister. Der Erlass dient der Umsetzung des neuen Bundesrechts, welches die Harmonisierung der Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden vorschreibt. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.tg.ch).
URI: Konkordat gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Der Beitritt wird vom Landrat gutgeheissen (www.ur.ch).
VALAIS : 1) Le Grand Conseil a adopté sans opposition six modifications législatives visant à adapter le droit cantonal aux nouvelles normes fédérales en matière d’unification des procédures civile et pénale (NF, 12.2; 24h, 28.8). – 2) Les députés ont approuvé à l’unanimité l’adhésion du canton du Valais au concordat intercantonal instituant des mesures contre la violence lors des manifestations sportives (NF, 11.11).
VAUD : 1) Les députés ont adopté un projet de loi sur les frais d’intervention modifiant la loi sur la police cantonale pour introduire le principe de perturbateur-payeur. Désormais, les frais d’intervention de la police ne pourront être facturés que si une décision de justice atteste que le fauteur de troubles a bien enfreint une règle de droit fédéral, cantonal ou communal (24h, 1.4). – 2) Les députés ont adopté une modification législative interdisant à l’avenir le port de la cagoule ou du masque dans les défilés ou manifestations (24h, 20.5). – 3) Lors de la votation du 27 septembre, les citoyens ont rejeté par 54,3% des voix (participation : 45,3%) l’initiative populaire "Pour une police unifiée et plus efficace" (dite "d'Artagnan") lancée par les gendarmes vaudois (LT, 28.9; vd.ch; cf. APS 2008, p. 274). – 4) Les députés ont accepté une modification du code de procédure pénale qui prévoit que le procureur général du canton dépendra du Conseil d’Etat, mais sera élu par le Grand Conseil (24h, 6.5). – 5) Lors de la votation du 27 septembre, les citoyens ont accepté par 74,8% des voix (participation : 45,2%) la modification de l’article 106 et l’introduction d’un nouvel article 125a dans la Constitution cantonale. Ces deux modifications concernent la réorganisation du ministère public du canton: celui-ci sera désormais élu par le Grand Conseil, mais rattaché au Conseil d’Etat (LT, 28.9; vd.ch).
ZUG: Änderung des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen. Mit der Revision wird die Beurkundungstätigkeit liberalisiert, insbesondere können Grundstücksgeschäfte neu auch durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte öffentlich beurkundet werden. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.zg.ch).
ZÜRICH: 1) Änderung des Notariatsgesetzes. Mit der Revision werden die Kosten für den Eintrag einer Handänderung von 2,5 auf 1,5‰ des Verkehrswerts der Liegenschaft gesenkt. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 10.2., 10.3.).
– 2) Änderung des Gemeindegesetzes. Der Erlass dient der Umsetzung des neuen Bundesrechts, welches die Harmonisierung der Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden vorschreibt. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 8.12.; www.zh.ch).
– 3) Gesetz über den Beitritt zum Konkordat gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zh.ch).
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