Année politique Suisse 2009 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
AARGAU: 1) Volksinitiative für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung im Kanton Aargau. Die Initianten fordern, dass die im Energiegesetz festgeschriebene Kompetenz des Regierungsrats zum Verkauf von 49% der Aktien der AEW Energie AG zum Grossen Rat (und damit indirekt zum Volk) verschoben wird. Das von der SP lancierte Volksbegehren kommt zustande (AZ, 12.2., 23.12.).
– 2) „Energie-Initiative“. Der Grosse Rat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung und in der Volksabstimmung vom 17.5. wird es mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,2% verworfen; Stimmbeteiligung: 39,7% (AZ, 7.1., 18.5.; www.ag.ch; vgl. SPJ 2008, S. 285).
APPENZELL INNERRHODEN: Änderung des Energiegesetzes. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 26.4. gutgeheissen (SGT, 10.2.; www.ai.ch; vgl. SPJ 2008, S. 285).
BASEL-LANDSCHAFT: Volksinitiative „Weg vom Öl – hin zu erneuerbaren Energien“. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats sieht vor, dass bis 2050 die Hälfte des Energieverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden soll; die Initianten wollen dieses Ziel bereits 2030 erreichen (BaZ, 13.3.; www.bl.ch; vgl. SPJ 2008, S. 285).
BASEL-STADT: Energiegesetz. Der neue Erlass umfasst u.a. die Förderung von Solarenergie, ein Obligatorium für die Minergiebauweise sowie ein Verbot von Heizpilzen im Freien. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 15.1.).
BERN: 1) Energiegesetz. Mit dem neuen Erlass wird u.a. während 15 Jahren eine Förderabgabe für energetische Sanierungen von 0,5 bis 1 Rappen pro Kilowattstunde verbrauchtem Strom erhoben. Zudem sind Eigentümer von Wohnbauten, welche vor 1990 erstellt wurden, verpflichtet, innerhalb von zehn Jahren den Gebäudeenergieausweis der Kantone (Geak) anzuschaffen. Wohnbauten der laut Geak schlechtesten Effizienzklasse müssen innerhalb von 15 Jahren so umgebaut werden, dass sie um eine Klasse besser werden (Sanierungspflicht). Eine weitere Neuerung bildet die Verpflichtung der 34 grössten Gemeinden des Kantons einen sog. Energierichtplan zu erstellen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (Bund, 18.11., 19.11.).
– 2) Volksinitiative „Bern erneuerbar“. Die Initianten fordern, dass spätestens ab 2050 grundsätzlich der gesamte Strombedarf sowie der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Das von der GP lancierte Volksbegehren wird eingereicht (Bund, 7.1., 16.4., 14.11.).
FRIBOURG : Le Grand Conseil a approuvé à l’unanimité une modification de la loi sur l’énergie introduisant l’obligation pour les nouvelles constructions de chauffer l’eau avec un bilan CO2 neutre ou, si c’est impossible, de compenser intégralement les émissions polluantes (Lib., 14.11).
GLARUS: Änderung des Energiegesetzes. Im Zentrum der Revision steht die Anpassung der Vorschriften über eine sparsame und rationelle Energieverwendung im Gebäudebereich. Die Vorlage wird an der Landsgemeinde vom 3.5. gutgeheissen. Der Memorialsantrag der GP, mit dem die Initianten bis 2020 eine Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) am Endenergieverbrauch fordern, wird auf die Landsgemeinde 2010 verschoben (www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: 1) Stromversorgungsgesetz. Beim neuen Erlass handelt sich um eine Anschlussgesetzgebung, die mit der nationalen Strommarktliberalisierung nötig wurde. Im Zentrum steht die Bezeichnung der Netzgebiete, wobei die Gemeindehoheit bei der Stromversorgung unangetastet bleibt. Die Vorlage wird vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 24.4.).
– 2) Volksinitiative für eine nachhaltige Energiepolitik. Die Initianten fordern, dass der Anteil an erneuerbaren Energien bis 2025 verdoppelt wird. Das Volksbegehren wird von der GLP lanciert (BüZ, 4.7.).
LUZERN: Volksinitiative für günstige Strompreise und sichere Arbeitsplätze. Die Initianten wollen den Kanton verpflichten, für eine kostengünstige und effiziente Energieversorgung zu sorgen. Das von der Interessengemeinschaft „Glasfaser und Energie“ lancierte Volksbegehren wird eingereicht (NLZ, 18.8., 19.11.).
NEUCHATEL : 1) Suite à un vif affrontement gauche/droite, le Grand Conseil a approuvé, par 57 voix contre 41, un projet de révision de la loi sur l’énergie visant à diminuer fortement la consommation énergétique du patrimoine bâti. Le texte adopté prévoit notamment l’obligation d’installer des panneaux solaires (thermiques et photovoltaïques) sur les bâtiments neufs, l’interdiction du chauffage électrique dans les nouvelles constructions, des normes d’isolation plus sévères, l’introduction d’une certification énergétique assortie d’une obligation d’assainissement, un système de subventionnement et la possibilité de déduire fiscalement les coûts d’assainissement. Après de vaines tentatives pour transformer les obligations en incitations, les groupes bourgeois ont lancé le référendum conjointement avec les milieux immobiliers. Le référendum a abouti. Suite aux élections cantonales qui ont vu un renversement de majorité au Conseil d’Etat en faveur de la coalition bourgeoise, le gouvernement a fait volte-face et pris part à la campagne contre la nouvelle loi. Lors de la votation, la loi, soutenue par le PS, les Verts et Ecologie libérale, a été rejetée par 64,8% des votants (participation : 46,5%) (Exp., 6.2, 18.2, 1.4, 2.4, 23.7, 1.10 et 30.11). – 2) Le Grand Conseil a adopté, par 55 voix contre 53, une révision de la loi sur l’énergie visant à compliquer la vente d’actions de l’entreprise électrique Groupe E, propriété des collectivités publiques neuchâteloises. Le canton et les communes détentrices d’actions ne pourront vendre leurs participations qu’à d’autres collectivités publiques du canton (Exp., 30.9).
NIDWALDEN: 1) Änderung des kantonalen Energiegesetzes. Im Zentrum der Revision stehen die Förderung erneuerbarer Energien und eine sparsame Energienutzung. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
– 2) Volksinitiative für den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie. Die Initianten fordern, dass der Kanton innerhalb der nächsten 30 Jahre aus der Atomenergie aussteigt und sich stattdessen auf verschiedene, v.a. erneuerbare Energieträger abstützt. Das von der SP lancierte Volksbegehren wird eingereicht (NLZ, 31.10.).
SANKT GALLEN: Nachtrag zum Energiegesetz. Mit der Revision werden die Forderungen der „Energie-Initiative“ erfüllt. Insbesondere soll die Produktion von Energie aus Wasser, Sonne, Holz, Biomasse und Geothermie bis 2020 gegenüber 2005 verdoppelt werden. Ferner zielen die neuen Bestimmungen darauf ab, den Energieverbrauch durch Bauvorschriften für Neubauten sowie durch verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnungen bei Mehrfamilienhäusern zu senken. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; die „Energie-Initiative“ ist damit erledigt (SGT, 22.4., 3.6.; www.sg.ch).
SCHWYZ: Initiative „für eine aktive Schwyzer Energiepolitik – Mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien“. Das von der SP lancierte Volksbegehren wird eingereicht. Der Gegenvorschlag der Regierung zur Änderung des Energiegesetzes sieht vor, die Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme durch den Kanton finanziell zu fördern, sofern auch der Bund einen Beitrag leistet. Der Kantonsrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung und heisst den Gegenvorschlag der Regierung gut. In der Volksabstimmung vom 29.11. werden das Energiegesetz mit 67,8% der Stimmen angenommen und die Volksinitiative mit einem Nein-Stimmenanteil von 53% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 48,4% (NLZ, 17.9., 30.11.; www.sz.ch).
THURGAU: 1) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung. Mit dem Erlass werden die formellen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Bundesrechts geschaffen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (www.tg.ch).
– 2) Thurgauer Energieinitiativen „effizient und erneuerbar – natürlich Thurgau“ (Verfassungs- und Gesetzesinitiative). Die Initianten wollen die Grundsätze der Thurgauer Energiepolitik in der Kantonsverfassung verankern und den Beitrag für die Förderung alternativer Energien von heute 7 bis 10 Mio Fr. auf 20 bis 30 Mio Fr. erhöhen. Sie verlangen, dass neben den allgemeinen Staatsmitteln auch die Erträge aus Beteiligungen an den Energiegesellschaften für diesen Zweck verwendet werden. Die Volksbegehren werden von einer breiten Allianz aus Politikern, Energiefachleuten und Verbänden lanciert (SGT, 1.7.; www.tg.ch).
VAUD : Lors de la votation du 29 novembre, les citoyens vaudois ont rejeté à 64,4% (participation : 51,1%) la prolongation illimitée de l’exploitation de le centrale nucléaire de Mühleberg (24h, 28.11; vd.ch; cf. supra, partie I, 6a (Centrales nucléaires)).
ZÜRICH: 1) Volksinitiative für eine sichere und saubere Stromversorgung. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats sieht einen Förderkredit in der Höhe von 32 Mio Fr. vor. Der Kantonsrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung und heisst den Gegenvorschlag gut. Daraufhin zieht die GP das Volksbegehren zurück (NZZ, 1.9.; www.zh.ch; vgl. SPJ 2008, S. 285).
– 2) Volksinitiative „für eine 2000-Watt-Gesellschaft“. Der Gegenvorschlag der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt zur Änderung des Energiegesetzes verankert u.a. den Grundsatz, dass sich die Zürcher Energiepolitik künftig am Ziel des sparsamen Umgangs mit Primärenergien und der kontinuierlichen Senkung des Energieverbrauchs auszurichten hat. Der Kantonsrat befürwortet den Gegenvorschlag und empfiehlt das Volksbegehen zur Ablehnung. Dieses wird daraufhin von der GLP zurückgezogen (NZZ, 16.6., 1.9.; www.zh.ch; vgl. SPJ 2008, S. 285).
– 3) Volksinitiative „Umweltschutz statt Vorschriften“. Die Initianten wollen u.a., dass Energiesanierungen an Altbauten ohne Bewilligung vorgenommen werden dürfen, sofern das Äussere des Gebäudes nicht verändert wird. In den Fällen wo auch künftig Bewilligungsverfahren nötig sind, fordern sie eine zügigere Abwicklung. Das Volksbegehren wird von der FDP lanciert (NZZ, 23.10.).
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