Année politique Suisse 2009 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
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Übrige Verkehrsfragen –
Autres questions relatives au trafic
APPENZELL AUSSERRHODEN: Änderung des Staatsstrassengesetzes. Die Vorlage regelt die Kosten- und Lastenverteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton neu und schafft Klarheit beim baulichen und betrieblichen Unterhalt der Kantons- und Gemeindestrassen. Die Änderungen werden vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 31.3.; www.ar.ch).
BASEL-STADT: 1) Volksinitiative „Ja zur Tramstadt Basel“. Das Volksbegehren wird eingereicht (BaZ, 15.9.; vgl. SPJ 2008, S. 286).  – 2) Volksinitiative für einen starken öffentlichen Fuss- und Veloverkehr. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats sieht vor, im Umweltgesetz das Ziel einer Kanalisierung des Verkehrs auf dem übergeordneten Strassennetz zu verankern. Ausserdem soll der Langsamverkehr mit einem Rahmenkredit von 10 Mio Fr. gefördert werden (BaZ, 18.11.; www.bs.ch).  – 3) Volksinitiative „Freie Bahn!“. Das Volksbegehren kommt nicht zustande (www.bs.ch; www.fdp-bs.ch; vgl. SPJ 2008, S. 286).  – 4) Grossratsbeschluss betreffend Umgestaltung und Sanierung Luzernerring/Wasgenring. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird die Vorlage mit 51,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 43,3% (BaZ, 28.9.; www.bs.ch).
BERN: Änderung des Gesetzes über die Fahrzeugsteuern. Mit der Revision werden die Motorfahrzeugsteuern nach ökologischen Kriterien ausgestaltet. Die Besitzer von Fahrzeugen der effizienten Kategorien A und B der Energieetikette des Bundes profitieren von einem Steuerbonus, während diejenigen mit Fahrzeugen der Energieeffizienzklassen E bis G mehr bezahlen müssen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (Bund, 1.9., 19.11.).
FRIBOURG : Le Grand Conseil a adopté à l’unanimité une modification de la loi sur les routes rendant l’aménagement de pistes cyclables obligatoire lors de la construction, réfection ou correction de routes cantonales (Lib., 9.10).
GENEVE : 1) Appuyée par la gauche et le PDC, l’association actif-trafiC a lancé début mars une initiative législative visant à sécuriser piétons et cyclistes. Pratiquement, elle demande que le canton se dote d’un plan directeur des aménagements cyclables et pédestres à réaliser. Sur cette base, l’Etat et les communes auraient 8 ans pour réaliser des pistes cyclables continues, directes et sûres, des stationnements pour vélos abrités, sécurisés et proches des arrêts de transports publics, ainsi que des passages pour piétons dotés, si besoin, d’un îlot central permettant de traverser la chaussée en deux temps. L’initiative a été déposée début juillet avec plus de 14 000 signatures (TG, 5.3 et 3.7). – 3) Le Parti libéral, soutenu par des élus MCG et UDC, a lancé le référendum à l’encontre du crédit complémentaire de 113 millions de francs destiné à financer une partie des surcoûts du CEVA que le Grand Conseil a voté en juin. Le référendum a abouti au mois d’août avec plus de 12 000 signatures. Lors de la votation populaire du 29 novembre, les citoyens genevois ont plébiscité le crédit supplémentaire de 113 millions pour le CEVA par 61,2% (participation : 55,2%) (TG, 18.7 et 18.8; LT, 30.11; cf. supra, partie I, 6b (Chemin de fer)).  – 4) Lors de la votation populaire du 8 février, la disposition légale favorisant la perception de la taxe sur les véhicules à moteur et les bateaux a été acceptée à 90,4% (participation : 54,8%) (TG, 9.2).
GLARUS: Memorialsantrag zur kostenlosen Benützung aller öffentlichen Verkehrsmittel im Glarnerland. Der Landrat erklärt das Begehren der Juso für erheblich, die Landsgemeinde wird nun darüber befinden (SGT, 19.2.).
JURA : L’association Mobilitant.org a lancé une initiative populaire demandant que tous les projets de zones où la circulation est limitée à 30 km/h soient soumis à l’approbation du peuple (QJ, 15.4).
LUZERN: 1) Volksinitiative „mehr fürs Velo“. Das Volksbegehren wird eingereicht (NLZ, 28.4.; vgl. SPJ 2008, S. 286).  – 2) Gesetz über den öffentlichen Verkehr. Mit dem Erlass wird die Parallelstruktur – in deren Rahmen für den öffentlichen Überlandverkehr der Kanton und für die ÖV-Leistungen in der Stadtregion der Zweckverband öffentlicher Agglomerationsverkehr zuständig war – beseitigt und es entsteht ein kantonsweiter Verkehrsverbund in der Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 27.5., 23.6.).  – 3) Kredit von 20 Mio Fr. für die Planung eines Tiefbahnhofs in Luzern. In der Volksabstimmung vom 29.11. wird die Vorlage mit 74,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 52,6% (NLZ, 30.11.; www.lu.ch).  – 4) Volksinitiative „Bussengelder für Steuerrabatte“. Der Kantonsrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung und in der Volksabstimmung vom 17.5. wird es mit einem Nein-Stimmenanteil von 72,3% verworfen; Stimmbeteiligung: 38,8% (NLZ, 27.1., 18.5; vgl. SPJ 2008, S. 286).
SANKT GALLEN: Volksinitiative „Vorfinanzierung von Schieneninfrastrukturprojekten“. Das Volksbegehren wird eingereicht. Die Regierung heisst es gut und schlägt dem Kantonsrat eine Anpassung des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vor (SGT, 15.5., 18.12.; vgl. SPJ 2008, S. 286).
SCHWYZ: 1) Änderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Mit der Revision werden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass der Kanton auch ohne Bundeshilfe Beiträge bzw. Darlehen an Transportunternehmen gewähren kann. Die Vorlage wird vom Kantonsrat verabschiedet und in der Volksabstimmung vom 29.11. mit 76,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 48,3% (NLZ, 30.11.; www.sz.ch).  – 2) Volksinitiative für tiefere Fahrzeugsteuern. Der Gegenvorschlag der Regierung sieht vor, die Motorfahrzeugsteuern, welche gegenwärtig vom Kantonsrat festgelegt werden, künftig dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Nicht eingehen will die Regierung dagegen auf die Forderung nach einer Neuberechnung der Steuern mit dem Mischtarif „Leistung pro Nutzlast“, weil das System zu kompliziert sei und tendenziell die grossen Fahrzeuge begünstige und die leichten und damit energieeffizienten verteuere (NLZ, 20.1., 26.5.).
SOLOTHURN: Verordnung über die Erhebung der Steuern für Motorfahrzeuge. Mit der Revision werden Personenwagen nach ihrer Energieeffizienz besteuert. Die Besitzer von Fahrzeugen der effizienten Kategorien A bis C der Energieetikette des Bundes profitieren von einem Steuerbonus, während diejenigen mit Fahrzeugen der Energieeffizienzklassen D bis G mehr bezahlen müssen. Bei älteren Autos ohne Energieetikette und bei allen anderen Fahrzeugen ist weiterhin der Hubraum für die Höhe der Motorfahrzeugsteuer massgebend. Die Vorlage wird vom Kantonsrat verabschiedet; das Referendum der SVP kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird die Änderung mit einem Nein-Stimmenanteil von 67,2% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 41% (SZ, 7.1., 5.3., 14.5., 28.9.).
URI: Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuern. Mit der Revision werden Personenwagen der Energieeffizienzklasse A während vier Jahren von den Strassenverkehrssteuern befreit, ineffiziente Fahrzeuge dagegen mit einem Zuschlag belegt. Die Vorlage wird vom Landrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 29.11. wird sie mit 65,9% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 51,4% (NZZ, 3.9.; NLZ, 30.11.; www.ur.ch).
ZÜRICH: 1) Volksinitiative für mehr Veloverkehr. Im Januar stellt sich heraus, dass „Pro Velo“ das Volksbegehren zu früh zurückgezogen hat. Anders als die Initianten meinten, hat der Kantonsrat das Geschäft mit der Ablehnung der Initiative und der Beauftragung des Regierungsrats mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags nicht abschliessend behandelt, sondern nur einen Zwischenentscheid gefällt. In einer zweiten Runde hätte nämlich der Gegenvorschlag erneut der Initiative gegenübergestellt werden müssen. Mit dem Rückzug des Volksbegehrens ist das Geschäft samt Gegenvorschlag juristisch erledigt. Weil sich im Kantonsrat ein klarer politischer Wille zur Veloförderung abgezeichnet hat, beauftragt der Regierungsrat die Volkswirtschaftsdirektion dennoch mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Programms (NZZ, 9.1.; vgl. SPJ 2008, S. 286).  – 2) „Verkehrssicherheitsinitiative“. Das Volksbegehren wird vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen (NZZ, 30.6.; vgl. SPJ 2008, S. 286 f.).  – 3) Volksinitiative „halbstündliche S-Bahn für alle“. Der Kantonsrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung und heisst den Gegenvorschlag des Regierungsrats zur Änderung der Angebotsverordnung gut. Die geänderten Bestimmungen sehen vor, dass die S5 und die S29 bei Vollendung der Durchmesserlinie Zürich ab 2016 halbstündlich verkehren. Im Tösstal von Bauma bis Rüti ist das erst ab 2018 möglich, weil nach Angaben von SBB und ZVV zuvor der Bahnkorridor Flughafen-Winterthur zu erweitern ist. In der Volksabstimmung vom 17.5. wird die Volksinitiative mit einem Nein-Stimmenanteil von 63,3% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 39,2% (NZZ, 6.1., 18.5.; vgl. SPJ 2008, S. 287).  – 4) Volksinitiative für eine faire und ausgewogene Verteilung des Fluglärms um den Flughafen Zürich. Der Kantonsrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung und heisst zwei Behördeninitiativen gut. Mit der Ersten fordern die Initianten eine Änderung des Gesetzes über den Flughafen Zürich. Sie wollen eine Beschränkung der Flugbewegungen bei 320 000 pro Jahr und mindestens acht Stunden Nachtsperrzeit. Die Initianten der zweiten Behördeninitiative verlangen, dass im Gesetz über den Flughafen Zürich der Neu- und Ausbau von Pisten verboten wird. Gegen dieses Verbot für Neu- und Ausbauten von Pisten kommt ein Behördenreferendum der bürgerlichen Parteien zustande. Ausserdem wird ein konstruktives Referendum des Vereins „Flugschneise Süd – Nein“ (VFSN) eingereicht. Zusätzlich zum Pistenbauverbot fordert der VFSN ein Verbot für den Bau von Schnellabrollwegen sowie für die Benutzung neuer Anflugrouten über dicht besiedeltem Gebiet, namentlich des Südanflugs. Zudem möchte er die Mitbestimmungsrechte des Regierungsrats im Verwaltungsrat des Flughafens stärken. Der Kantonsrat lehnt das konstruktive Referendum ab und erklärt den Passus zur stärkeren Mitbestimmung des Regierungsrats im Flughafen-Verwaltungsrat für ungültig, weil dies mit den Rechten des Flughafen-Zürich-AG-Grossaktionärs Kanton Zürich nicht vereinbar wäre. Die Initiative für eine faire und ausgewogene Verteilung des Fluglärms um den Flughafen Zürich wird in der Volksabstimmung vom 27.9. mit einem Nein-Stimmenanteil von 75,2% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 39,1% (NZZ, 24.2., 1.4., 4.4., 29.4., 26.6., 28.9., 1.12.; www.zh.ch; vgl. SPJ 2007, S. 311).