Année politique Suisse 2009 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
AARGAU: Änderung des Baugesetzes. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet; dabei wird die in 1. Lesung noch gutgeheissene Mehrwertabgabe abgelehnt. Das Behördenreferendum von SP und GP – die den Erlass wegen der Streichung der Mehrwertabgabe ablehnen – kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird die Revision mit 55% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 34,6% (AZ, 11.3., 28.9.; ; vgl. SPJ 2008, S. 287).
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APPENZELL INNERRHODEN: 1) Änderung des Baugesetzes. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 2. Lesung an die Standeskommission zurückgewiesen. Diese soll u.a. der Frage nachgehen, wie der künftigen Bautätigkeit Leitplanken gegeben werden können, so dass die Landschaft in ihrer Schönheit gewahrt bleibt und die appenzellische Baukultur gestärkt wird (SGT, 10.2.; ; vgl. SPJ 2008, S. 287).
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– 2) Einzelinitiative zur Abschaffung der Popularbeschwerde, d.h. der Einsprachemöglichkeit für alle Kantonseinwohner auch ohne persönliche Betroffenheit. Der Grosse Rat empfiehlt das Begehren zur Ablehnung und heisst den Gegenvorschlag des Regierungsrats zur Ergänzung des Baugesetzes gut. Dieser sieht vor, dass für offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen Verfahrenskosten bis zu 3000 Fr. erhoben werden. Die Landsgemeinde hält an der Popularbeschwerde fest, stimmt aber dem Gegenvorschlag zu (NZZ, 27.4.; www.ai.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes. Mit der Revision dürfen die Gemeinden im Rahmen der Nutzungsplanung Gebiete festlegen, in welchen keine Mobilfunkantennen zulässig sind. Sie müssen aber nachweisen, dass eine qualitativ gute Versorgung gewährleistet bleibt und der Wettbewerb unter den Anbietern funktioniert. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 10.12.; ).
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BASEL-STADT: 1) Volksinitiative „der Landhof bleibt grün“. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats sieht auf dem Landhof drei Neubauten mit 80 Wohnungen und einer maximalen Bauhöhe von 18 Metern vor. Mindestens 85% der Arealfläche müssen unbebaut bleiben und im südöstlichen Teil soll eine zusammenhängende Grünanlage entstehen, die der Quartierbevölkerung zugute kommt. Der Grosse Rat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung und heisst den Gegenvorschlag gut (BaZ, 17.9.; vgl. SPJ 2007, S. 311).
– 2) Volksinitiative zum Schutz von Basler Familiengartenarealen. Das vom Zentralverband der „Familiengärtner-Vereine Basel“ lancierte Volksbegehren wird eingereicht; der Grosse Rat erklärt es für rechtlich zulässig ().
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BERN: Revision des Baugesetzes und des Koordinationsgesetzes. Die Änderungen werden vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (Bund, 29.1.; vgl. SPJ 2008, S. 287).
FRIBOURG : Le Grand Conseil a adopté à l’unanimité une très modeste révision de la loi sur l’assurance des bâtiments contre l’incendie et les autres dommages afin de l’adapter à la nouvelle ordonnance fédérale sur les droits de timbres (Lib., 15.12 et 17.12).
LUZERN: 1) Änderung des Bau- und Planungsgesetzes. Mit der Revision müssen Gemeindebehörden bei Bagatellverstössen nicht mehr Anzeige erstatten. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 26.5.; ).
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– 2) Änderung des Gesetzes über den Schutz von Kulturdenkmälern sowie des Planungs- und Baugesetzes. Mit der Revision werden alle erhaltens- und schützenswerten Bauten in ein Inventar aufgenommen. Die Objekte sind damit nicht automatisch geschützt; das Inventar dient vorwiegend der Information. Die Änderungen werden vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 27.1., 7.4.; ).
www.lu.ch
OBWALDEN: Zwei Nachträge zum Baugesetz. Die Änderungen umfassen die dringliche Umsetzung der Richtplanung auf dem Gebiet der Baulandverfügbarkeit sowie im Bereich Zonen mit hoher Wohnqualität (sog. Sonderbauzonen für Reiche) und Arbeitsgebiete von kantonalem Interesse. Die Änderungen werden vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Das Referendum der GP gegen den zweiten Nachtrag kommt zustande und in der Volksabstimmung vom 29.11. wird die Einführung von Sonderwohnzonen für Vermögende mit einem Nein-Stimmenanteil von 62,3% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 60,5% (NLZ, 14.3., 23.5., 9.6., 30.11.; ).
www.ow.ch
SCHWYZ: Änderung des Enteignungsgesetzes. Mit der Revision werden Lücken im Enteignungsrecht geschlossen sowie fehlende Verfahrensbestimmungen erlassen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat verabschiedet und in der Volksabstimmung vom 27.9. mit 66,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 36,8% (NLZ, 28.9.; ).
www.sz.ch
URI: Planungs- und Baugesetz. Mit dem neuen Erlass werden die kantonalen Bestimmungen dem Bundesrecht angepasst und soweit als möglich und sinnvoll gestrafft und vereinheitlicht. Ein weiterer Aspekt bildet die Schaffung zukunftstauglicher Raumplanungsinstrumente. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. Lesung verabschiedet (www.ur.ch).
VALAIS : 1) Le Grand Conseil a refusé à l’unanimité d’entrer en matière sur un projet de modification de la loi concernant l’application de la loi fédérale sur l’aménagement du territoire et de la loi réglant l’application de la loi fédérale sur l’acquisition d’immeubles par des personnes à l’étranger. Le Conseil d’Etat avait lui-même recommandé ce refus, au motif que le projet présenté en réponse à une motion était contraire au droit fédéral et violait l’autonomie communale en imposant de nouvelles limitations en matière d’acquisition et de construction d’immeubles dans les régions touristiques (NF, 10.9). – 2) Afin de conformer le droit cantonal à la jurisprudence du Tribunal fédéral, le Conseil d’Etat a présenté un projet de loi modifiant la loi sur les constructions en portant à 30 jours la durée de l’enquête publique et, par là même, du délai de recours. Le texte proposé prévoit toutefois des exceptions pour des projets de faible ampleur (NF, 11.11 et 13.11).
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