Année politique Suisse 2009 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Kranken- und Unfallversicherung –
Assurance-maladie et accidents
APPENZELL AUSSERRHODEN: Änderung des Krankenversicherungsgesetzes. Mit der Revision erfolgt die Finanzierung der Prämienverbilligungen ausschliesslich durch den Kanton. Ausserdem werden die Prämienverbilligungen nicht mehr an die Versicherten sondern direkt an die Versicherer bezahlt. Dadurch soll vermieden werden, dass Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, Prämienverbilligungen kassieren. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 31.3.; www.ar.ch).
GRAUBÜNDEN: Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung. Mit der Revision wird ein Mammografie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs eingeführt. Die Vorlage wird vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 28.8.).
LUZERN: Volksinitiative für faire Prämienverbilligungen. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats zur Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes sieht vor, dass die Kantonsbeiträge an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst werden, während die Initianten fordern, dass ein Anspruch auf Prämienverbilligung bestehen soll, sobald die Krankenkassenprämien 10% des anrechenbaren Einkommens übersteigen. Der Kantonsrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung und heisst den Gegenvorschlag gut (NLZ, 11.8.; www.lu.ch; vgl. SPJ 2008, S. 290).
OBWALDEN: Gesetzesinitiative zur Prämienverbilligung. Die Initianten fordern, dass die Beiträge zur individuellen Prämienverbilligung jährlich um den prozentualen Anstieg der kantonalen Durchschnittsprämien angehoben werden. Das von Vertretern der CSP, der SP, der GP und der Gewerkschaften lancierte Volksbegehren wird eingereicht (NLZ, 6.6.).
SANKT GALLEN: III. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung. Mit der Revision führen Abweichungen von der gesetzlichen Unter- bzw. Obergrenze des für Prämienverbilligungen vorgesehenen Betrags in den Folgejahren zu einer Anpassung: Unterschreitungen der Untergrenze werden in den Folgejahren anteilmässig zum oberen und unteren Grenzwert hinzugerechnet. Umgekehrt werden Überschreitungen der Obergrenze in den Folgejahren vom oberen und unteren Grenzwert abgezogen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat verabschiedet (www.sg.ch).
SOLOTHURN: Volksinitiative für eine wirksame Verbilligung der Krankenkassenprämien. Die Initianten fordern, dass der Kantonsbeitrag für die Prämienverbilligung bei 120% des Bundesbeitrags festgesetzt wird, derzeit liegt er bei 80%. Das von der SP lancierte Volksbegehren wird eingereicht und der Regierungsrat erarbeitet einen Gegenvorschlag (SZ, 21.2., 26.3., 14.5.).
ZÜRICH: Volksinitiative „tragbare Krankenkassenprämien für alle“. Die Initianten wollen den Kanton verpflichten, befristet von 2010 bis 2012 115% der Bundesbeiträge zu entrichten. Gegenwärtig bezahlt der Kanton gleich viel an die Prämienverbilligung wie der Bund, nämlich 300 Mio Fr. Das von der AL lancierte Volksbegehren wird eingereicht (NZZ, 15.8., 21.11.).