Année politique Suisse 2009 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Kulturförderung – Promotion de la culture
AARGAU: Kulturgesetz. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (AZ, 1.4.; vgl. SPJ 2008, S. 298).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Archivgesetz. Mit dem neuen Erlass wird eine rechtliche Grundlage für die Sicherung von Dokumenten und Archivgut sowie für den Zugang dazu geschaffen. Ebenfalls geregelt werden Organisation und Tätigkeit der Archive von Kanton und Gemeinden. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.ar.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: Filmgesetz. Mit dem Erlass wird der Jugendschutz bei Kinofilmen verstärkt und auf den Computerspiel-, DVD- und Videohandel ausgeweitet. Das Verkaufspersonal wird gesetzlich verpflichtet, an der Kasse im Zweifelsfall einen Ausweis zu verlangen. Bei besonders brutalen Filmen besteht die Möglichkeit, sie erst ab 18 statt wie bisher ab 16 Jahren freizugeben. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. Lesung verabschiedet (BaZ, 15.9.).
BASEL-STADT: Kulturförderungsgesetz. Mit dem Erlass werden die Rahmenbedingungen für die bisher nicht formell-gesetzlich geregelte kantonale Kulturförderung festgelegt. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 22.10.; www.bs.ch).
BERN: Archivierungsgesetz. Mit dem neuen Erlass wird das Archivwesen erstmals auf Gesetzesstufe geregelt, dabei hält der Kanton am liberalen Zugang zu den öffentlichen Archiven fest. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (Bund, 1.4.; www.be.ch).
LUZERN: Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Rahmenerlass ermöglicht die Unterstützung von Programmen, welche bspw. der Prävention von Jugendgewalt oder der Förderung von Freiwilligenarbeit dienen. Zudem bildet er die rechtliche Grundlage der Kommission für Gesellschaftsfragen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Das von FDP und SVP ergriffene Referendum kommt zustande (NLZ, 23.6., 15.9., 17.11.).
OBWALDEN: Kulturbeitrag des Kantons Obwalden an Luzerner und Zürcher Kultureinrichtungen. In der Volksabstimmung vom 8.2. wird die Vorlage mit einem Nein-Stimmenanteil von 54% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 53,9% (NLZ, 9.2.; www.ow.ch; vgl. SPJ 2008, S. 298).
SANKT GALLEN: Nachtrag zum Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft „Theater Sankt Gallen“. Der Kantonsbeitrag von 19 Mio Fr. wird künftig zu 40% aus dem Lotteriefonds und zu 60% aus der allgemeinen Staatskasse finanziert. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet und in der Volksabstimmung vom 27.9. mit 51,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 42,4% (SGT, 22.4., 3.6., 28.9.).
URI: Volksinitiative „Schutz der Rütliwiese“. Das Volksbegehren wird vom Landrat für ungültig erklärt (NLZ, 12.2.; vgl. SPJ 2008, S. 274).