Année politique Suisse 2009 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
Grundrechte
Das Parlament hiess die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum
Übereinkommen der UNO gegen Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen im Berichtsjahr gut. In der Differenzbereinigung setzte sich der Beschluss des Nationalrats, der neu zu schaffenden Kommission die Kompetenz zur Einrichtung eines ständigen Sekretariats zu erteilen, auch in der kleinen Kammer durch. In der Schlussabstimmung im Nationalrat votierte auch eine klare Mehrheit der ursprünglich opponierenden SVP-Fraktion für das UNO-Übereinkommen
[1].
Der Nationalrat befasste sich als erster mit den Gesetzesrevisionen zur
Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofs. Die SVP-Fraktion unterstützte als einzige und erfolglos einen Nichteintretensantrag einer Kommissionsminderheit. Sie begründete dies vor allem damit, dass die schweizerische Gesetzgebung ausreiche, um Völkermord und Kriegsverbrechen zu verfolgen. In der Detailberatung wurde ein Antrag der Linken abgelehnt, den Bestimmungen über die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Terrorismus rückwirkende Geltung zuzuschreiben. Ein vor allem von der Linken unterstützter Vorschlag, die Mindeststrafe für Völkermord auf zehn Jahre festzulegen, konnte sich gegen den Antrag des Bundesrates von fünf Jahren durchsetzen. Die Regierung hatte vergeblich argumentiert, dass es in diesem Bereich unterschiedlich schwere Verbrechen gebe und deshalb eine grössere Bandbreite bis zur maximal möglichen lebenslangen Freiheitsstrafe sinnvoll sei
[2].
Die 2007 von den Schweizer Demokraten lancierte
Volksinitiative für die Abschaffung des Antirassismusgesetzes kam nicht zustande. Die nur von der Freiheitspartei und der PNOS, nicht aber von der SVP unterstützte SD vermochte nicht genügend Unterschriften zu sammeln. Eine parlamentarische Initiative Hess (sd, BE) zur ersatzlosen
Streichung der Rassismusstrafnorm lehnte der Nationalrat in der Frühjahrssession ab. Für diese Initiative hatte sich die SVP ausgesprochen
[3].
Im Juli eröffnete das EJPD die Vernehmlassung über ein Verbot der öffentlichen Verwendung, Verbreitung und der Ein- und Ausfuhr von
rassistischen Symbolen wie zum Beispiel das Hakenkreuz. Ein solches Verbot hatte der Nationalrat 2005 mit einer Motion gefordert. Als rassistisch gelten nach den geplanten Bestimmungen insbesondere Symbole des Nationalsozialismus und auch deren Abwandlungen, die in rechtsextremen Kreisen als Ersatz verwendet werden. Diese Vorschläge stiessen in der Konsultation auf breiten Widerstand. Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz gab zu bedenken, die vorgesehenen Bestimmungen seien nur schwer anzuwenden. Dagegen sprachen sich auch die FDP, die SVP und die Grünen aus, während sich CVP und SP nicht zur Vorlage äusserten
[4].
[1]
AB SR, 2009, S. 96 f. und 280;
AB NR, 2009, S. 594;
BBl, 2009, S. 2109 ff. Siehe
SPJ 2008, S. 18.
[2]
AB NR, 2009, S. 68 ff. Siehe
SPJ 2008, S. 18 f.
[3]
BaZ, 3.2.09;
SPJ 2007, S. 18 (Volksinitiative);
AB NR, 2009, S. 60 ff. (pa.Iv.)
[4]
BBl, 2009, S. 5151;
NZZ, 2.7. und 3.11.09;
TA, 2.7.09. Siehe
SPJ 2005, S. 18.
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