Année politique Suisse 2009 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Datenschutz und Statistik
Viel zu reden gab die Ausweitung der
Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundesamtes für Statistik. Anlass war eine etwas missverständlich formulierte Information, dass die Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes von der Volkszählung auf die Arbeitsmarkterhebung Sake ausgedehnt werde, um deren Qualität zu verbessern. Das Bundesstatistikgesetz bietet die Möglichkeit, die Teilnahme an einer Erhebung des BFS für obligatorisch zu erklären. Dies wurde in einigen Medien so dargestellt, als ob in Zukunft die Beteiligung an allen, also auch nichtstaatlichen Befragungen obligatorisch sei und hohe Bussen für die Nichtteilnahme verhängt würden. Die SVP reagiert darauf mit der Einreichung einer parlamentarischen Initiative, welche auf Gesetzesebene festschreiben will, dass die Auskunftspflicht nur noch bei den regelmässigen Erhebungen im Rahmen der Volkszählung zulässig ist
[5].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die verschiedenen gegenwärtig in der öffentlichen Verwaltung existierenden
Identifikationsnummern für Unternehmen durch eine einzige unveränderliche Identifikationsnummer (UID) zu ersetzen. Dadurch sollen Doppelspurigkeiten, insbesondere auch bei statistischen Erhebungen vermieden und die Unternehmen administrativ entlastet werden. Zu diesem Zweck soll auch ein neues Register (UID-Register) geschaffen werden. Dieses löst aber keines der bestehenden offiziellen Register wie etwa das Handelsregister oder die Register der Steuerverwaltung ab, sondern enthält nur die für die Identifikation eines Unternehmens erforderlichen Informationen
[6].
[5]
Lib., 5.9.09;
TA, 8.10.09;
NZZ, 15.10.09. SVP: Pa. Iv. 09.480. Siehe dazu auch die Interpellationen Bischofberger (cvp, AI) in
AB SR, 2009, S. 1276 und Beilagen VI, S. 129 f. sowie Amstutz (svp, BE) und Pfister (cvp, ZG) in
AB NR, 2009, S. 2342 und Beilagen, VI, 331 f.
[6]
BBl, 2009, S. 7855 ff.
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