Année politique Suisse 2009 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Pornografie und Computerspiele
Im Einvernehmen mit dem Bundesrat lehnte der Ständerat eine im Vorjahr von der grossen Kammer überwiesene Motion Hochreutener (cvp, BE) als unpraktikabel ab, welche Kinder vor Gewaltdarstellung im Fernmeldebereich (d.h. auf Mobiltelefonen) schützen wollte [56].
Der Nationalrat überwies eine Motion Hochreutener (cvp, BE) für ein Verbot des Verkaufs von gewalttätigen Computerspielen (so genannte Ego-Shooter) an Kinder und Jugendliche. Obwohl der Bundesrat für Ablehnung plädierte, weil die rechtlichen Grundlagen für ein Verbot für die Darstellung von grausamer Gewalt bereits bestehen und Verkaufseinschränkungen unter dem Aspekt des Jugendschutzes in der Kompetenz der Kantone liegen, überwies der Nationalrat den Vorstoss. Noch weiter geht eine vom Nationalrat ebenfalls gutgeheissene Motion Allemann (sp, BE), die ein grundsätzliches Verbot der Herstellung, des Verkaufs und der Weiterverbreitung von Computerspielen fordert, bei denen „grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen“. In der Herbstsession verabschiedete der Nationalrat auch noch ein Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH), welches vom Bundesrat einen Forschungsbericht zum grundsätzlichen Gefährdungspotential von Computerspielen, namentlich auch in Bezug auf Suchtgefahr, fordert [57].
Da das sexuelle Mündigkeitsalter in der Schweiz 16 Jahre beträgt, ist die Prostitution von mindestens 16jährigen Jugendlichen nicht verboten. Ob das Parlament diesen Zustand ändern möchte, ist noch unklar. Der Nationalrat lehnte zwar in der Sommersession eine Motion Barthassat (cvp, GE) für einen neuen Straftatbestand mit 87 zu 69 Stimmen ab, akzeptierte aber am gleichen Tag mit 96 zu 76 Stimmen eine Motion Kiener-Nellen (sp, BE) für die Strafbarkeit von Freiern, die bei mindestens 16 Jahre alten Jugendlichen für sexuelle Dienstleistungen bezahlen [58].
 
[56] AB SR, 2009, S. 962. Siehe SPJ 2008, S. 29.
[57] AB NR, 2009, S. 1007 (Hochreutener), 1017 (Allemann) und 1804 (Schmid-Federer). Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Flückiger-Bäni, svp, AG (AB NR, 2009, Beilagen V, S. 503 f.); TA, 7.4.09. Vgl. auch unten, Teil I, 8c (Neue Kommunikationstechnologien).
[58] AB NR, 2009, S. 1011 (Barthassat) und 1018 (Kiener-Nellen); NLZ, 21.7.09; TG, 14.12.09.