Année politique Suisse 2009 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
Der Ständerat überwies die Motion Glanzmann (cvp, LU) aus dem Jahr 2008 für eine rasche Unterzeichnung der
Cybercrime-Konvention des Europarates ebenfalls
[31].
Als Zweitrat überwies auch die grosse Kammer eine Motion Burkhalter (fdp, NE), welche vom Bundesrat einen Bericht über die effizientesten Möglichkeiten zur
Bekämpfung der Internetkriminalität und darauf aufbauend eine nationale Strategie dazu fordert. Im Einvernehmen mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat auch eine Motion Büchler (cvp, SG) für eine Aufstockung des in der Bundesverwaltung mit der Bekämpfung von Computerkriminalität befassten Personals
[32].
Der Nationalrat überwies eine Motion Glanzmann (cvp, LU) für eine
Registrierungspflicht bei Wireless-Prepaid-Karten für Mobiltelefone
[33].
Der Nationalrat überwies eine Motion Schmid-Federer (cvp, ZH), welche der Polizei
verdeckte Ermittlungen nicht nur dann gestatten will, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, sondern bereits dann, wenn mit der Möglichkeit einer Straftat gerechnet werden muss. Der Bundesrat hatte im Nationalrat erfolglos dagegen argumentiert, dass eine derartige Regelung nicht in die eidgenössische Strafprozessordnung gehöre, sondern als polizeirechtliche Massnahme in die Kompetenz der Kantone falle. Im Ständerat fand diese Argumentation aber Zustimmung und die Motion wurde abgelehnt
[34].
[31]
AB SR, 2009, S. 962. Siehe
SPJ 2008, S. 26.
[32]
AB NR, 2009, S. 987 ff. (Burkhalter) und 1013 (Büchler);
AB SR, 2009, S. 1266 f..
[33]
AB NR, 2009, S. 1006.
[34]
AB NR, 2009, S. 1011.;
AB SR, 2009, S. 1291 f.
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