Année politique Suisse 2009 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Verwaltung
Zur Korruptionsbekämpfung (UNO-Konvention) siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
Nach dreijähriger Wartefrist kam das vom Bundesrat vorgeschlagene neue Bundesgesetz über Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit ins Parlament. Angestrebt war damit eine einheitliche Regelung der Überprüfung der Sicherheit von Transportanlagen und ähnlichem. Die Vorlage war schon in der Vernehmlassung namentlich von den Kantonen kritisiert worden und stiess auch in den vorberatenden Parlamentskommissionen auf heftigen Widerspruch. Diese aufwändige Neuregelung und Vereinheitlichung der Kontrollabläufe sei überflüssig, da sich die bisherigen Prozesse und insbesondere die Arbeitsteilung zwischen privaten Verbänden und der Verwaltung bewährt hätten. Beide Parlamentskammern beschlossen auf Antrag ihrer Kommissionen mit grosser Mehrheit Nichteintreten. Der Nationalrat lehnte auch eine Zusammenlegung aller Bundesstellen ab, deren Aufgabe die Kontrolle der Sicherheit von Lebensmitteln und anderen Produkten ist. Er sprach sich auf Antrag des Bundesrates gegen eine im Vorjahr von der kleinen Kammer überwiesene entsprechende Motion Germann (svp, SH) aus [14].
Eine Untersuchung hatte ergeben, dass bei Aufträgen der öffentlichen Hand die Zahlungsdauer im Mittel fast 50 Tage beträgt und damit deutlich höher liegt als bei Privatkunden. Um diese Dauer zu verkürzen hiess der Nationalrat eine Motion Rotz (svp, OW) gut, welche vertraglich fixierte Zahlungsfristen von 30 Tagen für Bauaufträge des Bundes verlangt. Der Ständerat überwies diese Motion in einer von seiner Finanzkommission abgeänderten Version. Diese erweitert einerseits das Anwendungsfeld über die Baubranche hinaus und lässt andererseits bei komplizierten Aufträgen auch längere Zahlungsfristen zu. Motionen von Ständerat Jenny (svp, GL) und der SVP-Fraktion im Nationalrat, die Zahlungsfristen des Bundes für Rechnungen inländischer Lieferanten auf 20 resp. 10 Tage zu reduzieren, fanden hingegen keine Mehrheiten [15].
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Personal
Der im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf für eine Teilrevision des Personalgesetzes fand nur bei der FDP Unterstützung. Für die Linke und die Personalverbände ging er zu weit, für die SVP wich er immer noch zu sehr von den Verhältnissen in der Privatwirtschaft ab. Als Konsequenz daraus stufte das EFD das Geschäft nicht mehr als prioritär ein [16].
 
[14] Gesetz: AB SR, 2009, S. 627 f.; AB NR, 2009, S. 1351 ff. Siehe SPJ 2006, S. 32. Verwaltungszusammenlegung: AB NR, 2009, S. 1224 f. Siehe SPJ 2008, S. 119.
[15] AB NR, 2009, S. 1250 f. (Rotz) und 1548 (SVP); AB SR, 2009, S. 556 f. (Jenny) und 1267 f.; LT, 28.5.09.
[16] NZZ, 6.1.09; BZ, 13.3.09. Siehe SPJ 2008, S. 36 f.