Année politique Suisse 2009 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Gerichte
In der Differenzbereinigung bei der Vorlage zur Schaffung eines
eidgenössischen Patentgerichtes hielt der Ständerat daran fest, dass alle, also auch die nebenamtlichen Richter durch die Vereinigte Bundesversammlung und nicht durch ein Fachgremium zu wählen sind. Nachdem die grosse Kammer in einer ersten Runde auf ihrer auch vom Bundesrat unterstützten Lösung beharrt hatte, gab sie angesichts der klaren Stimmenverhältnisse im Ständerat nach
[23].
Die aus dem Vorjahr verbliebene Differenz beim
Patentanwaltsgesetz wurde rasch beigelegt, indem der Ständerat die Version der grossen Kammer übernahm. Der Nationalrat überwies mit dem Einverständnis des Bundesrats eine Motion seiner Rechtskommission für eine Vereinheitlichung der Bestimmungen des
anwaltlichen Berufsgeheimnisses in allen Verfahrensrechten des Bundes
[24].
[23]
AB SR, 2009, S. 93 f., 186 f. und 281;
AB NR, 2009, S. 273 f., 381 f. und 595;
BBl, 2009, S. 2023 ff. Siehe
SPJ 2008, S. 39.
[24] Gesetz:
AB SR, 2009, S. 98 f. und 281;
AB NR, 2009, S. 595;
BBl, 2009, S. 2013 ff. Siehe
SPJ 2008, S. 39. Motion:
AB NR, 2009, S. 1622.
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