Année politique Suisse 2009 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Volksrechte
Die SPK des Nationalrats publizierte einen Vorschlag zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Gross (sp, ZH) für fairere Abstimmungskampagnen, welcher der Rat 2005 Folge gegeben hatte. Eine Subkommission der SPK hatte dabei verschiedene Möglichkeiten untersucht. Die Verhandlungen mit der SBB über die Möglichkeit, in den grossen Bahnhöfen Gratisplakatierflächen anzubieten, brachten einige konkrete Resultate. So wird in Zukunft ein Plakat mit dem Parolenspiegel der nationalen Parteien gratis in grossen SBB-Bahnhöfen ausgehängt werden. Die für die Meinungsbildung als viel wichtiger eingestuften elektronischen Medien waren hingegen zu keinen Konzessionen bereit. Die Radio- und Fernsehanstalt SRG lehnte es ab, den Parteien freiwillig Sendezeit für die Gratisausstrahlung von politischer Werbung einzuräumen. Ihrer Ansicht nach sind die bestehenden redaktionellen politischen Sendegefässe zur Meinungsbildung durchaus ausreichend. Trotzdem verfolgte die SPK-NR diese Idee der Gratiswerbespots für Parteien weiter und arbeitete Grundlagen für eine gesetzliche Verpflichtung der SRG aus. In der im Spätherbst 2007 durchgeführten Vernehmlassung äusserten sich SP und CVP positiv, die FDP skeptisch und die SVP ablehnend; negativ fielen auch die Rückmeldungen der meisten Interessenverbände aus. Die Kritiker bemängelten insbesondere, dass mit diesen kurzen Werbespots der Parteien die Aussagen noch plakativer und die Diskussion noch oberflächlicher würde. Im Mai des Berichtsjahres stellte sich die SPK mit 14 zu 8 Stimmen hinter den Antrag, den Parteien mit Fraktionsstatus und den Initiativ- und Referendumskomitees im Fernsehen und im Radio während den Kampagnen gratis Werbezeit einzuräumen. Damit soll das zum Teil erhebliche Ungleichgewicht bei der bezahlten Abstimmungswerbung für bestimmte Anliegen ausgeglichen werden. Es soll auch vermieden werden, dass bei Themen, bei denen sich weder Parteien noch breit abgestützte Interessenverbände finanziell engagieren wollen, kaum Werbung für einen Parlamentsbeschluss gemacht wird. Dass dies geschehen kann, hatte sich beispielsweise bei der Volksabstimmung über die neue Bundesverfassung im Jahr 1999 gezeigt, als die Befürworter keine Mittel für Inserate oder Plakate einsetzen wollten und damit Kleinstparteien und intransparente kleine Gruppen einen unangemessenen Einfluss nehmen konnten. Formal soll auf Gesetzesstufe (Radio- und Fernsehgesetz resp. Gesetz über die politischen Rechte) der Grundsatz der Gratiswerbung für politische Anliegen eingeführt und die dazu berechtigten Parteien und Gruppierungen bezeichnet werden; die konkreten Ausführungsdetails sollen anschliessend in einer speziellen Verordnung der Bundesversammlung geregelt werden.
Der Bundesrat sah in seiner ausführlichen Stellungnahme Schwachpunkte sowohl beim Grundsatz als auch bei der konkreten Umsetzung der vorgeschlagenen Neuerung. Da diese zudem einen massiven Eingriff in die Programmfreiheit der Radio- und Fernsehveranstalter bedeuten würde, beantragte er Rückweisung.
Im
Nationalrat hatten die Vorschläge der SPK
keine Chance: er entschied sich gegen die Stimmen der SP und der Grünen für Nichteintreten
[32].
Nach der Meinung von Bundesrat und Nationalrat soll die politische Werbung an Autostrassen und Autobahnen auch dann aus Gründen der Verkehrssicherheit verboten bleiben, wenn die
Plakate nicht direkt am Strassenrand, sondern
auf einem
landwirtschaftlichen Grundstück in einiger Entfernung platziert werden. Der Nationalrat lehnte eine von der SVP, der BDP und Minderheiten der FDP und CVP unterstützte Motion Zuppiger (svp, ZH) für eine Aufhebung dieses Verbots mit 88 zu 74 Stimmen ab
[33].
Das
Internet wird als Werbeinstrument bei der Unterschriftensammlung für Referenden und Initiativen sowie bei Volksabstimmungen immer wichtiger. Das Referendum gegen die Einführung der biometrischen Pässe war 2008 weitgehend aufgrund einer Kampagne im Internet zustande gekommen. Im Berichtsjahr fand ein mittels e-mail an rund 400 000 Personen verschickter Werbefilm für eine Zustimmung zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU grosse Beachtung; die Wirkung auf das Abstimmungsverhalten hielt sich allerdings in engen Grenzen. Sehr umstritten war bei der gleichen Abstimmung eine nur während der Kampagne aufgeschaltete Internet-Seite aus Deutschland. Diese Seite einer fiktiven Agentur gab vor, deutschen und osteuropäischen Sozialhilfeempfängern eine Niederlassungsbewilligung für die Schweiz zu vermitteln und wurde von den Gegnern der Freizügigkeit mit Empörung als Beweis für die negativen Konsequenzen der bilateralen Verträge mit der EU zitiert
[34].
Nach mehrjährigen Versuchen in verschiedenen Gemeinden bei eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen beschlossen die Genfer Stimmberechtigten, das System der Stimmabgabe über das Internet (
e-voting) definitiv einzuführen. Mehrere Kantone vereinbarten, die im Kanton Zürich erprobte Lösung zu nutzen, um ihren Auslandschweizern die elektronische Stimmabgabe zu ermöglichen. Basel-Stadt schloss einen entsprechenden Vertrag mit Genf ab
[35].
Erneut lehnte der Nationalrat einen Vorstoss für die Einführung des Wahlsystems „
Doppelter Pukelsheim“ bei den Nationalratswahlen ab. Gegen eine entsprechende parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) wurde eingewendet, dass dieses System zwar die Proportionalität der Sitzverteilung gemäss nationalen Wähleranteilen verbessern würde, es bei der Verteilung der Parteimandate auf die Kantone aber zu Verzerrungen kommen könnte, welche im Widerspruch zum Wählerwillen des Kantons stünden
[36].
[32]
BBl, 2009, S. 5833 ff. und 5885 ff. (BR);
AB NR, 2009, S. 1870 ff.;
TA, 12.5.09. Siehe
SPJ 2005, S. 40 und
2008, S. 260.
[33]
AB NR, 2009, S. 1371.
[34] Referendum:
SPJ 2008, S. 20;
Lib., 8.1.09;
Bund, 12.1.09. Freizügigkeitsabstimmung:
TA, 6.2. und 10.2.09; Hirter, Hans / Linder, Wolf,
Vox. Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 8. Februar 2009, Bern 2009, S. 14.
[35] GE:
TA und
TG, 10.2.09. Auslandschweizer:
NZZ, 16.6. (BS) und 5.9.09. Siehe dazu auch
SPJ 2007, S. 39.
[36]
AB NR, 2009, S. 2159 ff. Siehe
SPJ 2008, S. 42 f.
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