Année politique Suisse 2009 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
Ausgabenordnung
Als Zweitrat befasste sich der
Nationalrat mit der
Ergänzungsregel zur Schuldenbremse, die mittelfristig einen Schuldenanstieg durch ausserordentliche Ausgaben verhindern soll. Die Ratslinke verlangte Nichteintreten auf dieses neue Regime. Sie konnte sich jedoch mit ihren Anträgen nicht durchsetzen. Der Nationalrat verabschiedete den Gesetzesentwurf ohne grössere Änderung, einzig die Amortisationsfrist von sechs Jahren gab zu reden. Während die SVP-Kommissionsminderheit diese Frist auf vier Jahre verkürzen wollte, schlug das links-güne Lager vor, sie im Gegenteil auf zehn Jahre zu verlängern. Am Schluss setzte sich jedoch der bundesrätliche Vorschlag von sechs Jahren durch. Mit zwei kleinen Differenzen zum Erstrat wurde die Gesetzesanpassung im Nationalrat mit 117 zu 57 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat gab bei den kleinen Differenzen diskussionslos nach, worauf die Vorlage noch in der Frühlingsssession verabschiedet werden konnte. In der Schlussabstimmung wurde sie mit 33 zu 9 (Ständerat) bzw. 129 zu 61 (Nationalrat) angenommen
[22].
Im Oktober veröffentlichte der Bundesrat eine Botschaft mit Vorschlägen für
Ergänzungen im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) sowie weiterer Bundesgesetze in den Bereichen Neues Rechnungsmodell, gewerbliche Leistungen sowie Inkasso und Prozessführung. Es handelt sich dabei insgesamt um Änderungen auf technischer Ebene, die jedoch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Rechnungslegung sowie die vollständige Inkraftsetzung des FHG und dessen zweckmässige Anwendung ermöglichen
[23].
[22]
AB NR, 2009, S. 334 ff. und 596;
AB SR, 2009, S. 206 und 282. Siehe auch
SJP 2008, S. 132 f.
[23]
BBI, 2009, S. 7207 ff.
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