Année politique Suisse 2009 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport / Gesundheitspolitik
Zur Finanzierung von Spitälern und Pflegeheimen siehe auch unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).
Eine Motion Baumann (svp, TG) nahm Bezug auf erschreckende Vorfälle in einem Stadtzürcher Alters- und Pflegeheim und beauftragte den Bundesrat, eine Ergänzung des Strafgesetzbuches auszuarbeiten, mit welcher die
Menschenwürde von Pflegebefohlenen strafrechtlich geschützt werden kann. Entsprechend dem Motionär sei es eine offensichtliche Lücke des Gesetzes, dass Demenzkranke im Gegensatz zu Strafgefangenen, Zöglingen von Internaten, Waisenheimen, Kinderkrippen sowie Lehrlinge, strafrechtlich nicht extra geschützt werden. Diese Auffassung teilte der Bundesrat nicht. Er war der Meinung, dass die geltenden Bestimmungen ausreichen, um Misshandlungen von Pflegebefohlenen unabhängig von deren Alter zu ahnden. Der Nationalrat folgte knapp dem Antrag des Bundesrates und lehnte die Motion mit 90 zu 88 Stimmen ab
[22].
Eine Motion Vischer (gp, ZH) forderte den Bundesrat auf, die nötigen Grundlagen zu schaffen, damit der Bund die
Spitalplanung steuern kann. Ebenso müsse er die Kompetenz erhalten, die hochtechnologisierte Apparatemedizin durch Begrenzung zu steuern. Dies sei notwendig, weil die heutige föderalistische Zuständigkeit nicht mehr adäquat sei. Der Bundesrat lehnte die Motion mit der Begründung ab, dass mit der Neuregelung der Spitalplanung und der daraus resultierenden einheitlichen Steuerung dem Anliegen der Motion bereits Rechnung getragen sei. Dem folgte auch der Nationalrat und lehnte die Motion ab
[23].
Bei einer Behandlung von
Brustkrebs haben nicht alle Frauen in der Schweiz die gleichen Heilungschancen. Gemäss einer Studie, basierend auf den kantonalen Krebsregistern, gibt es grosse regionale Unterschiede bezüglich der Therapiequalität. Da verbindliche Kriterien im föderalistischen System der Schweiz fehlten, erhielten gegen 30% der Brustkrebspatientinnen nicht die optimale Behandlung. Patientenvertreter forderten daher verbindliche Behandlungsrichtlinien und ein nationales Krebsregister
[24].
Im Streben um mehr Qualität publizierte der Bund erstmals die
Sterbequoten von Spitälern. Gedacht war diese Publikation als ein Hilfsmittel für Krankenhäuser und nicht als Rangliste. Bei den Spitälern selbst löste die Studie wegen ihrer Methode und Undifferenziertheit aber viel Kritik aus. Das Bundesamt für Gesundheit versprach sich davon mehr Transparenz und eine Steigerung der Behandlungsqualität
[25].
[22]
AB NR, 2009, S. 1015.
[23]
AB NR, 2009, S. 2329.
[24] Presse vom 19.8.09. Zum Krebsregister siehe oben, Prävention.
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