Année politique Suisse 2009 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Sport
Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament seine
Botschaft zum Sportförderungsgesetz. Dieses übernimmt die bewährten Prinzipien des geltenden Rechts und sieht neu eine verschärfte Strafbestimmung gegen Doping und eine Verstärkung der Bewegungsförderung bei Kindern und Jugendlichen vor. Der Staat soll im Bereich des Sportes auch weiterhin nur subsidiär lenkend tätig sein. Das Sportgesetz legt die Grundsätze, Voraussetzungen und Modalitäten der Förderungsmassnahmen des Bundes fest. Es sieht eine Erweiterung des Programms Jugend + Sport für Kinder ab dem fünften Altersjahr vor sowie die Sicherstellung eines quantitativ und qualitativ genügenden Sportunterrichts an allen Schulen und die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes, wonach Teilnehmer von Sportwettkämpfen jederzeit Dopingkontrollen unterzogen werden können. Mit Ausnahme der Ausdehnung von Jugend + Sport Kursen entstehen aufgrund des neuen Sportförderungsgesetzes keine Mehrkosten
[52].
Eine Motion Guisan (fdp, VD) forderte einerseits eine nationale
Anti-Doping-Agentur, die mit genügend Mitteln ausgestattet wird und andererseits die Möglichkeit von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber dem Umfeld eines positiv auf Dopingmittel getesteten Sportlers. Diese Änderungen wurden vom Motionär als wichtig erachtet, weil sich das Umfeld von positiv getesteten Sportlern heute jeglichen Sanktionen entziehen könne. Der Bundesrat betrachtete die Dopingbekämpfung primär als Sache des privatrechtlich organisierten Sports. Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport seien zudem Verschärfungen der heutigen gesetzlichen Grundlagen zur Bestrafung des Umfeldes vorgesehen. Der Bundesrat beantragte daher die Ablehnung der Motion. Dem folgte der Nationalrat hingegen nicht und nahm sie mit 101 zu 55 Stimmen an
[53].
Das Bundesgericht in Lausanne fällte in einem Fall aus dem Kanton Neuenburg einen Grundsatzentscheid: Kantone dürfen Sportvereine für Einsätze der Polizei bei drohenden Hooligan-Ausschreitungen zur Kasse bitten. In Zukunft müssen sich Neuenburger Sportvereine zu 60 bis 80% an jenen Sicherheitskosten beteiligen, die ausserhalb des Stadions entstehen. Für die Kosten innerhalb der Stadions kommen die Vereine schon lange selber auf. Dieser Entscheid dürfte Signalwirkung haben und andere Kantone motivieren, die hohen
Kosten für Polizei und Sicherheitsdienste auf die Sportvereine abzuwälzen
[54].
Stadt und Kanton Bern zogen eine sehr positive Bilanz der
Eishockey-WM im April und im Mai des Berichtsjahres in Bern. Die Stadt Bern habe sich erneut profiliert und Gewerbe und Hotellerie der Stadt hätten sogar noch mehr profitiert als bei der Fussball-Euro 2008. Das Budget, welches für die Sicherheit, die Unterstützung der WM-Organisatoren und das Rahmenprogramm mit Gratiskonzerten auf dem Bundesplatz bereitgestellt worden war, wurde gar um 20% unterschritten
[55].
[52]
BBl, 2009, S. 1599 ff.
[53]
AB NR, 2009, S. 1263 f.
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