Année politique Suisse 2009 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
Allgemeine Fragen
Eine parlamentarische Initiative Rossini (sp, VS) forderte eine Revision der verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen des schweizerischen
Systems der sozialen Sicherheit, mit welcher das Konzept und die Organisation dieses Systems grundlegend überprüft würden. Damit könnten zahlreiche bestehende gesetzliche Grundlagen der Hauptbereiche der sozialen Sicherheit neu gebündelt und zusammengefasst werden. Die Mehrheit der Kommission des Nationalrates war der Meinung, dass der Umfang der Ziele der Initiative die Mittel und Möglichkeiten einer parlamentarischen Kommission bei Weitem überschreite, weshalb der eingeschlagene Weg über die parlamentarische Initiative falsch sei. Dies sah auch die Mehrheit des Nationalrates so und lehnte die Initiative mit 109 zu 58 Stimmen ab
[1].
Vom Nationalrat mit 121 zu 68 Stimmen angenommen wurde hingegen eine Motion Loepfe (cvp, AI), welche den Bundesrat beauftragte, im Rahmen der von ihm verfolgten Sanierungsstrategie
finanzpolitisch prioritäre Strukturreformen so zu gestalten, dass die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränkt werden können. Die Reformen im Sozialbereich sollen verschiedene Stossrichtungen in der IV und der AHV umfassen (z.B. Stabilisierung der IV-Rentnerbestände; Gleichsetzung des Rentenalters von Mann und Frau etc.). Die Strukturreformen sollen dabei umfassend angegangen werden, so dass Lastenverschiebungen von einer staatlichen Ebene auf die andere sowie gegenüber Sozialversicherungen vermieden werden können
[2].
Ein Postulat Kuprecht (svp, SZ) forderte den Bundesrat auf, einen
Bericht zu verfassen, in welchem die verschiedenen Herausforderungen der Zukunft in einer gesamthaften Betrachtung ersichtlich und die finanziellen Auswirkungen umfassend dargestellt werden. Da am Ende dieser und zu Beginn der nächsten Legislatur gezwungenermassen die langfristige
Finanzierbarkeit aller Sozialwerke diskutiert werden muss, sollte, gemäss dem Anliegen des Postulates, dringend ein aktueller Bericht der finanziellen Situation als Ausgangspunkt für künftige Finanzierungsmodelle verfasst werden. Der Bundesrat zeigte sich bereit, einen solchen in Auftrag zu geben und empfahl daher das Postulat zur Annahme. Dem folgte auch der Ständerat. Gegen den Willen des Bundesrates wurde auch ein ähnliches Postulat der SVP im Nationalrat mit 103 zu 89 Stimmen angenommen
[3].
Eine Motion der grünen Fraktion verlangte verschiedene Massnahmen im Bereich der Sozialversicherungen, um die sozialen
Folgen der Wirtschaftskrise zu bewältigen. Es sollte das Arbeitslosengesetz rasch angepasst werden, indem während der Rezession wieder 520 Taggelder an alle Erwerbslosen ausbezahlt werden. Zudem würde der Solidaritätsbeitrag auf das gesamte nichtversicherte Einkommen ab 126 000 Fr. erhoben und nicht auf ein Höchsteinkommen limitiert, sowie eine Einfrierung der Krankenkassenprämien für die nächsten zwei Jahre erfolgen. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da er beispielsweise die vorgeschlagene Finanzierung der Prämienerhöhungen über Bundesgelder als dem Versicherungsprinzip nicht entsprechend ansah. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 124 zu 62 Stimmen ab
[4].
[1]
AB NR, 2009, S. 148 ff.
[3]
AB SR, 2009, S. 255 f.;
AB NR, 2009, S. 218.
[4]
AB NR, 2009, S. 1552.
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