Année politique Suisse 2009 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen / Kinder- und Jugendpolitik
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Jugendförderung
Im Oktober schickte der Bundesrat eine Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes in die Vernehmlassung. Mit dem neuen Erlass sollen die Präventions- und Integrationswirkungen der Fördermassnahmen verbessert und eine effektivere Steuerung der Bundesgelder ermöglicht werden. Während bisher nur Dachorganisationen und Verbände wie Jungschar, Blauring oder Jungparteien von den Bundessubventionen profitieren können, will die Landesregierung künftig auch die offene Jugendarbeit – das heisst die professionelle Tätigkeit abseits von Vereinen und Verbänden – finanziell unterstützen. Schliesslich sollen auch die Beiträge an die Eidgenössische Jugendsession gesetzlich verankert werden  BBl, 2009, S. 6841; NZZ und SGT, 1.10.09..
Der Nationalrat überwies im Berichtsjahr eine parlamentarische Initiative Amherd (cvp, VS), welche die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Bundesverfassung verankern will, sowie eine Motion Amherd (cvp, VS), die ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz fordert. Bei der Motion übernahm die grosse Kammer eine abgeänderte Fassung, die vom Ständerat 2008 verabschiedet worden war. Aufgrund mehrerer Postulate hatte der Bundesrat damals bereits einen Bericht zur schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik vorgelegt. Mit Einverständnis der Motionärin war im Ständerat beschlossen worden, sich der Stossrichtung dieses Berichts anzuschliessen, die Motion aber in modifizierter Form zu überweisen, um dadurch den politischen Druck aufrechtzuerhalten  AB NR, 2009, S. 146 (pa.Iv.) und 1224 (Mo.). Vgl. SPJ 2001, S. 213 f. und 2008, S. 235..
Zur Senkung des Stimmrechtalters auf 16 Jahre siehe oben, Teil I, 1b (Bürger- und Stimmrecht). Für die Strafbarkeit von Kindsmisshandlungen und Pädophilie siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).