Année politique Suisse 2009 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
Berufsbildung
Der Nationalrat befasste sich in der Aprilsession mit Berufsbildungsfragen. In der Debatte wurde immer wieder betont, wie gut das schweizerische Ausbildungssystem funktioniere. Von den behandelten Vorstössen hiess der Rat einzig eine Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) gut, diese wurde in der Wintersession auch vom Ständerat angenommen. Der Bundesrat muss nun eine Kampagne lancieren, die darauf abzielt, Vorurteile gegenüber ausländischen Lehrstellen- und Arbeitssuchenden abzubauen und die Entscheidungsträger dafür sensibilisiert, allen Bewerbern, egal welcher Herkunft, die gleichen Chancen zu geben AB NR, 2009, S. 733; AB SR, 2009, S. 1289; BZ und NZZ, 30.4.09..
Die übrigen Vorstösse fanden im Nationalrat keine Gnade: Mit 86 zu 75 Stimmen verwarf der Rat eine Motion Ineichen (fdp, LU), mit welcher die Einführung eines Brückenangebots gefordert wurde, das allen Schulabgängern die keine schulische oder berufliche Ausbildung beginnen als Zwischenlösung dienen sollte. Den Jugendlichen die ihre Teilnahme verweigert hätten, wäre das Arbeitslosengeld gestrichen worden. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Galladé (sp, ZH) zur Stärkung von Basislehrjahren in Ausbildungszentren sowie eine Motion Mario Fehr (sp, ZH) für Fairplay bei der Lehrstellensuche. Fehr wollte mit seinem Vorstoss erreichen, dass Lehrverträge frühestens ein halbes Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen werden dürfen AB NR, 2009, S. 732 (Mo. Ineichen), 734 (Mo. Galladé) und 735 (Mo. Fehr)..
Im Juni genehmigte der Bundesrat die totalrevidierte Berufsmaturitätsverordnung; sie trat anfangs August in Kraft. Mit der Revision wird das Angebot für Berufsmaturandinnen und
-maturanden flexibler und durchlässiger. Die bisherigen sechs Richtungen – gestalterischer, gesundheitlich-sozialer, gewerblicher, kaufmännischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fachbereich – werden zugunsten einer Schwerpunktsetzung aufgegeben. Diese Schwerpunkte orientieren sich aber nach wie vor am erlernten Beruf und am Studienangebot der Fachhochschulen. Die ersten Lehrgänge nach den neuen Bestimmungen sollen im Sommer 2014 starten. Bis dahin müssen ein gesamtschweizerischer Rahmenlehrplan sowie darauf aufbauend kantonale, regionale oder institutionelle Schullehrpläne erarbeitet werden NZZ, 26.6.09; Medienmitteilung des BBT, 25.6.09. Vgl. SPJ 2008, S. 243 f..
Mit einer Motion Galladé (sp, ZH) sollte der Bundesrat beauftragt werden, bis zum Jahr 2010 in der Bundesverwaltung und den bundesnahen Betrieben neue Lehrstellen zu schaffen und abgesehen von gewissen Ausnahmefällen in der Regel fünf Ausbildungsplätze pro hundert Angestellte anzubieten. Der Vorstoss wurde vom Nationalrat in der Herbstsession mit 112 zu 75 Stimmen verworfen AB NR, 2009, S. 1549..
Die Vertreter von Bund, Kantonen sowie Gewerkschaften und Arbeitgeber konnten sich an der nationalen Lehrstellenkonferenz im Oktober über einen intakten Lehrstellenmarkt freuen. Sorge bereitete den Teilnehmenden aber die Jugendarbeitslosigkeit und die Personalnot im Gesundheitssektor. An der Konferenz wurde beschlossen, eine Kampagne zu lancieren, die darauf abzielt, mehr Jugendliche für Ausbildungen im Gesundheitsbereich zu motivieren und vermehrt Quereinsteiger für Medizinalberufe zu gewinnen. An der Zusammenkunft zeichnete sich ausserdem eine Entwicklung zu mehr Druck seitens der Kantone ab. So beantragte etwa der Basler Regierungsrat Carlo Conti (cvp), Vizepräsident der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz, private Spitäler sowie Heime mit Auflagen in Leistungsvereinbarungen zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen zu verpflichten NZZ, 27.10.09..
Dagegen verwarf der Nationalrat im Berichtsjahr eine Motion Rossini (sp, VS) und eine Motion Heim (sp, SO), mit welchen Massnahmen zur Förderung von Aus- und Weiterbildung im Sozial- und Gesundheitsbereich gefordert wurden AB NR, 2009, S. 735 (Mo. Rossini) und 1550 (Mo. Heim)..
Die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit und dabei insbesondere die Aus- und Weiterbildung von jungen Arbeitslosen beschäftigte im Berichtsjahr nicht nur die Lehrstellenkonferenz, sondern im Rahmen der Beratung von Konjunkturförderungsmassnahmen, auch das Parlament, wobei sämtliche Vorstösse abgelehnt wurden. Mit 126 zu 64 Stimmen verwarf der Nationalrat eine Motion Steiert (sp, FR), für eine Stärkung der im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Massnahmen zugunsten von Jugendlichen ohne ausreichende Ausbildung. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Fässler-Osterwalder (sp, SG) zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Lehrabgängerinnen und -abgängern sowie zwei Motionen Aubert (sp, VD). Die erste verlangte vom Bundesrat während der Dauer der Rezession befristete Massnahmen zur Unterstützung der Weiterbildung im Betrieb für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die von Kurzarbeit betroffen sind. Die zweite forderte, das Arbeitslosenversicherungsgesetz dahingehend zu ändern, dass arbeitslose Erwachsene über 25 Jahre, die keine Ausbildung auf der Sekundarstufe II absolviert haben, eine Erstausbildung machen könnten und gleichzeitig Taggelder erhielten. Schliesslich verwarf die grosse Kammer auch eine Motion der SP zur Einführung von Bildungsgutscheinen für junge Arbeitslose sowie Jugendliche und junge Erwachsene, die ihre Stelle zu verlieren drohen. Im Ständerat wurde eine gleichlautende Motion Savary (sp, VD) mit 10 zu 6 Stimmen ebenfalls abgelehnt AB NR, 2009, S. 229 (Mo. Steiert), 234 (Mo. Fässler-Osterwalder), 1545 (Mo. Aubert – Weiterbildung im Betrieb), 1552 (Mo. Aubert – Ausbildung für arbeitslose Erwachsene) und 1549 (Mo. SP); AB SR, 2009, S. 557 f. (Mo. Savary). Zum 3. Konjunkturpaket, mit dem das Parlament auch einen Kredit von 50 Mio Fr. zur Unterstützung von Weiterbildungsmassnahmen für Schul- und Lehrabgänger ohne Anschlussstelle gutgeheissen hat, vgl. oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage und -politik)..
Im Mai eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und -juristen. Die neuen Berufsregeln zielen darauf ab, die freie und sachliche unternehmensinterne Rechtsberatung zu stärken. Durch die Einführung eines Berufsgeheimnisses soll sichergestellt werden, dass Unternehmen die Ergebnisse der Rechtsberatung nicht in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren offenlegen müssen BBl, 2009, S. 3147..
Im Oktober verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Psychologieberufe. Gemäss dem Entwurf müssen Personen, die unter dem Titel „Psychologin“/„Psychologe“ Therapien anbieten wollen, künftig über einen Master- bzw. Lizenziatsabschluss in Psychologie verfügen und eine eidgenössisch anerkannte psychotherapeutische Weiterbildung absolviert haben. Auf eine allgemeine Bewilligungspflicht wird verzichtet, folglich können auch Anbieter ohne die erforderliche Ausbildung weiterarbeiten, sie dürfen sich einfach nicht mehr Psychologin/Psychologe nennen. Die Branchenverbände zeigten sich erfreut über den Willen der Regierung, Ordnung in die verwirrende Vielfalt verschiedenster Angebote zu bringen. Denn bislang ist weder der Berufstitel „Psychologin“/„Psychologe“ gesetzlich geschützt, noch sind Aus- und Weiterbildung einheitlich geregelt. Die Schweizer Charta für Psychotherapie und der Psychotherapeutenverband wehrten sich allerdings gegen eine Beschränkung auf ein Studium der Psychologie als Zulassungsvoraussetzung und möchten, dass die Weiterbildung zum Psychotherapeuten auch anderen Humanwissenschaftern offen steht BBl, 2009, S. 6897 ff.; NZZ, 27.2. und 1.10.09; BüZ und SZ, 1.10.09..
Zur parlamentarischen Beratung des Patentanwaltsgesetzes vgl. oben, Teil I, 1c (Gerichte).
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