Année politique Suisse 2009 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Radio und Fernsehen
print
Radio- und Fernsehgesetz
2009 hatte das Parlament darüber zu entscheiden, ob das Werbeverbot für leichte Alkoholika auf den nationalen Fernsehsendern aufgehoben werden soll. Der Bundesrat hatte Ende 2008 eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes präsentiert. Grund für die Änderung ist die Teilnahme der Schweiz am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA, für welche die Übernahme des so genannten Herkunftsprinzips bei der Fernsehwerbung eine Bedingung ist. Dies bedeutet, dass die auf die Schweiz ausgerichtete Werbung von Sendern mit Sitz in der EU von der EU-Gesetzgebung geregelt wird und nicht mehr von der Schweiz. Die Schweiz hatte jedoch bis jetzt strengere Regeln für Werbefenster als die EU, so verbot sie den nationalen und den ausländischen TV-Sendern (jedoch nicht den regionalen und lokalen Sendern), Werbung für Bier und Wein auszustrahlen. Werbung für hochprozentige alkoholische Getränke und Werbung mit politischen oder religiösen Inhalten ist in der Schweiz allen Sendern verboten. 2007 war das MEDIA-Abkommen vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen worden. Der Bundesrat musste Nachverhandlungen mit der EU führen, die es der Schweiz erlauben sollten, weiterhin eine strengere Gesetzgebung als die EU durchzusetzen. Das MEDIA-Abkommen wurde währenddessen provisorisch weitergeführt. Erreicht wurde eine Regelung, die der Schweiz eine strengere Gesetzgebung erlaubt, wenn eine solche im öffentlichen Interesse, verhältnismässig und nicht diskriminierend ist. Für das Werbeverbot betreffend leichte Alkoholika ist das jedoch nicht der Fall, da regionale Sender in der Schweiz für Bier und Wein bereits werben dürfen. Da die Schweiz dieses diskriminierende Verbot gegenüber den ausländischen Sendern nicht mehr durchsetzen könnte, schlug der Bundesrat vor, das Verbot der Werbung für Bier und Wein auch gegenüber der SRG aufzuheben. Ansonsten würden die Schweizer Sender benachteiligt und Werbegelder könnten an ausländische Sender abfliessen. Der Ständerat stellte sich gegen den Vorschlag des Bundesrates und befürwortete stattdessen ein totales Alkoholwerbeverbot für alle Sender. Argumentiert wurde mit dem Jugendschutz. Der Nationalrat unterstützte dagegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung. Die Räte wurden sich in der Differenzbereinigung nicht einig, so dass eine Einigungskonferenz nötig wurde. Diese beantragte mit 13 zu 12 Stimmen, die Werbung für leichte Alkoholika zu erlauben. Beide Räte stimmten diesem Antrag zu und passten das Radio- und Fernsehgesetz somit entsprechend an [14].
 
[14] AB NR, 2009, S. 883 ff., 1577 ff., 1702 ff. und 1781 f.; AB SR, 2009, S. 233 ff., 447 ff., 915 ff., 972 f. und 1001; TA, 14.1., 19.3. und 1.10.09; Bund und SGT, 19.3.09; NLZ, 20.5.09; Presse vom 28.5.09; Lit. Graber/Kerekes.