Année politique Suisse 2010 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Zivil- und Strafrecht, Gerichtswesen, öffentliche Ordnung, Datenschutz –
Droit civil et pénal, système judiciaire, ordre public, protection des données
AARGAU: 1) Der Grosse Rat verabschiedet in zweiter Lesung eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung (Änderung der Kantonsverfassung, des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung). Die Verfassungsänderung wird in der Volksabstimmung vom 13.6. mit 84,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 21,3% (AZ, 14.6.; ; vgl. SPJ 2009, S. 281). www.ag.ch   2)  Der Grosse Rat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung und Änderung der Kantonsverfassung). Die Verfassungsänderung wird in der Volksabstimmung vom 13.6. mit 86,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 21,3% (AZ, 13.1., 24.3., 14.6.; www.ag.ch).  3) Der Grosse Rat verabschiedet ein Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz. Mit dem Erlass werden u.a. die Grundsätze des Gebührentarifs neu festgelegt. Ausserdem muss für die Zulassung zum Notariatsberuf künftig zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen oder eine gleichwertige Sicherheit erbracht werden (AZ, 30.3., 25.8.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: 1) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung ein neues Justizgesetz, mit dem die Schweizerische Zivil- und Strafprozessordnung umgesetzt werden soll. Mit dem neuen Erlass wird u.a. die unentgeltliche Mediation ausgedehnt. Im Fall von Schutzmassnahmen bei Kindern findet – entgegen der Empfehlung der Regierung – keine Kostenüberbindung an die Gemeinden statt (SGT, 8.6., 14.9.).  2) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung der Kantonsverfassung zur Wahl der Gerichte. Er beschliesst dem Volk einen Haupt- und einen Eventualantrag vorzulegen. Der Hauptantrag sieht eine Wahl der Gerichte durch die Stimmberechtigten vor, der Eventualantrag eine Wahl durch den Kantonsrat. In der Volksabstimmung vom 13.6. wird der Hauptantrag mit 62,9% der Stimmen gutgeheissen. Der Eventualantrag wird ebenfalls angenommen, in der Stichfrage obsiegt aber die Variante zur Wahl der Gerichte durch die Stimmberechtigten mit 58,5% der Stimmen; Stimmbeteiligung: 30,6% (www.ar.ch).  3) Der Baukredit zur Umnutzung der Liegenschaft Zeughaus Herisau wird in der Volksabstimmung vom 7.3. mit 72% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 44,9%. Die Umnutzung der Liegenschaft steht im Zusammenhang mit der Verlegung des Hauptquartiers der Ausserrhoder Kantonspolizei von Trogen nach Herisau (www.ar.ch).
APPENZELL INNERRHODEN: Die Landsgemeinde vom 25.4. genehmigt eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung – Änderung der Kantonsverfassung, des Gerichtsorganisationsgesetzes, des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung und des Einführungsgesetzes zur Jugendstrafprozessordnung (; vgl. SPJ 2009, S. 281). www.grossrat.ai.ch
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Der Landrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung ein Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (BaZ, 10.9.; www.bl.ch).  2) Der Landrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Vorlage für einen Gerichtswechsel (Änderung der Verfassung sowie des Polizeigesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes). Die Verfassungsänderung wird in der Volksabstimmung vom 28.11. mit 95,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 48,8%. Mit der Revision wird ein angeordneter Polizeigewahrsam künftig durch das Zwangsmassnahmengericht und nicht mehr durch das Kantonsgericht überprüft (BaZ, 29.11.; www.bl.ch).  3) Der Landrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung ein Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung. Mit dem neuen Erlass erhalten die Einzelrichter auf Stufe Kantonsgericht mehr Kompetenzen und die Fünferkammer des Zivilgerichts wird abgeschafft. Die bisher der Fünferkammer vorbehaltenen Prozesse werden künftig vor einem Dreiergericht geführt (BaZ, 10.9.; www.bl.ch).  4) Der Landrat stimmt dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) zu, gleichzeitig verabschiedet er die damit verbundenen Änderungen des Polizeigesetzes und des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (www.bl.ch).
BASEL-STADT: 1) Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung (Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung und Jugendstrafvollzugsgesetz). Mit dem Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung und dem Jugendstrafvollzugsgesetz werden die Unterschiede bei der Behandlung jugendlicher Straftäter klar geregelt (BaZ, 14.10.; www.bs.ch).  2) Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung ein Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung. Zu den vom Bund veranlassten Neuerungen gehört etwa ein Schlichtungsversuch vor zivilrechtlichen Entscheidverfahren (BaZ, 14.10.; www.bs.ch).  3) Die Volksinitiative für einen sicheren Kanton Basel-Stadt kommt zustande und der Grosse Rat erklärt sie für rechtlich zulässig (BaZ, 4.3., 18.3., 9.9.; vgl. SPJ 2009, S. 282).  4) Die Volksinitiative zur Einführung einer mobilen Abfallpolizei kommt zustande (BaZ, 7.9.; vgl. SPJ 2009, S. 282).  5) Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung ein Informations- und Datenschutzgesetz. Mit dem neuen Erlass werden u.a. die Voraussetzungen für die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund festgelegt sowie das sogenannte Öffentlichkeitsprinzip verankert, d.h. die Dokumente der Behörden sind grundsätzlich öffentlich, sofern nicht ein Grund für eine Geheimhaltung besteht (BaZ, 10.6.; ). www.bs.ch
BERN: 1) Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung eine Änderung des Gesetzes über den Straf- und Massnahmenvollzug. Mit der Revision wird eine vollzugsrechtliche Sicherheitshaft geschaffen. Im Weiteren werden die Einsichtnahme von Justizstellen in Daten der Strafvollzugsbehörden erleichtert und die Zwangsmedikation in Anstalten ausdrücklich geregelt (Bund, 16.3.; www.gr.be.ch).  2) Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Vorlage zu einem neuen Gesetz für Jugendheime. Mit dem Erlass soll geregelt werden, welche freiheitsbeschränkenden disziplinarischen Sanktionen, Sicherungsmassnahmen und Zwangsmittel Jugendheime anwenden können (Bund, 1.9.).
FRIBOURG: 1) Le Grand Conseil a adopté un projet de loi sur la justice visant à adapter l’organisation judiciaire cantonale aux codes unifiés de procédure civile et pénale. La fusion du Ministère public et de l’Office des juges d’instruction, principale adaptation, n’a pas prêté à controverse. À l’inverse, la proposition du Conseil d’Etat d’instituer un tribunal de la famille a suscité l’opposition du monde judiciaire et des partis bourgeois. Par 49 voix contre 26, les députés ont biffé cette innovation jugée inutile. L’amendement prévoit toutefois le recours à des médiateurs familiaux afin de garantir au mieux les intérêts des enfants, notamment pour les questions de garde et de droit de visite (Lib., 12.1, 4.5, 18.5, 21.5, 22.5, 26.5, 1.6). 2) Les députés ont adopté à l’unanimité un projet de loi portant adhésion du canton de Fribourg à l’accord intercantonal de la coopération assistée par ordinateur des cantons lors de l’élucidation des délits de violence (concordat ViCLAS) (Lib., 30.4, 8.9) . – 3) Le Grand Conseil a adopté, par 72 voix contre 1, un projet de loi sur la vidéosurveillance obligeant les collectivités publiques et les particuliers désirant se doter d’un tel dispositif à solliciter une autorisation. Les députés ont modifié le projet gouvernemental afin de confier aux préfets, plutôt qu’à la Direction de la sécurité et de la justice, l’octroi des autorisations et d’allonger de 7 à 30 jours la durée de conservation des données (Lib., 12.8, 9.11, 11.11, 9.12).
GENEVE: 1) Les députés ont adopté une modification de la loi sur l’information du public, l’accès aux documents et la protection des données personnelles (www.ge.ch). – 2) Le parlement a adopté une modification de la loi sur les violences domestiques (www.ge.ch). – 3) Le Grand Conseil a adopté à l’unanimité la loi d'application de la loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (www.ge.ch). – 4) Le parlement a adopté la loi d’application du code civil suisse et autres lois fédérales en matière civile. La population l’a approuvée par 90.7% des votants (participation : 59.3%) (TG, 29.11 ; www.ge.ch). – 5) Le Grand Conseil a adopté des modifications de la loi sur l’organisation judiciaire impliquant une augmentation du nombre de postes (www.ge.ch). – 6) Le Grand Conseil a adopté la loi sur la profession d'huissier judiciaire (www.ge.ch). – 7) Le peuple a adopté par 85,4% des voix (participation : 41,6%) une modification constitutionnelle confiant l’élection des magistrats au Grand Conseil (TG, 27.9; LT, 27.9; www.ge.ch . Voir APS 2009, p. 285). – 8) Le corps électoral a accepté par 79,4% des votants (participation : 41,6%) une réforme du pouvoir judiciaire faisant disparaître le statut des 17 juges d’instruction au profit de 35 procureurs chapeautés par un procureur général et passer le ministère public de 11 magistrats à 36 (TG, 27.9; LT, 27.9; www.ge.ch. Voir APS 2009, p. 285).
GLARUS: 1) Die Landsgemeinde vom 2.5. heisst eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung gut (Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung, Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an die Schweizerische Strafprozessordung und Schweizerische Jugendstrafprozessordnung sowie Änderung der Kantonsverfassung und Anpassung weiterer Gesetze). Eine zentrale Neuerung bildet die Konzentration von Untersuchung und Anklageerhebung bei der Staatsanwaltschaft. Bisher waren diese beiden Funktionen auf das Verhöramt (Untersuchung) und die Staatsanwaltschaft (Anklage) verteilt (). www.gl.ch  2) Die Landsgemeinde vom 2.5. heisst eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Zivilprozessordnung gut (Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an die Schweizerische Zivilprozessordnung sowie Änderung der Kantonsverfassung und Anpassung weiterer Gesetze). Da der Kanton Glarus in Zivilsachen schon bisher über eine zweistufige Gerichtsorganisation verfügte (Kantonsgericht und Obergericht), sind nur wenige Anpassungen erforderlich. Entsprechend der neuen Gemeindestruktur wird es künftig nur noch drei Vermittlerämter geben (www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: 1) Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnung (Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung, Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung sowie Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und zahlreicher weiterer Erlasse). Im Bereich des Zivilprozesses werden elf Vermittlerämter geschaffen, bei der Strafverfolgung steht die Neuregelung von Organisation und Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Vordergrund (SoS, 17.6.; www.gr.ch). – 2) Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung ein Gesetz über die Einwohnerregister. Der Erlass dient der Umsetzung des neuen Bundesrechts, welches eine Harmonisierung der Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden vorschreibt (SoS, 16.6.).
JURA: 1) Le Parlement a adopté à l’unanimité une révision de la loi d’organisation judiciaire introduisant le Code de procédure pénale suisse et le Code de procédure civile suisse. Il a encore décidé par 41 voix contre 18 de faire élire le Procureur général du canton par le collège des procureurs pour une durée d’un an. Par ailleurs, il a finalement accepté la constitution d’un Tribunal des affaires familiales par 31 voix contre 28 (QJ, 20.5 et 17.6). – 2) Les députés ont adopté la loi relative à la justice pénale des mineurs (www.jura.ch).
LUZERN: 1) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnung (Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren und damit zusammenhängende Gesetzesänderungen). Mit der Revision findet u.a. eine Zusammenlegung von Verwaltungs- und Obergericht statt. Ausserdem wird die Zahl der Bezirksgerichte von sechs auf vier reduziert. Neu werden ein Jugend- und ein Zwangsmassnahmengericht geschaffen (NLZ, 19.1., 17.3., 11.5.). – 2) Der Kantonsrat stimmt dem Beitritt zum neuen Polizeikonkordat Zentralschweiz zu und verabschiedet gleichzeitig die damit verbundenen Änderungen des Polizeigesetzes (NLZ, 9.11.; www.lu.ch). – 3) Der Kantonsrat heisst den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) gut und verabschiedet gleichzeitig die damit verbundenen Änderungen des Polizeigesetzes (NLZ, 9.11.; www.lu.ch).
NEUCHÂTEL: 1) Le Grand Conseil a adopté sans opposition un projet de loi portant adoption d’une nouvelle organisation judiciaire cantonale et adaptation de la législation cantonale à la réforme de la justice fédérale. Outre l’institution d’un tribunal de première instance, la loi prévoit une réorganisation du tribunal cantonal en tant qu’instance de recours et la fusion des fonctions de juge d’instruction et de procureur général en une seule de procureur. Les députés ont débattu du gel des effectifs de la magistrature proposé par le Conseil d’Etat. Sur proposition de sa commission législative, le plénum a approuvé une augmentation de six postes et demi. Le seul autre sujet de discorde a concerné la localisation du tribunal de première instance et du Ministère public en un site unique, à la Chaux-de-Fonds. Sur ce point, le Grand Conseil a exigé des études complémentaires (Exp., 20.1, 27.1 et 28.1). 2) Les députés ont adopté, par 101 voix contre 1, un projet de loi portant adhésion du canton de Neuchâtel au concordat intercantonal instituant des mesures contre la violence lors des manifestations sportives (Exp., 28.4) . – 3) Le Grand Conseil a adopté à l’unanimité un projet de loi modifiant la loi sur la profession d’avocat afin d’empêcher tout avocat radié du barreau de continuer à exercer dans les domaines exclus du monopole professionnel (Exp., 29.4).
NIDWALDEN: 1) Der Landrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnung (Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gerichtsgesetzes sowie Anpassung bzw. Aufhebung zahlreicher weiterer Erlasse). Mit dem Gerichtsgesetz werden in erster Linie die Organisation und Zuständigkeiten der Gerichte, der Schlichtungsbehörde für Zivilstreitigkeiten und der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde geregelt () www.nw.ch .  2) Der Landrat stimmt dem Beitritt zum neuen Polizeikonkordat Zentralschweiz zu (). www.nw.ch
OBWALDEN: 1) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnung (Gesetz über die Justizreform, Gesetz über den Schutz bei häuslicher Gewalt sowie Änderung der Kantonsverfassung). Die Verfassungsänderung wird in der Volksabstimmung vom 26.9. mit 86,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 35,4%. Gegenstand der neuen Bestimmungen bilden u.a. die Umsetzung der Rechtsweggarantie sowie im Bereich des Zivilrechts die Zusammenfassung des Friedensrichterwesens und der verschiedenen Schlichtungsstellen zu einer einzigen kantonalen Schlichtungsstelle. Im Bereich des Strafprozesses werden die bisherige Staatsanwaltschaft, das Verhöramt und die Jugendanwaltschaft als eigenständige Behörden aufgehoben und in einer neuen umfassenden Staatsanwaltschaft vereinigt (www.ow.ch).  2) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung ein Polizeigesetz. Der neue Erlass konkretisiert die Aufgaben der Kantonspolizei und verankert die allgemeinen Grundsätze des polizeilichen Handelns. Im Rahmen der polizeilichen Massnahmen werden neu insbesondere auch die Wegweisung und Fernhaltung, die Überwachung sowie die verdeckte Ermittlung geregelt (). www.ow.ch  3) Der Kantonsrat heisst den Beitritt zum neuen Polizeikonkordat Zentralschweiz einstimmig gut (www.ow.ch).
SANKT GALLEN: 1) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung (Einführungsgesetz zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordung). Die neue Strafprozessordnung des Bundes liegt ganz auf der Linie der bisherigen kantonalen Prozessordnung, so dass diese Bestimmungen weitgehend beibehalten werden können. Organisatorische Neuerungen und Anpassungen sind insbesondere beim Zwangsmassnahmengericht erforderlich (SGT, 23.2., 22.4., 8.6., 9.6.).  2) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung ein Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordung. Im Kanton Sankt Gallen kann die mit der kantonalen Justizreform bereits angepasste Gerichtsorganisation und Zuständigkeitsregelung weitergeführt werden (SGT, 23.2., 21.4.).  3) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung einen III. Nachtrag zum Anwaltsgesetz. Mit der Revision wird die Regelung der Zuständigkeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für öffentliche Beurkundungen an neuere Entwicklungen angepasst. Insbesondere soll mit einem neuen Register der Notare im Interesse der Rechtssicherheit jederzeit einwandfrei festgestellt werden können, welche Anwältinnen und Anwälte im Kanton Sankt Gallen zur Errichtung von öffentlichen Urkunden befugt sind (SGT, 23.2., 21.4.).  4) Die Regierung empfiehlt die Volksinitiative „mehr Sicherheit durch Transparenz“ zur Ablehnung und arbeitet einen Gegenvorschlag aus. Der Kantonsrat stimmt dem Volksbegehren zu und verwirft den Gegenvorschlag der Regierung, welcher insbesondere vorgesehen hätte, bei Strassenverkehrsdelikten die Herkunft der Tatverdächtigen nur in gravierenden Fällen zu nennen. Damit wird die Initiative direkt umgesetzt und kommt nicht vors Volk (SGT, 7.7., 30.11.; vgl. SPJ 2009, S. 283).  5) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung ein Statistikgesetz. Mit dem neuen Erlass wird die kantonale Statistik auf eine rechtliche Basis gestellt. Durch die Institutionalisierung der statistischen Tätigkeit sollen Doppelspurigkeiten abgebaut und eine transparente Tätigkeitsplanung über alle Themenfelder eingeführt werden (SGT, 6.5.; ). www.sg.ch
SCHAFFHAUSEN: Die Verfassungsänderung und das neue Justizgesetz zur Umsetzung der Schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnung werden in der Volksabstimmung vom 7.3. mit 74,1% (Verfassungsänderung) bzw. 73% der Stimmen (Änderung des Justizgesetzes) angenommen. Das Volk spricht sich damit für die Bildung von maximal vier Friedensrichterkreisen aus. Die von der Regierung ursprünglich favorisierte und vom Kantonsrat schliesslich in der Form einer Variante unterbreitete Kantonalisierung des Friedensrichterwesens wurde mit einem Nein-Stimmenanteil von 57,9% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 61,5% (SN, 8.3.; vgl. SPJ 2009, S. 283).
SCHWYZ: 1) Der Kantonsrat stimmt dem Beitritt zum neuen Polizeikonkordat Zentralschweiz zu (www.sz.ch).  2) Der Kantonsrat heisst den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) gut (). www.sz.ch
SOLOTHURN: Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnung. In der Volksabstimmung vom 26.9. werden die Verfassungsänderung zur Straf- und Jugendstrafprozessordnung mit 86% und die Verfassungsänderung zur Zivilprozessordnung mit 81,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 37,6%. Mit der Neuordnung werden u.a. die Arbeitsgerichte aufgehoben (SZ, 11.3., 27.9.).
TESSIN: Der Grosse Rat verabschiedet eine Änderung des Gerichtsgesetzes zur Umsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung. In der Volksabstimmung vom 28.11. wird die Vorlage mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,7% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 43,8%. Mit der Revision wären u.a. die Geschworenengerichte aufgehoben worden (CdT, 20.4., 29.11.).
THURGAU: 1) Der Grosse Rat stimmt dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) zu (www.tg.ch).  2) Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Vorlage für ein neues Polizeigesetz. Mit dem Erlass soll den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, künftig im Rahmen von Leistungsvereinbarungen vom Kanton ausgebildete Polizeiassistenten zu engagieren (SGT, 19.6.).  3) Die Junge SVP lanciert eine Volksinitiative für ein Vermummungsverbot. Die Initianten fordern ein Verbot von Kleidungsstücken, die das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllen. Winterbekleidung sowie Vermummungen aufgrund gesundheits- oder sicherheitsrelevanter Gründe oder im Zusammenhang mit heimischen Bräuchen wie Fasnacht sollen von dieser Einschränkung ausgenommen werden (SGT, 18.9.).
URI: 1) Der Landrat verabschiedet eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnung (Änderung der Verfassung und des Gerichtsorganisationsgesetzes). In der Volksabstimmung vom 26.9. werden die Verfassungsänderung mit 66,9% und die Gesetzesänderung mit 66,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 24% (). www.ur.ch  2) Der Landrat stimmt dem Beitritt zum neuen Polizeikonkordat Zentralschweiz zu (www.nw.ch).
VALAIS: 1) Les députés ont adopté à l’unanimité un projet de loi portant adhésion du canton du Valais au Concordat intercantonal de la coopération assistée par ordinateur des cantons lors de l’élucidation des délits de violence (concordat ViCLAS) (NF, 9.9) . – 2) Le Conseil d’Etat a présenté un projet de loi sur l’interdiction du port de tenue vestimentaire empêchant l’identification et la détention d’objets dangereux lors de manifestations (NF, 13.1).
VAUD: 1) Le Grand Conseil a adopté une loi d’introduction du code de procédure pénale suisse (www.vd.ch). – 2) Le parlement a adopté une loi d’application du code de procédure civile suisse () www.vd.ch. – 3) Les députés ont adopté une loi d’introduction de la loi fédérale sur la procédure pénale applicable aux mineurs (www.vd.ch). – 4) Le Grand Conseil a adopté une modification de la loi sur la protection des mineurs () www.vd.ch. – 5) Le parlement a adopté une modification de la loi sur l'exécution des condamnations pénales et de la loi sur l'exécution de la détention avant jugement (www.vd.ch).  6) Les députés ont adopté une modification de la loi d’application de la loi fédérale sur l'égalité entre femmes et hommes (www.vd.ch). – 7) Le Grand Conseil a adopté une modification de la loi sur la procédure administrative et EMPDs (www.vd.ch).
ZUG: 1) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnung (Änderungen der Kantonsverfassung und des Gerichtsorganisationsgesetzes). In der Volksabstimmung vom 28.11. werden die Verfassungsänderung zur Präzisierung von Grundrechtsbestimmungen mit 92,5%, die Verfassungsänderung zur Präzisierung der Immunitätsbestimmung mit 92%, die Verfassungsänderung zur Präzisierung von Bestimmungen zur Gewaltentrennung mit 92,7% und die Verfassungsänderung der Bestimmungen betreffend richterliche Gewalt und Rechtspflege mit 92,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 46,6% (www.zg.ch).  2) Der Landrat spricht sich in erster und zweiter Lesung für den Beitritt zum neuen Polizeikonkordat Zentralschweiz aus (www.zg.ch).
ZÜRICH: 1) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Vorlage zur Umsetzung der Schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnung. Die Verfassungsänderung wird in der Volksabstimmung vom 26.9. mit 91,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 32,5%. Mit der Revision werden u.a. das Kassations- und das Geschworenengericht aufgehoben (NZZ, 13.4., 27.9.).  2) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung ein Gesetz über die Anpassung des kantonalen Verwaltungsverfahrensrechts. Mit dem Erlass werden die kantonalen Bestimmungen an die Vorgaben des Bundesrechts angepasst. Im Zentrum stehen die Umsetzung der Rechtsweggarantie von Art. 29a der Bundesverfassung sowie des neuen Bundesgerichtsgesetzes (www.kantonsrat.zh.ch). 3) Der Kantonsrat verabschiedet in erster Lesung eine Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes. Mit der Revision soll eine gemeinsame Polizeischule von Kantons- und Stadtpolizei geschaffen werden, die auch Ausbildungsplätze für Aspirantinnen und Aspiranten aus anderen Gemeinden oder Kantonen bereitstellen könnte (NZZ, 24.8.).  4) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Gesetzes über die Information und den Datenschutz. Mit der Revision wird die Lohneinreihung des Datenschutzbeauftragten geregelt. Dieser entspricht gemäss der neuen Ordnung 90% des Höchstbetrags der obersten Lohnklasse der kantonalen Angestellten (NZZ, 13.4.; www.kantonsrat.zh.ch).